Vorläufige Konkursanzeige Radojka Jankovic nach Ausschlagung der Erbschaft; Schuldner dürfen nicht mehr an sie zahlen; Verwahrer müssen Vermögenswerte sofort Konkursamt abgeben; rechtliche Hinweise für Betroffene.
Vorläufige Konkursanzeige Radojka Jankovic, ausgeschlagene Erbschaft Likely publishing date: 2026-04-09
Vorläufige Konkursanzeige Radojka Jankovic, ausgeschlagene Erbschaft Radojka Jankovic, ausgeschlagene Erbschaft Staatsbürgerschaft: Kroatien Geburtsdatum: 10.06.1968 Todesdatum: 24.10.2025 Wohnhaft gewesen: Grüningerweg 8 9000 St. Gallen Datum der Konkurseröffnung: 07.04.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.