Defizit Lebensraum Gartenhof, Neuausrichtung geplant; Einführung Unterflurbehälter für Abfall mit CHF 800'000-Kredit genehmigt; Allwetterplatz-Sanierung bewilligt; Budgets 2026, Steuerfuss 122% akzeptiert; Gemeinderechnung besser als Budget.


Auflage Protokoll Bürgerversammlung - Publikationsplattform Likely publishing date: 2026-04-09

Publikationsplattform Kanton St.Gallen und St.Galler Gemeinden Publ.-Nr.: 00.255.871 Stelle: Gemeinde Steinach Rubrik: Gemeindepublikationen / Wahlen und Abstimmungen Veröffentlicht: 09.04.2026 Frist bis: 23.04.2026 Auflage Protokoll Bürgerversammlung Am Mittwoch, 25. März 2026 fand die ordentliche Bürgerversammlung der Politischen Gemeinde Steinach im Gemeindesaal statt. Traktandiert waren die Jahresrechnungen 2025 sowie die Budgets 2026 von Gemeindehaushalt, Elektrizitätsversorgung und Lebensraum Gartenhof. Zusätzlich stand das Gutachten für die Einführung der Unterflurbehälter (UFB) sowie die Sanierung des Allwetterplatzes mit Laufbahn auf der Traktandenliste. Sämtliche Anträge von Gemeinderat und Geschäftsprüfungskommission wurden angenommen. Im Rahmen der allgemeinen Umfrage wurden verschiedene Anliegen geäussert. Das Protokoll der Bürgerversammlung liegt gestützt auf Art. 49 des Gemeindegesetzes vom 9. April bis 23. April 2026, d.h. während 14 Tagen bei der Gemeinderatskanzlei (Büro 23, 2. OG) öffentlich auf. Gemeinde Steinach http://www.steinach.ch © Kanton St.Gallen 2026 ABl 2026-00.255.871 Seite 1/1

Protokoll | Bürgerversammlung Steinach
Ordentliche Bürgerversammlung 2026 Mittwoch, 25. März 2026, 20:00 Uhr

Versammlungsleiter Michael Aebisegger, Gemeindepräsident (GP) Protokoll Reto Schneider, Gemeinderatsschreiber
Stimmenzähler: Daniel Anderes Sema Verep Ort Gemeindesaal Steinach, Schulstrasse 14a Stimmberechtigte 2'188 (1'057 Männer, 1'131 Frauen) Anwesend 228 Stimmberechtigte Beteiligung 10,4 % Gäste ca. 20 Gäste, v.a. Mitarbeitende der Verwaltung, Primarschule und
Lebensraum Gartenhof, Vertreterin der Presse (felix.die zeitung)

Traktanden

  1. Jahresrechnungen 2025 mit Antrag 1 der GPK
  2. Budgets 2026 mit Antrag 2 der GPK
  3. Gutachten betr. Einführung Unterflurbehälter (UFB)
  4. Gutachten betr. Sanierung Allwetterplatz mit Laufbahn
  5. Allgemeine Umfrage

Gemeindepräsident Michael Aebisegger begrüsst die Mitbürgerinnen und Mitbürger im Namen des Gemeinde- rates zur ordentlichen Bürgerversammlung. Einen speziellen Willkommensgruss richtet er an alle, die erstmals an einer Bürgerversammlung in Steinach teilnehmen, nämlich die Jungbürgerinnen und Jungbürger oder Zuge- zogene. Auch die anwesenden Mitarbeitenden der Gemeinde (Verwaltung inkl. Werkhof, Primarschule sowie vom Lebensraum Gartenhof) heisst GP Aebisegger herzlich willkommen.

Gäste bzw. Zuhörerinnen und Zuhörer haben auf der Galerie Platz genommen.

Der Gemeindepräsident begrüsst als Vertreterin der Presse Kim Berenice Geser von felix.die Zeitung und dankt ihr für die Berichterstattung. Das Tagblatt musste sich aufgrund eingeschränkter Ressourcen abmelden.

Während dem Eintreffen der Versammlungsteilnehmer wurde eine bunte Bilderreihe von Anlässen des vergan- genen Jahres gezeigt. GP Aebisegger blickt kurz auf das vergangene Jahr zurück, welches im Wesentlichen durch den Neubau der Sporthalle, die Veränderungen im Lebensraum Gartenhof (Wegfall WEG-Vergünstigung) und auf der Verwaltung (Regionales Grundbuchamt) sowie die Gewässerprojekte Steinach & Schwärzebach geprägt war. Anschliessend erinnert GP Aebisegger an die im vergangenen Jahr verstorbenen Steinacherinnen und Steinacher. Die Versammlung erhebt sich für eine Gedenkminute.

Gemeinde Steinach 2 Anschliessend erklärt GP Aebisegger die Versammlung offiziell für eröffnet. Er stellt fest, dass die Ankündigung der heutigen Versammlung frühzeitig und korrekt erfolgte (Steinach aktuell und Publikationsplattform) und die Stimmausweise rechtzeitig zugestellt worden sind. Die Versammlungsunterlagen lagen seit Montag, 9. März 2026 auf der Gemeinderatskanzlei öffentlich auf.

Der Versammlungsleiter weist zudem auf folgende Punkte hin: • Stimmenzähler im Amt • Offene Abstimmung (Art. 41 GG) • Ordnungsanträge (Art. 37 GG) • Änderungsanträge (Art. 38 GG) • Diskussionsordnung (Art. 39 GG und Amtsbericht, Seite 3) • für die Protokollführung werden technische Hilfsmittel eingesetzt (Tonaufnahmen)

Gemäss Art. 35 des Gemeindegesetzes werden die Geschäfte in der angekündigten Reihenfolge behandelt, sofern die Versammlung nicht eine Abänderung beschliesst.

