Kunsthaus Zürich schafft Bargeldtickets ab, Kritik wegen Ausgrenzung vulnerabler Gruppen. Kanton Zürich bestätigt: Staat muss Bargeld akzeptieren, private Anbieter nicht. Verfassungsänderung betont Symbolik, bringt jedoch keine neue Annahmepflicht.
Bargeldannahme im Kanton Zürich – EDU Kanton Zürich Likely publishing date: 2026-04-07
eine Frage der Fairness und Freiheit
Als das staatlich unterstützte Kunsthaus Zürich ab dem 1. September 2025 keine Bargeldtickets mehr verkaufte, zeigte sich sofort, wie schnell Menschen ausgeschlossen werden können. Für uns drei EDU-Kantonsräte war klar: Wer Bargeld verweigert, benachteiligt ältere Menschen, Personen mit kleinem Budget und alle, die bewusst keine digitalen Spuren hinterlassen wollen. Bargeld ist nicht nur ein Zahlungsmittel – es ist ein Stück Freiheit.
Darum fragten wir im Oktober 2025 nach:
Gilt die Annahmepflicht für Bargeld auch für öffentliche Dienstleister?
Plant der Kanton weitere bargeldlose Angebote?
Wie stellt die Regierung sicher, dass staatliche Stellen weiterhin Bargeld akzeptieren?
Und wie motiviert sie private Anbieter, Bargeld nicht auszuschliessen?
Der Regierungsrat bestätigte: Private Anbieter dürfen bargeldlos arbeiten, wenn sie es klar kommunizieren. Der Staat hingegenmussBargeld annehmen, um Diskriminierung zu verhindern. Weitere kantonale Stellen, die Bargeld abschaffen wollen, gebe es derzeit nicht.Gemäss Regierungsratsbeschluss 221
2022 bleibt Bargeld an allen kantonalen Verkaufsstellen Pflicht. Die Regierung betont selbst, dass Bargeld für die gesellschaftliche Teilhabe unverzichtbar bleibt – denn nicht alle verfügen über Karten oder Apps. Gleichzeitig prüft sie nun, ob Gemeinden, Institutionen und Empfänger staatlicher Gelder künftig ausdrücklich zur Bargeldannahme verpflichtet werden sollen und ob Ausschreibungen entsprechende Vorgaben erhalten.Diese Antworten zeigen: Die Frage der Bargeldannahme ist kein Detail, sondern ein Grundsatzthema. Es geht um Zugang, Teilhabe und Freiheit.
Gegenvorschlag zur Bargeldinitiative – Symbolik ja, Annahmepflicht nein
Mit der Annahme des Gegenvorschlags vom 8. März 2026 wird die Bundesverfassung ergänzt:
Der Franken bleibt die Schweizer Währung.
Die Versorgung mit Bargeld muss gewährleistetsein. Doch das Eidgenössische Finanzdepartement stellt klar: Diese Verfassungsänderung ändert nichts an der Annahmepflicht. Sie schafft weder ein Recht, überall bar zu bezahlen, noch eine Pflicht für private Anbieter, Bargeld zu akzeptieren. Medien sprechen zu Recht von einem symbolischen Entscheid.
Für den Kanton Zürich bedeutet das:
Private Anbieter dürfen weiterhin bargeldlose Zahlung verlangen.
Der Staat muss Bargeld annehmen – aus Gründen der Gleichbehandlung.
Der Gegenvorschlag stärkt die Wertschätzung des Bargelds, aber er ändert die Rechtslage nicht. Genau deshalb bleibt politische Wachsamkeit nötig.
Bargeld ist ein Stück Freiheit – und Freiheit muss man verteidigen. Wir bleiben dran und beobachten genau, wie der Regierungsrat dieses wichtige Thema weiterführt.