Lebenslange Haft für Todesraser nach illegalem Autorennen in Ludwigsburg, Mordurteil löst emotionale Reaktionen aus; Verteidigung kündigt Revision an; Urteil soll Signal an Raser-Szene senden, Tumulte nach Urteilsverkündung.
Ludwigsburger Rasermordprozess: „Was bleibt ist der Schmerz“ – Die wichtigsten Reaktionen nach dem Urteil - Landkreis Ludwigsburg Likely publishing date: 2026-04-07
Ludwigsburger Rasermordprozess„Was bleibt ist der Schmerz“ – Die wichtigsten Reaktionen nach dem Urteil
Nach dem Urteil gegen die Todesraser finden der Richter, ein Anwalt, ein Angehöriger und Oberbürgermeister Matthias Knecht emotionale Worte. Die Verteidigung will derweil in Revision.
Wieder ist ein Teilnehmer eines illegalen Autorennens wegen Mordes verurteilt worden. DerHauptangeklagte G. muss lebenslang ins Gefängnis, weil er am 20. März 2025 in Folge eines illegalen Rennen mit fast 130 km
h in ein Auto fuhr – zwei Frauen starben bei dem Aufprall.. Sein Bruder, der das zweite Auto des tödlichen Rennens fuhr, wurde ebenfalls hart bestraft: 13 Jahre Haft – unter anderem wegen versuchten Mordes.
Für die Angehörigen ist das Urteil eine Erleichterung, für die Verteidigung ein Grund, in Revision zu gehen. Den aus Sicht des Gerichts bestehenden Tötungsvorsatz wollen sie nicht hinnehmen. Die wichtigsten Stimmen nach der Urteilsverkündung:
- Norbert Winkelmann, Vorsitzender Richter
Während der rund zweistündigen Urteilsbegründung richtete der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann auch persönliche Worte an die Hinterbliebenen: „Ihr Verlust kann nicht ausgeglichen werden, das Urteil kann Ihnen aber die Aufarbeitung erleichtern.“
Er appellierte an die Familien der verstorbenen Merve und Selin: „Vergessen Sie bei aller Schuld der Angeklagten nicht, dass sie ihr Bedauern ausgedrückt haben. Vielleicht hilft das, abzuschließen und Ihr Leben weiterzuführen.“
Zugleich kritisierte er scharf die Angriffe auf die Familien in der vergangenen Woche.Im Internet sind diese verurteilt und verunglimpft worden, weil sie Geld von den Angeklagten angenommen hatten, um Kosten wie die Beerdigung, die nicht stattgefundene Hochzeit Merves sowie Lohnausfälle zu begleichen. Solche Zahlungen seien üblich und kein „Freikaufen“. Die moralische Einmischung im Internet sei nicht zu akzeptieren – die Familien hätten seine Unterstützung.
- Benan Ergün, Cousin der verstorbenen Selin
„Für diese Tat gibt es kein gerechtes Urteil“, sagt Benan Ergün über die Strafe für den Mörder seiner Cousine. Dennoch sei eine Last von ihm und seiner Familie abgefallen. „Jetzt können wir uns voll und ganz auf die Trauer konzentrieren.“
Ganz überraschend kommt das harte Urteil für ihn nicht. „Wir wussten, dass der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann durchaus harte Urteile spricht.“ Die Familien der verstorbenen Selin und Merve seien zufrieden mit der Arbeit der Justiz. Alle Details der Tat seien beachtet und besprochen worden, kein Aspekt sei ausgelassen worden.
- Fatih Zingal, Anwalt der Familie von Selin
„Das Urteil ist konsequent, damit hat der Rechtsstaat gezeigt, dass er Menschenleben schützt“, sagt Fatih Zingal, Anwalt der Nebenklage. Es sei ein Urteil, das sich die Angehörigen gewünscht hätten und das klare Grenzen ziehe, welches Verhalten die Gesellschaft nicht toleriere. „Und zwar hemmungslose Rücksichtslosigkeit.“
Raserin ganz Deutschland müssten spüren und sehen, dass ein solches Verhalten juristische Konsequenzen habe.Dieses Signal habe die Kammer heute ausgesendet. „Was nun noch bleibt, ist der Schmerz.“
- Thomas Mende, Verteidiger des Hauptangeklagten G.
Nach der Urteilsverkündung im Ludwigsburger Raserprozess stellte Verteidiger Thomas Mende noch einmal die zentrale Frage heraus. In den vergangenen 15 Verhandlungstagen habe man intensiv geprüft, „ob ein bedingter Tötungsvorsatz bei diesem Verkehrsunfall seitens meines Mandanten gegeben war oder nicht“.
Entscheidend sei, ob der Angeklagte den Tod anderer tatsächlich „billigend in Kauf“ genommen habe – oder ob es sich um bewusste Fahrlässigkeit handele. In diesem Fall hätte ein deutlich geringerer Strafrahmen gegolten, etwa beim „illegalen Autorennen mit Todesfolge“.
Illegales Autorennen in LudwigburgNach Tod zweier junger Frauen: Mordurteil im Raserprozess
Mit Blick auf das Urteil sprach Mende von einer „tragischen Folge“ für seinen Mandanten, da die Annahme von Vorsatz zwangsläufig „lebenslänglich“ bedeute. Nun wolle man abwarten, „wie das Gericht argumentiert“, sobald die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen. Erst dann könne geprüft werden, ob die Entscheidung Bestand habe.
Klar ist für Mende aber schon jetzt: Eine Überprüfung durch den Bundesgerichtshof werde man „sicherlich anstreben“.
- Timur Lutfullin, Pressesprecher desLandgerichtStuttgart
Timur Lutfullin ordnete das Urteil ein und wandte sich zugleich gegen Mythen, die vor allem in sozialen Netzwerken kursieren: „Diejenigen, die im Internet schreiben, nach drei Jahren kommt er eh wieder frei – das ist Mumpitz.“ Tatsächlich bedeute lebenslang, dass „mindestens 15 Jahre“ verbüßt werden müssten, bevor überhaupt eine Aussetzung zur Bewährung geprüft werden könne.
Zur Urteilsbegründung fasste er zusammen: Aus Sicht des Gerichts hätten die Angeklagten gewusst, „dass ihr Verhalten gefährlich ist, zum Tod führen kann“, und dennoch gehandelt, um „dieses Rennen zu gewinnen“. Daraus habe sich der bedingte Tötungsvorsatz ergeben, verbunden mit Mordmerkmalen wie „niedrige Beweggründe“ und dem Einsatz eines „gemeingefährlichen Mittels“. Die beiden getöteten Frauen hätten „überhaupt keine Chance“ gehabt, da das Fahrzeug mit massiv überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sei.
- Matthias Knecht, Oberbürgermeister vonLudwigsburg
Oberbürgermeister Matthias Knecht zeigte sich nach dem Urteil weiterhin tief erschüttert über die Tat. „Ich bin nach wie vor tief bestürzt über diese furchtbare Tat“, erklärte er und verwies auf den schweren Verlust der beiden jungen Frauen Merve und Selin.
Das Urteil könne den Familien „hoffentlich bei der Bewältigung und Verarbeitung ihrer Trauer helfen“, auch wenn es ihre Töchter nicht zurückbringe. Zugleich betonte Knecht, dass die Verantwortlichen nun zur Rechenschaft gezogen worden seien und das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt sei.
Der Fall habe die Stadt Ludwigsburg nachhaltig bewegt. Er schlussfolgert: Autorennen dürften „niemals gefeiert“, sondern müssten klar geächtet werden.
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