→ Es wird keine Änderung der Traktandenliste verlangt.

GP Aebisegger hält fest, dass im gedruckten Amtsbericht die Detailkonti nicht enthalten sind, diese jedoch Grundlage der Jahresrechnungen und Budgets bilden. Das vollständige Zahlmaterial kann jeweils bei der Rats- kanzlei angefordert werden.

1 Jahresrechnungen 2025

A. Sachverhalt

GP Aebisegger übergibt das Wort an Gemeinderat Markus Lanter, der als Präsident des Beirates Lebensraum Gartenhof einige Ausführungen zur Jahresrechnung 2025 des Gemeindeunternehmens macht.

Die Erfolgsrechnung des Lebensraum Gartenhof (Gemeindeunternehmen) schliesst im Jahr 2025 mit einem Defizit von CHF 468'340 (Vorjahr CHF 349'107). Dieser Fehlbetrag musste dem Gemeindehaushalt belastet werden. Das Defizit fiel damit im fünften Betriebsjahr nach der Erweiterung des Lebensraum Gartenhof rund CHF 200'000 höher aus als erwartet. Im Budget wurde noch mit einem Defizit von CHF 269’200 gerechnet.

GR Lanter informiert kurz über die Umstände im Lebensraum Gartenhof, welche die Abweichungen zum Budget 2025 begründen. Zum einen darf zwar festgestellt werden, dass sich der Lebensraum Gartenhof einer äusserst grossen Beliebtheit erfreut und die Auslastung konsequent auf einem hohen Niveau lag. Dennoch führten Ab- gänge bei den Bewohnenden im Verlauf des Jahres zu einer Senkung der durchschnittlichen BESA- Einstufungen, was mit tieferen Erträgen (ca. CHF 103'000) einherging. Schliesslich fielen höhere Aufwände für Abgrenzungen von Personalaufwand (Ferien/Überzeit), Finanz- und Energiekosten sowie für höheren Liegen- schaftsunterhalt an. Das Ziel, das Betriebsergebnis des Lebensraum Gartenhof nachhaltig zu verbessern, konnte folglich nicht erreicht werden.

GR Lanter übergibt das Wort wieder an GP Aebisegger, der mit Ausführungen zur Jahresrechnung der Elektrizi- tätsversorgung fortfährt. Aufgrund des Jahresabschlusses wurde dem Gemeindehaushalt ein Gewinn von CHF 205’842 abgeliefert, was leicht über dem budgetierten Ergebnis von CHF 162'000 lag. Aebisegger geht kurz auf die Gründe für das leicht bessere Rechnungsergebnis ein. GP Aebisegger informiert die Anwesenden u.a. dar- über, dass die Gemeinde Steinach im Kanton St.Gallen mit einem Wert von 30% (Vorjahr 26,6%) «genutztem Photovoltaik-Potential» deutlich am besten abschneidet. Nicht zuletzt aufgrund der massiven Stromproduktion

Gemeinde Steinach 3 im Versorgungsgebiet der Elektrizitätsversorgung wird derzeit der im vergangenen Jahr bewilligte Batterie- Grossspeicher installiert und in Betrieb genommen. Steinacher Strom wurde von lokalen Produzenten im Jahr 2025 für insgesamt CHF 920'000 (neuer Höchststand) beschafft. Der Anteil an der Absatzmenge beträgt rund 20 %.

Die Erfolgsrechnung 2025 des Gemeindehaushaltes schliesst auf operativer Ebene mit einem Ertragsüber- schuss von CHF 855’724 ab. Der Gemeinderat hat beschlossen, diesen Überschuss der Ausgleichsreserve zu- zuweisen, womit das Gesamtergebnis (2. Stufe) ausgeglichen ist.

Das Budget rechnete mit einem Defizit von CHF 871’380, was einer Besserstellung von über 1,7 Mio. Franken entspricht (inkl. Debitierung Steuerfusserhöhung 2025 CHF 330'000). Der Gemeinderat hat die Gründe für die Besserstellung analysiert und festgestellt, dass der Umfang grundsätzlich im Rahmen der besseren Steuerab- rechnung 2025 liegt. Obwohl das Budget in vielen Positionen sehr genau eingehalten wurde, waren dennoch einige unvorhersehbare Abweichungen (+/-) zu verzeichnen:

Gesundheit, höheres Defizit Gartenhof, CHF 200'000 (-)

Familie + Jugend, zusätzliche Fremdplatzierungen, CHF 300'000 (-)

Sozialhilfe, Minderaufwand/Mehrerträge, CHF 120'000 (+)

Umweltschutz, Rückstellung Sanierung Schiessstand, CHF 300'000 (-)

Gewinnablieferung Elektrizitätsversorgung, CHF 206'000 (+)

Wertberichtigungen Liegenschaften, CHF 180'000 (+)

Steuerabschluss 2025, CHF 1'580'000 (+)

Diverse Minderausgaben/Mehreinnahmen, CHF 440'000 (+)

Die Gründe für das bessere Ergebnis im Berichtsjahr waren folglich vielfältig, wobei sich einige grössere Positi- onen auf der Aufwand- und Ertragsseite ungefähr die Waage hielten und schliesslich die Steuer-Mehreinnah- men (v.a. Nachzahlungen und Steuern aus Grundstückgeschäften) für das Plus verantwortlich waren.

GP Aebisegger verweist auf die Seiten 27 bis 57 des Amtsberichtes, wo detaillierte Angaben und Kommentare zu den Rechnungen von Gemeinde, Lebensraum Gartenhof und Elektrizitätsversorgung zu finden sind.

