{
  "@context": "https://schema.org",
  "@type": "NewsArticle",
  "datePublished": "2026-04-09T06:08:00Z",
  "description": "Strassenprojekt Turnhallestrasse/Büntelistrasse; gefährliche Querparkplätze vor Rathaus werden durch Längsparkplätze ersetzt; gestalterische Aufwertung, neue Einlenker; Planverfahren ersetzt Baubewilligung; Einsprachemöglichkeit während Auflagefrist.",
  "articleBody": "Teilstrassenplan und Strassenbauprojekt Turnhallestrasse / Büntelistrasse (Anpassung Einlenker Büntelistrasse / Längsparkplätze Turnhallestrasse) - Planverfahren\nLikely publishing date: 2026-04-09\n\nLängsparkplätze Turnhallestrasse) - Planverfahren Die politische Gemeinde Balgach beabsichtigt die Umgebung des Rathauses neu zu gestalten. Die gefährlichen Querparkplätze vor dem Rathaus sollen durch Längsparkplätze ersetzt sowie die Ausfahrt aus dem Parkplatz in die Turnhallestrasse aufgehoben werden. Zudem soll der Bereich vor dem Rathaus durch gestalterische Massnahmen aufgewertet werden. Die gestalterischen Massnahmen sollen an die bereits realisierten Elemente beim Rössliplatz anknüpfen und so eine Einheit bilden. Der Einlenker in die Büntelistrasse soll neu erstellt und an die heutigen gültigen Normen angepasst werden. Der Gemeinderat Balgach hat am 16. März 2026 in Anwendung von Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) erlassen: - Teilstrassenplan und Strassenbauprojekt Turnhallestrasse\n\nLängsparkplätze Turnhallestrasse) Der Teilstrassenplan und das Strassenbauprojekt liegen gemäss Art. 39 ff. StrG während dreissig Tagen, das heisst vom Freitag, 10. April 2026, bis Montag, 11. Mai 2026, im Eingangsbereich des Rathauses Balgach resp. bei der Gemeinderatskanzlei Balgach zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Unterlagen können zudem ab Auflagedatum online unter www.balgach.ch eingesehen werden. Das Planverfahren nach Strassengesetz ersetzt das Baubewilligungsverfahren. Wer private Rechte abtreten muss, wird mit persönlicher Anzeige von der öffentlichen Auflage und vom Enteignungsbegehren in Kenntnis gesetzt. Die persönliche Anzeige gilt als Einleitung des Enteignungsverfahrens. Die Linienführung ist während der Auflage des Projekts im Gelände abgesteckt. Rechtsmittel Innerhalb der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Balgach, 9436 Balgach, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 StrG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1; abgekürzt VRP]). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.",
  "url": "https://publikationen.sg.ch/ekab/00.256.305/publikation/",
  "about": [
    {
      "name": "infrastructure projects",
      "identifier": "20001245",
      "sameAs": "https://cv.iptc.org/newscodes/mediatopic/20001245"
    },
    {
      "name": "local government policy",
      "identifier": "20001265",
      "sameAs": "https://cv.iptc.org/newscodes/mediatopic/20001265"
    }
  ],
  "spatialCoverage": [
    {
      "name": "St. Gallen"
    },
    {
      "name": "Switzerland"
    }
  ],
  "mainEntityOfPage": "https://newssite.skimmr.ai/articles/2026/04/09/publikationen-sg-ch/de172446/",
  "publisher": {
    "@type": "Organization",
    "name": "skimmr",
    "url": "https://skimmr.ai"
  },
  "isAccessibleForFree": true
}