Rechtsverweigerungsbeschwerde gegen Zahnbehandlungskosten abgewiesen; Entscheid Versicherungsgericht St. Gallen; Gesuch abgelehnt, da notwendige Unterlagen fehlten; Verfahren abgeschrieben; EL-Durchführungsstelle konnte Anspruch nicht prüfen.
EL 2025/64 | 08.04.2026 | Entscheid Versicherungsgericht, 03.03.2026 Likely publishing date: 2026-04-08
Entscheid Versicherungsgericht, 03.03.2026 Art. 56 Abs. 2 ATSG. Rechtsverweigerungsbeschwerde. Mit dem Erlass der materiellen Verfügung betreffend das Gesuch der Versicherten um die Rückerstattung der Kosten für die Zahnbehandlung ist die Rechtsverweigerungsbeschwerde gegenstandslos geworden. Selbst wenn die Rechtsverweigerungsbeschwerde nicht gegenstandlos geworden und abzuschreiben wäre, wäre das Gesuch abzuweisen, da die EL-Durchführungsstelle im Zeitpunkt der Erhebung der Rechtsverweigerungsbeschwerde noch gar nicht über den Anspruch der Versicherten um die Rückerstattung der Zahnarztkosten hat entscheiden können, weil sie damals nicht in Besitz der hierzu notwendigen Unterlagen gewesen ist. Abschreibung des Verfahrens (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. März 2026, EL 2025