B. Diskussion

Zur Diskussion stehen die Jahresrechnungen 2025 der Politischen Gemeinde, des Lebensraum Gartenhof so- wie der Elektrizitätsversorgung. Gleichzeitig auch der Verwaltungsbericht (Amtsbericht) und der Bericht der Ge- schäftsprüfungskommission. GP Aebisegger eröffnet die Diskussion.

→ Die Diskussion wird nicht gewünscht.

GP Aebisegger weist darauf hin, dass er mit Philipp Scherrer, Präsident der Geschäftsprüfungskommission, im Vorfeld der Versammlung Kontakt hatte und sich erkundigte, ob seitens der GPK das Wort zum Jahresab- schluss 2025 oder zu den Anträgen bezüglich der Jahresrechnungen gewünscht würde. Scherrer verneinte, weshalb der Versammlungsleiter den nachfolgenden Antrag selbst verliest:

C. Antrag

Die Jahresrechnungen 2025 der Gemeinde Steinach, mitumfassend die Jahresrechnungen der Elektrizi- tätsversorgung sowie des Lebensraums Gartenhof seien zu genehmigen.

GP Aebisegger verliest den Antrag 1 der Geschäftsprüfungskommission und lässt darüber abstimmen.

D. Beschluss

Die Jahresrechnungen werden einstimmig genehmigt.

Gemeinde Steinach 4

2 Budgets 2026

A. Sachverhalt

GP Aebisegger erwähnte einleitend, dass die Sparbemühungen von Gemeinderat und Verwaltung im Vergleich der Jahresrechnungen 2019 und 2025 deutlich erkennbar sind. Allerdings belasten einige höhere Ausgaben den Finanzhaushalt. Es handelt sich dabei um gebundene Ausgaben, die der Gemeinde aufgrund gesetzlicher Vorschriften anfallen.

Der Gemeinderat wie auch die GPK sind sich einig, dass dem Budget 2026 der Erfolgsrechnung des Gemein- dehaushalts ein gleichbleibender Steuerfuss von 122 % zugrunde gelegt wurde. Dennoch ist mit einem Defi- zit von CHF 850’740 zu rechnen, das durch das vorhandene Eigenkapital von 5,05 Mio. Franken gedeckt wer- den könnte. Der Steuerplan sieht im Übrigen einen gleichbleibenden Grundsteuersatz von 0,6 Promille vor. Der Steuerplan ist auf Seite 27 im Amtsbericht zu finden. Es wird mit einem Zuwachs von 1,5 % bei der einfachen Steuer gerechnet. Auch die Nachzahlungen werden mit CHF 250'000 im Durchschnitt der Vorjahre und nicht auf dem ausserordentlichen Vorjahresniveau budgetiert.

Sämtliche neuen Ausgaben wurden in den Kommentaren zu den Budgets im Amtsbericht ab Seite 33 fett/blau hervorgehoben. Der Versammlungsleiter macht einige Hinweise zu den wesentlichen Einflussfaktoren im Budget 2026. In der sozialen Sicherheit ist mit höheren Nettoaufwendungen für wirtschaftliche Sozialhilfe sowie im Asylwesen zu rechnen. Bei den Gemeinde- und Sondersteuern muss mit Mindereinnahmen von CHF 900‘000 gerechnet werden, da das Jahr 2025 von ausserordentlichen Nachzahlungen und einmaligen Effekten geprägt war. Die Ablieferung der Einnahmen des Batteriespeichers durch die Elektrizitätsversorgung wurden mit CHF 178‘000 budgetiert.

Zusätzlich stellt GP Aebisegger kurz die neu geplanten Investitionen vor. Die Ausgaben mit mehrjährigem Nut- zen sind in den Investitionsrechnungen auf den Seiten 32 (Gemeindehaushalt), 50 (Elektrizitätsversorgung) so- wie 56 (Lebensraum Gartenhof) dargestellt. Zudem werden der Bürgerschaft zwei separate Investitionskredite im Rahmen separater Traktanden unterbreitet.

Speziell weist GP Aebisegger auf den aktualisierten Finanzplan für die Jahre 2027-2030 hin, der auf Basis des Budgets 2026 erstellt wurde. Aufgrund der grossen Investitionen, die in Steinach zuletzt getätigt wurden, noch in Gang oder geplant sind, steigt die Verschuldung leider erheblich an. Die Erfolgsrechnung ist in den Planjah- ren strukturell im Minus. Die hohe Verschuldung birgt ein gewisses Risiko, da das verzinsliche Fremdkapital bis rund 45 Mio. Franken ansteigen könnte. Der Rat möchte aus diesem Grund Teile des Anlagevermögens (Fi- nanzliegenschaften) ohne operativen oder strategischen Nutzen über die kommenden Jahre veräussern bzw. verflüssigen.

Das Budget der Erfolgsrechnung des Lebensraum Gartenhof rechnet für 2026 mit einem Fehlbetrag von CHF 281’000 (Vorjahr CHF 269’200), was rund CHF 187'000 besser ist als die Rechnung 2025. Die Verbesserung wird v.a. bei den Erträgen erwartet. Es wird praktisch mit einer Vollauslastung gerechnet. Zudem tragen Umstel- lungen von Miet- zu Pensionsverträgen im Haus Lärche zu höheren Erträgen bei.

Das Budget der Erfolgsrechnung der Elektrizitätsversorgung rechnet für 2026 mit einem geringen Aufwandüber- schuss von CHF 20’500, welcher durch das Eigenkapital gedeckt werden könnte. Das Budget enthält erstmals Abschreibungskosten für den Batterie-Energiespeichersystem (CHF 105'000).

