Protokoll der Bürgerversammlung öffentlich einsehbar; Stimmberechtigte und Betroffene können während Auflagefrist beim zuständigen Departement Protokollbeschwerde mit Berichtigungsantrag einreichen; Gemeindegesetz regelt Verfahren.


Protokoll der Bürgerversammlung vom 25. März 2026 Likely publishing date: 2026-04-08

Protokoll der Bürgerversammlung vom 25. März 2026 Der Gemeinderat bedankt sich bei allen Stimmbürger

-innen für die Teilnahme an der Bürgerversammlung vom 25. März 2026. Das Protokoll der Bürgerversammlung liegt gemäss Art. 49 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) vom Mittwoch, 8. April, bis Dienstag, 21. April 2026, in der Gemeinderatskanzlei, Büro 8, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Innert der Auflagefrist können Stimmberechtigte sowie Personen, die schutzwürdige Interessen geltend machen können, beim zuständigen Departement Protokollbeschwerde mit einem Antrag auf Berichtigung erheben.