Versicherungsgericht St. Gallen hebt Entscheid zur Invalidenrente auf; Rückweisung zur Klärung widersprüchlicher psychiatrischer Gutachten, neue neuropsychologische Begutachtung, erneute Beurteilung der Gesamtarbeitsfähigkeit; zentrale Bedeutung für IV-Verfahren.


IV 2025/133 | 08.04.2026 | Entscheid Versicherungsgericht, 05.03.2026 Likely publishing date: 2026-04-08

Entscheid Versicherungsgericht, 05.03.2026 Art. 43 Abs. 1 ATSG; Art. 28 IVG. Invalidenrente. Würdigung eines polydisziplinären Gutachtens. Rückweisung der Sache an die Beschwerdegegnerin zur Ermittlung des überwiegend wahrscheinlichen Sachverhalts (Auflösung des Widerspruchs zwischen dem neuen psychiatrischen Verlaufsgutachten und dem ehemals ergangenen psychiatrischen Teilgutachten sowie Einholung einer erneuten neuropsychologischen Begutachtung) und zur anschliessenden neue Konsensbeurteilung zur Gesamtarbeitsfähigkeit (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 5. März 2026, IV 2025