Gemeinde Steinach 5 B. Diskussion

Der Versammlungsleiter verweist auf den Steuerplan auf Seite 27 und stellt die Budgets 2026 der Politischen Gemeinde, der Elektrizitätsversorgung sowie des Lebensraum Gartenhof zur Diskussion. Gleichzeitig auch den Steuerplan 2026 mit einem gleich bleibenden Steuerfuss von 122 % sowie einem Grundsteuersatz von 0,6 Pro- mille. GP Aebisegger eröffnet die Diskussion.

→ Die Diskussion wird nicht gewünscht.

Die Budgets 2026 wurden sorgfältig erstellt und von der GPK geprüft, weshalb die GPK wie der Gemeinderat der Versammlung empfehlen, die folgenden Anträge zu genehmigen.

C. Antrag

  1. Die Budgets 2026 der Gemeinde Steinach, mitumfassend die Budgets der Elektrizitätsversorgung und des Lebensraums Gartenhof sowie der Steuerplan 2026 mit einem gleichbleibenden Steuerfuss seien zu geneh- migen.

Der Versammlungsleiter verliest den Antrag des Gemeinderates bzw. Antrag 2 der Geschäftsprüfungskommis- sion und lässt darüber abstimmen.

D. Beschluss

Die Budgets 2026 der Gemeinde Steinach und der Steuerplan 2026 mit gleichbleibendem Steuerfuss von 122 % werden mit einer Gegenstimme genehmigt.

3 Einführung von Unterflurbehältern UFB

A. Sachverhalt

GP Aebisegger verweist im Zusammenhang mit dem Vorhaben «Einführung von Unterflurbehältern UFB» auf das Gutachten im Amtsbericht 2025 auf den Seiten 60-61.

Der Versammlungsleiter erläutert nochmal kurz das Vorhaben, das sich aufgrund der allgemeinen Entwicklun- gen innerhalb der A-Region (Abfall-Organisation) aufdrängt. Die Argumente zur Ablösung der Strassensamm- lung wurden im Gutachten ausführlich dargelegt. Ziel ist eine moderne Infrastruktur, welche eine zeitgemässe Entsorgung ermöglicht. Für Gewerbebetriebe bleiben die gewichtsabhängigen Container erhalten. Die Umset- zung soll in einem Zeithorizont von rund 5 Jahren erfolgen.

GP Aebisegger weist darauf hin, dass die Finanzierung im Rahmen der Spezialfinanzierung «Abfallwesen» über Gebühren erfolgt und deshalb keine Steuerfranken dazu nötig sind.

B. Diskussion

Zur Diskussion steht der Antrag über die flächendeckende Einführung von Unterflurbehältern bzw. die Aufhe- bung der Strassensammlung für Hauskehricht. GP Aebisegger eröffnet die Diskussion.

Gemeinde Steinach 6

  1. Michelle Müller bezieht sich auf die Aussage, dass die A-Region eine Umstellung des Abfallwesens bis im Jahr 2029 anstrebe. Sie erkundigt sich, ob eine Umstellung bis ins Jahr 2029 zwingend sei und mit welchen Konsequenzen die Gemeinde rechnen müsste, wenn sie die Einführung der Unterflurbehälter ablehne. An- ders gefragt: hat die Gemeinde überhaupt eine echte Wahlmöglichkeit und wenn ja mit welchen Konse- quenzen?

GP Aebisegger weist darauf hin, dass die Kehrichtentsorgung heute und bestenfalls auch in Zukunft effi- zient im Verbund organisiert wird. Die Gemeinde Steinach ist bislang Teil der A-Region. Diese Fahrzeuge werden in Zukunft so ausgestattet sein, dass sie auf der gleichen Tour nur noch Unterflurbehälter leeren. Falls diese in Steinach nicht vorhanden wären, müsste die Gemeinde die Sammlung wohl allein organisie- ren und allfällige Mehrkosten dafür in Kauf nehmen. Zudem fördert die A-Region aktuell jeden Unterflurbe- hälter mit einem pauschalen Beitrag von CHF 2'000, was wohl später auch wegfallen würde.

  1. Michelle Müller erkundigt sich weiter, ob die gewogenen Gewerbecontainer weiterhin geleert würden, auch nach der Umstellung auf Unterflurbehälter. Dies wird von GP Aebisegger bestätigt. Die Umstellung betreffe nur den Hauskehricht und gebührenpflichtige Säcke. Die gewichtsabhängige Leerung von Gewerbecontai- nern bleibt bestehen.

  2. Claudia Rohner beantragt einen Kostenvergleich zwischen den Entsorgungskosten, die seitens der A-Re- gion in Steinach anfallen und denjenigen, die entstehen, wenn Steinach die Sammlung des Hauskehrichts selbst organisieren würde.

  3. Michael Klingenstein erkundigt sich, ob für die geplanten Standorte der Unterflurbehälter bereits Gespräche und Abklärungen mit privaten Grundeigentümern geführt worden seien. Er befürchtet, dass es mangels Zu- stimmung von betroffenen Grundeigentümern zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Kon- zepts kommen könnte. Immerhin sei die maximale Gehdistanz mit 350 Metern angegeben worden, was ihm nicht nur für ältere Personen eine erhebliche Distanz scheint.

