BVM stimmt Tempo-30-Zone auf Schulterblatt im Schanzenviertel zu; bauliche Umsetzung und verkehrsberuhigter Geschäftsbereich liegt beim Bezirksamt Altona; hohe Fußgängerquerungen wegen Einzelhandel; Metrobuslinie 15 kreuzt Abschnitt.


Verkehrsberuhigung in der Schanze Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.02.2026 Likely publishing date: 2026-04-07

Verkehrsberuhigung in der Schanze Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.02.2026

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.02.2026 anliegende Drucksache22-1397.3B beschlossen.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 02.04.2026 wie folgt Stellung genommen:

Die Straße Schulterblatt ist eine Bezirksstraße mit gesamtstädtischer Bedeutung und einer durchschnittlichen Verkehrsbelastung von etwa 7.700 Kfz

24h (Schwerlastanteil ca. 1%). Zwischen der Max-Brauer-Allee und Neuer Pferdemarkt gilt bereits Tempo-30 nachts. Auf der Straße selbst verkehren keine Busse, sie wird jedoch auf dem Straßenzug Altonaer Straße

Max-Brauer-Allee von der Metrobuslinie 15 gekreuzt. Im ZentrenkonzeptHamburgs gilt das Schanzenviertel als ein Zentrum des Urbanen Marktplatzes und das Schulterblatt als ein Teilbereich dessen. Das Schulterblatt ist demnach mehrheitlich ein Wohngebiet und Nahversorgungszentrum mit einer hohen Einzelhandelsdichte, wodurch einhoher Querungsbedarf für Zu-Fuß-Gehende entsteht. Aus diesen Gründen stimmt die BVM der Anordnung einer Tempo-30-Zone im Schulterblatt auf dem Abschnitt zwischen Max-Brauer-Allee und Neuer Pferdemarkt zu. Die bauliche Umsetzung liegt in der fachlichen undfinanziellen Verantwortung des Bezirksamtes Altona. Auch das Einrichten eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches liegt im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes. Aus verkehrsfachlicher Sicht spricht seitens der BVM jedoch nichts dagegen.

Da es sich bei der Juliusstraße und dem Schulterblatt um Bezirksstraßen handelt, obliegt es dem Bezirksamt Altona, hier planerische Lösungen zu entwickeln, die dem Verlauf der Bezirksradroute gerecht werden. Im Übrigen ist an dem genannten Knotenpunkt eine Lichtsignalanlage bereits vorhanden. Sobald eine Planung aufgenommen wird, steht die BVM gerne beratend zur Seite.

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

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22-1397.3B Beschluss Verkehrsberuhigung in der Schanze

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