GP Aebisegger erwähnt, dass auch mit der Unterstützung von privaten Grundeigentümern gerechnet wird. Entsprechende Gespräche oder Verhandlungen bezüglich einzelner Standorte seien noch nicht geführt wor- den. Entsprechend wird man sich mit der Umsetzung des Vorhabens auch mehr als 1-2 Jahre Zeit geben müssen. Dennoch hofft Aebisegger, dass wie in anderen Gemeinden, welche die Infrastruktur für die Ent- sorgung des Hauskehrichts bereits umgesetzt haben, die Bürgerinnen und Bürger auch die wesentlichen Vorteile rasch erkennen und eine entsprechende Einrichtung auch in nächster Nähe wünschen. Natürlich muss noch auf eine Vielzahl von weiteren Umständen (Verkehr, Werkleitungen usw.) Rücksicht genommen werden. Auf öffentlichem Grund, d.h. auf Grundstücken im Eigentum der Gemeinde sowie dort, wo heute in Quartieren Container an einem Sammelplatz stehen, werden rasch, wenn nicht noch im laufenden Jahr um- gesetzt werden können. GP Aebisegger ist angesichts der 23 Gemeinden, die im Gebiet der A-Region be- reits auf Unterflurbehälter umgestellt haben, zuversichtlich, dass die Umstellung auch in Steinach funktio- nieren werde.

  1. Michele Bagorda fragt nach, wo denn angesichts der Investitionskosten die möglichen Einsparungen liegen. Er vermutet, dass die Sammlungen effizienter durchgeführt werden können, was zu Einsparungen führen könnte.

GP Aebisegger weist darauf hin, dass die A-Region ihre Sammlungen im ganzen Gebiet effizient und ziel- führend planen könne. Führt dies zu Einsparungen, werden diese an die Gemeinden weitergegeben, da die Kosten aufgrund der gesammelten Mengen verteilt werden. Somit rechnet Aebisegger mittelfristig mit gerin- geren Kosten für die Sammlung respektive mit leicht höheren Rückerstattungen aus den Einnahmen der Kehrichtgebühren.

  1. Samuel Würth stellt die Frage, ob die jährlich anfallenden Kosten von rund CHF 40'000 (Abschreibungen, Betriebs- und Unterhaltskosten) durch Einsparungen gedeckt seien. Er vermutet eine Kostensteigerung, da die Zusatzkosten für die Infrastruktur entstehen.

Gemeinde Steinach 7

GP Aebisegger gibt zur Antwort, dass die jährlichen Kosten grundsätzlich für die neue, zusätzliche Infra- struktur anfallen. Inwieweit diese innerhalb der Spezialfinanzierung Abfallwesen durch die Gebühren ge- deckt sind, wird sich zeigen. Aebisegger rechnet jedoch aufgrund von unterschiedlichen Einsparungen da- mit, dass die zusätzlichen Kosten durch die heutigen bzw. zukünftigen Gebührenerträge knapp gedeckt sind.

  1. Rolf Ritter fragt, ob der Plan der geplanten Standorte publiziert werden könne.

GP Aebisegger gibt zur Antwort, dass man die betroffenen Grundeigentümer zuerst kontaktieren möchte, bevor eine Plangrundlage mit den UFB-Standorten publiziert wird. Die genauen Standorte seien im Einzel- fall anhand der Gegebenheiten zu prüfen. In jedem Fall muss ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden.

  1. Erwin Gerschwiler stellt fest, dass viele Standorte bereits an bestimmten Standorten geplant seien. Gleich- zeitig werden derzeit speziell im Seedorf erhebliche Tiefbauarbeiten durch die see-energie ag durchgeführt. Er fragt sich deshalb, wieso nicht gleich Synergien genutzt werden und die nötigen Vorbereitungen gleich- zeitig getroffen werden.

GP Aebisegger gibt zur Antwort, dass a) zuerst ein Kredit für die Umsetzung des Vorhabens bewilligt wer- den muss (aktuelles Traktandum) und b) für jeden einzelnen Standort eine Baubewilligung erforderlich sei. Aus diesem Grund konnte nicht mit frühzeitigen Vorbereitungen begonnen werden.

→ Die Diskussion wird nicht länger gewünscht.

GP Aebisegger lässt über den Antrag von Claudia Rohner abstimmen, wonach zuerst ein Kostenvergleich der Varianten Strassensammlung und Unterflursystem erstellt werden soll.

Der Antrag wird mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Aus diesem Grund kommt der Versammlungsleiter zur Abstimmung über den Antrag des Gemeinderates.

C. Antrag

  1. Für die flächendeckende Einführung von Unterflurbehältern zur Abfallentsorgung sei ein Kredit von CHF 800’000 zu genehmigen.

GP Aebisegger verliest den Antrag und lässt darüber abstimmen.

Das Abstimmungsergebnis wird durch die Stimmenzählenden ermittelt.

D. Beschluss

Für die flächendeckende Einführung von Unterflurbehältern wird der Kredit von CHF 800’000 mit
153 JA zu 48 NEIN-Stimmen genehmigt.

Gemeinde Steinach 8 4 Sanierung Allwetterplatz mit Laufbahn

A. Sachverhalt

GP Aebisegger verweist im Zusammenhang mit dem Vorhaben «Sanierung Alltwetterplatz mit Laufbahn» auf das Gutachten im Amtsbericht 2025 auf den Seiten 63-65.

Die Schulanlage Steinach verfügt mit dem Allwetterplatz samt Laufbahn über eine wichtige und vielseitig ge- nutzte Sportinfrastruktur. Die Anlage steht nicht nur dem obligatorischen Schulsport zur Verfügung, sondern wird auch von lokalen Sportvereinen, Jugendgruppen sowie der breiten Bevölkerung intensiv genutzt.

Die Aussenanlage des Schulareals ist überdies Begegnungsort für Freizeit, Spiel & Spass, der jederzeit unein- geschränkt zugänglich ist. So ist diese Einrichtung ein wichtiger Beitrag zum gesellschaftlichen Leben in der Gemeinde und dies in mehrfacher Hinsicht: sportlich, gesundheitlich und sozial.

Die bestehende Anlage wurde 1993 erstellt und hat nach Ansicht des Rats ihre vorgesehene Lebensdauer er- reicht. Trotz laufender Unterhaltsarbeiten zeigen sich zunehmend alters- und nutzungsbedingte Mängel, die den sicheren Betrieb beeinträchtigen. Eine umfassende Sanierung ist daher unumgänglich, um den heutigen Anfor- derungen an Sicherheit, Funktionalität und Normkonformität gerecht zu werden. Dabei sind folgende Massnah- men vorgesehen: Rückbau, Sanierung mit einem langlebigen, rutschfesten Belagssystem, Erneuerung der Mar- kierungen, Einbau / Erneuerung der sportlichen Ausstattungen u. Geräte, Wiederherstellung der bestehenden Entwässerungsfunktionen

Die Sanierungskosten betragen CHF 470’000 und werden über einen Zeitraum von 15 Jahren abgeschrieben, was jährliche Kosten von rund CHF 31’000 erfordert.

B. Diskussion

Zur Diskussion steht der Antrag über die Sanierung des Allwetterplatzes auf dem Schulareal. GP Aebisegger eröffnet die Diskussion.

  1. Urs Keller stellt fest, dass ein Mattenwagen-Brand auf dem nördlichen Allwetterplatz stattgefunden hat. Er möchte wissen, ob Schadenzahlungen geleistet wurden und ob diese für die geplanten Sanierungsmass- nahmen verwendet werden.

GP Aebisegger gibt zur Antwort, dass der Brandstifter ermittelt werden konnte und die Schadensumme voll- umfänglich an die Gemeinde bezahlt wurde bzw. für die Sanierung verwendet werden kann.

  1. Beni Müggler erkundigt sich, warum nur der südliche Platz mit Laufbahn saniert wird und beim nördlichen Teil, auf dem sich das Handballfeld befindet, auf eine Renovation verzichtet wird.

GP Aebisegger weist darauf hin, dass der nördliche Platz bereits einer Sanierung unterzogen wurde und sich aufgrund der Expertenmeinung in einem guten Zustand befindet. Dennoch wird diese Fläche im Zu- sammenhang mit der Sanierung des Allwetterplatzes Süd ebenfalls aufgefrischt und punktuell ausgebes- sert, sodass beide Aussenplätze wieder «neuwertig» sind.

→ Die Diskussion wird nicht länger gewünscht.

Gemeinde Steinach 9 C. Antrag

  1. Für die Sanierung des Allwetterplatzes (Süd) mit Laufbahn auf der Schulanlage soll ein Kredit von CHF 470’000 bewilligt werden.

GP Aebisegger verliest den Antrag und lässt darüber abstimmen.

D. Beschluss

Für die Sanierung des Allwetterplatzes mit Laufbahn auf dem Schulareal wird ein Kredit von CHF 470’000 mit deutlicher Mehrheit und einzelnen Gegenstimmen genehmigt.

5 Allgemeine Umfrage

A. Sachverhalt

Nach Erledigung der angekündigten Geschäfte wird die allgemeine Umfrage eröffnet (Art. 45 GG). Dabei kön- nen Fragen von allgemeiner Bedeutung über einen Gegenstand aus dem Aufgabenbereich der Gemeinde ge- stellt werden. Werden Anträge gestellt, deren Behandlung in die Zuständigkeit der Bürgerschaft fällt, so können sie beraten, zur Begutachtung und Ausarbeitung eines Beschlussentwurfes an den Rat gewiesen oder verwor- fen werden.

B. Diskussion

GP Aebisegger informierte einleitend über einige laufende Projekte, deren Bearbeitung oder Umsetzung den Gemeinderat im Jahr 2026 weiterhin beschäftigen:

• Lebensraum Gartenhof → Neuausrichtung Die Pflegeeinrichtung der Gemeinde Steinach ist seit vielen Jahren defizitär (seit Eröffnung 6 Mio. Fran- ken), was bei der Bevölkerung zunehmend kritisch beurteilt wird. Dies mündete anlässlich der Bürger- versammlung 2025 in einem Antrag, wonach der Gemeinderat Alternativen zur Betriebsführung prüfen soll. Gem. Vorschrift des Gemeindegesetzes sind Gemeindeunternehmen, die im Wettbewerb mit Pri- vaten stehen, grundsätzlich eigenwirtschaftlich zu führen. Leider gelingt dies mit den heutigen Füh- rungsstrukturen nicht. Der Rat erhofft sich durch professionelle Strukturen einer privaten Betreiberin eine wesentliche Verlagerung des finanziellen Risikos. Aus diesem Grund prüft er die Vermietung der Immobilie an eine private Trägerschaft. Versorgungssicherheit, Pflegequalität und Preisgestaltung sol- len durch entsprechende reglementarische oder vertragliche Werke gesichert werden.

Fazit: Der erneute Leitungswechsel im Lebensraum Gartenhof wird seitens der Gemeinde bedauert. Er steht jedoch im Zusammenhang mit einer beruflichen Weiterentwicklung des Geschäftsleiters und liegt somit ausserhalb des Einflussbereiches als Arbeitgeber. Dass Veränderungen immer zuerst Besorgnis und Unsicherheiten sowohl bei Bewohnenden wie auch bei Mitarbeitenden auslösen, ist gut nachzuvoll- ziehen. Der Gemeinderat ist dennoch überzeugt, dass die Politische Gemeinde mit ihren Strukturen langfristig nicht die richtige Betreiberin für die Pflegeeinrichtung ist. Gleichzeitig möchte der Rat den Auftrag der Bürgerschaft und die gesetzlichen Rahmenbedingungen ernst nehmen und sieht sich des- halb in der Pflicht, nach Alternativen zu suchen.

Verschiedene Beispiele in der Region zeigen, dass Pflegeinstitutionen privater Trägerschaften gut funk- tionieren und auch einen guten Ruf geniessen – das ist keineswegs bloss Gemeindeheimen vorbehal- ten. Private Unternehmen sind gezwungen, eigenwirtschaftlich zu sein, was auch gelingt.

Gemeinde Steinach 10 Zum weiteren Vorgehen erwähnt GP Aebisegger, dass die Ausschreibung bis Mitte Juli läuft. Anschlies- send folgt im besten Fall die Auswahl der Betreiberin und die Bereinigung der Vertragswerke bis Mitte September. Danach soll im Rahmen eines öffentlichen Informationsanlasses über die genauen Pläne und die mögliche Betreiberin informiert werden.

Eine Änderung der heutigen Organisationsform bzw. der Gemeindeordnung fällt in die Kompetenz der Bürgerschaft – sie hat deshalb das letzte Wort - im Idealfall anlässlich einer ausserordentlichen Bürger- versammlung Ende Oktober/Anfang November dieses Jahres.

• Bachsanierung Steinach → Projektanpassungen infolge PFAS Bodenuntersuchungen, die das kantonale Amt für Umwelt verlangte, haben anfangs 2025 die Proble- matik «PFAS» zu Tage gebracht. Auch die von der ursprünglich geplanten Verschiebung der Familien- gärten betroffenen Flächen sind belastet, weshalb die Ortsgemeinde als Grundeigentümerin entschie- den hat, den Landtausch nicht mehr zu vollziehen. Dies änderte die Ausgangslage für das Projekt inso- fern, als dass Fruchtfolgeflächen anderweitig kompensiert werden müssen. Ersatz wurde in Form der Parzelle «Kehlhof» der Politischen Gemeinde gefunden. Derzeit wird das Projektdossier fertiggestellt und soll ab 1. Juni 2026 öffentlich aufgelegt werden. Der Ersatz der SBB-Brücke wurde seitens der SBB mit Entscheid vom Januar 2026 genehmigt und dazu ein Zeitfenster ab April 2028 reserviert.

• Im Zusammenhang mit dem Entlastungspaket des Kantons sollen Steinacher Schülerinnen und Schüler zukünftig die Mittelschulen nicht mehr in Romanshorn (TG), sondern ausschliesslich noch in St.Gallen besuchen. Kürzlich fanden erste Gespräche mit dem Bildungsdepartement statt, wo das weitere Vorge- hen besprochen wurde.

• Das Dossier der Rahmennutzungsplanung liegt aktuell seit Ende 2025 beim Kanton zur Genehmigung. Die Arbeiten zur Aktualisierung der kommunalen Schutzverordnung wurden gestartet. In der 2. Jahres- hälfte ist ein öffentlicher Informationsanlass geplant.

• Die neue Sporthalle wurde kürzlich fertiggestellt und dem Betrieb übergeben. Am 6. Juni 2026 ist die öffentliche Einweihungsfeier im Rahmen eines «Tag der offenen Türen» geplant.

• Diese Woche wurden die Batterie-Speichersysteme der Elektrizitätsversorgung auf dem Areal der ARA Morgental geliefert. Die Installationsarbeiten sind im Gang, sodass die Batterien ab Juli 2026 ihre Funk- tion im Versorgungsnetz aufnehmen können.

GP Aebisegger eröffnet die allgemeine Umfrage für weitere Wortmeldungen.

  1. Samuel Würth erkundigt sich, weshalb die 11 Mobilheim-Plätze hinter dem Betriebsgebäude, die über einen Kanalisationsanschluss verfügen, nicht mehr vermietet werden. Er rechnet vor, dass bei einer Jahresmiete von CHF 6'000 mit jährlichen Erträgen von rund CHF 66'000 gerechnet werden könnte.

GP Aebisegger weist darauf hin, dass diese Plätze nicht zuletzt im Zusammenhang mit den Festivitäten des 1’250-Jahr-Jubiläums und den seinerzeitigen Nutzungsplänen des Gemeinderates auf das Hauptareal wei- ter östlich verschoben wurden. D.h. die Fläche wurde bewusst für anderweitige Entwicklungen freigespielt. Eine erneute Erweiterung des Mobilheimparks hat der Gemeinderat geprüft, nachdem bereits an der Bür- gerversammlung 2025 eine gleiche Frage geäussert wurde. Hinweis: die Mobilheim-Plätze werden zu CHF 4'695 (nicht CHF 6'000/a) vermietet. Die fragliche Fläche hinter dem Betriebsgebäude ist und war schon immer Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Mobilheime wären in dieser Zone nicht bewilligungsfähig, auch wenn sie früher einmal dort standen. Theoretisch wären zusätzliche Mobilheime auf der östlich der Scheune gelegenen Parkplatz-Fläche denkbar. Allerdings soll diese Fläche, welche nach neuem Zonenplan in der Kernzone zu liegen kommt, sinnvollerweise für Wohnzwecke genutzt werden. Diese Entwicklung würde massgeblich behindert, wenn für zusätzliche Mobilheim-Plätze auch wieder mehr Parkplätze langfris-

Gemeinde Steinach 11 tig für Mobilheim-Mieter zur Verfügung stehen müssten. Aufgrund dieser Überlegungen hat der Gemeinde- rat darauf verzichtet, auf dem Areal des Weidenhofs (inkl. Grundstück Nr. 1080) zusätzliche Stellplätze für Mobilheime zu schaffen bzw. ein entsprechendes Bewilligungsverfahren einzuleiten.

  1. Rolf Ritter dankt und gratuliert dem Gemeinderat zum mutigen und richtigen Schritt, die Neuausrichtung des Lebensraum Gartenhof an die Hand zu nehmen. Er weist darauf hin, dass in den letzten 5 Jahren insge- samt 2,5 Mio. Franken Defizite durch Steuerfranken finanziert werden mussten. Auch das Legat Anna Mark wurde zusätzlich für den Betrieb verwendet. Zudem bestehen bis heute keine Rückstellungen für baulichen Unterhalt. Pflegeinstitutionen in umliegenden Gemeinden beweisen, dass kostendeckende Betriebe möglich sind. Rolf Ritter rechnet vor, dass seiner Meinung nach ungefähr die Hälfte der Bewohnenden im Gartenhof nicht aus Steinach sind. Für diese Personen würden aufgrund der aktuellen Defizite rund CHF 7’000-8'000 Steuergeld je Person geleistet. Somit wünscht sich Ritter, dass die Bürgerschaft schon bald über einen neuen Lösungsvorschlag des Gemeinderates abstimmen kann.

GR Markus Lanter weist darauf hin, dass das wichtigste am Betrieb des Gartenhofs sei, dass die vorhan- dene Kapazität gut ausgelastet ist, damit die Deckungsbeiträge für die bestehenden Kosten (u.a. Infrastruk- tur, Personal) möglichst hoch ausfallen. Steinacherinnen und Steinacher hätten bei jeder Vergabe von Pfle- geplätzen immer Vorrang. Dennoch sei es nach der Erweiterung des Betriebs im Jahr 2000 unerlässlich gewesen, möglichst rasch eine Vollbelegung zu erreichen, wozu natürlich auch Personen von ausserhalb Plätze angeboten wurden. Diese Personen leben teilweise noch heute im Gartenhof, jedoch rechnet Lanter damit, dass sich der Anteil in Zukunft stark reduziert, da von Steinacherinnen und Steinachern eine grosse Nachfrage besteht.

Rolf Ritter ist es ein Anliegen, dass die Rechnung des Pflegeheims kostendeckend ausfällt. Er bleibt dabei, dass, solange Steuergeld in den Betrieb fliesst, dieses auch der Pflege von auswärtigen Personen zugute- kommt.

Die allgemeine Umfrage wird nicht länger benutzt, weshalb der Versammlungsleiter das Traktandum ab- schliesst.

GP Aebisegger weist darauf hin, dass Stimmberechtigte bis Verhandlungsschluss Einsprache wegen Verfah- rensmängeln oder anderen Rechtsverletzungen erheben können (Art. 47 GG).

→ Es wird keine Einsprache erhoben

Zusätzlich weist der Versammlungsleiter darauf hin, dass das Protokoll der heutigen Bürgerversammlung ge- mäss Gemeindegesetz (Art. 49) 14 Tage nach der Versammlung für 14 Tage auf der Gemeindeverwaltung öf- fentlich aufliegt. Die Auflage des Protokolls erfolgt vom 9. April bis 23. April 2026.

Ein Dorfleben funktioniere bloss, wenn sich Bürgerinnen und Bürger engagieren. GP Aebisegger dankt allen, die sich in irgendeiner Form für das Dorfleben in Steinach einsetzen. Aebisegger dankt auch allen Mitarbeiten- den der Gemeinde, sei es aus Verwaltung, Werkhof, Schule und Lebensraum Gartenhof sowie den Funktionä- ren und Kommissionsmitgliedern (Beirat, Kommissionen, Bibliothek, Feuerwehr, etc.). Aebisegger ist stolz und erfreut, sich täglich mit den Mitarbeitenden für eine gute Dienstleistungsqualität in der Gemeinde zu engagieren.

Einen besonderen Dank richtet der Gemeindepräsident an Bruno Helfenberger, der während 40 Jahren für die Gemeinde tätig war. Zuerst als Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung und davon 27 Jahre als Gemeinderats- schreiber und zuletzt als Aktuar der Sportplatzkommission. Bruno Helfenberger wird als kleines Zeichen der An- erkennung seiner Dienste ein Weingeschenk überreicht. Die Versammlung dankt Bruno Helfenberger mit einem kräftigen Applaus.

Gemeinde Steinach 12 GP Aebisegger dankt im Namen des Gemeinderates herzlich für die Teilnahme an der Bürgerversammlung und für die wohlwollende Zustimmung zu den Anträgen von GPK und Rat. Mit der Einladung zum anschliessenden Apéro aus der Küche des Lebensraum Gartenhof erklärt der Versammlungsleiter die Bürgerversammlung offizi- ell für geschlossen.

Schluss der Versammlung: 21.30 Uhr

Für die Richtigkeit des Protokolls

GEMEINDERAT STEINACH Der Vorsitzende Der Protokollführer Michael Aebisegger Reto Schneider Gemeindepräsident Gemeinderatsschreiber

Verteiler • Amt für Gemeinden und Bürgerrecht, Davidstrasse 27, 9001 St. Gallen
(1 Protokoll BüV und 2 Amtsberichte, je 2 x detaillierte Bilanz, Jahresrechnung nach funkt. Gliederung, Investitionsrechnung und Anhang) • Gemeinderat • Geschäftsprüfungskommission • Akten Protokolle Bürgerversammlungen