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  "description": "Planverfahren für Ausbau Kurzstrasse ersetzt Baubewilligung; Grundstück 2734 soll überbaut werden, neue Erschliessung nötig; Teilstrassenplan öffentlich einsehbar, Enteignungsverfahren bei nötigen Rechteabtretungen, Einsprache möglich.",
  "articleBody": "Teilstrassenplan und Strassenbauprojekt «Ausbau Kurzstrasse» - Planverfahren\nLikely publishing date: 2026-04-09\n\nTeilstrassenplan und Strassenbauprojekt «Ausbau Kurzstrasse» - Planverfahren Das Grundstück Nr. 2734 soll in absehbarer Zeit überbaut werden. Damit eine hinreichende Erschliessung sichergestellt werden kann, muss die Kurzstrasse ausgebaut werden. Dazu wurde der Teilstrassenplan «Ausbau Kurzstrasse» samt Strassenbauprojekt erarbeitet. Der Gemeinderat Balgach hat am 30. März 2026 in Anwendung von Art. 38 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) erlassen: - Teilstrassenplan und Strassenbauprojekt Ausbau Kurzstrasse Der Teilstrassenplan und das Strassenbauprojekt liegen gemäss Art. 39 ff. StrG während dreissig Tagen, das heisst vom Freitag, 10. April 2026, bis Montag, 11. Mai 2026, im Eingangsbereich des Rathauses Balgach resp. bei der Gemeinderatskanzlei Balgach zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Unterlagen können zudem ab Auflagedatum online unter www.balgach.ch eingesehen werden. Das Planverfahren nach Strassengesetz ersetzt das Baubewilligungsverfahren. Wer private Rechte abtreten muss, wird mit persönlicher Anzeige von der öffentlichen Auflage und vom Enteignungsbegehren in Kenntnis gesetzt. Die persönliche Anzeige gilt als Einleitung des Enteignungsverfahrens. Die Linienführung ist während der Auflage des Projekts im Gelände abgesteckt. Rechtsmittel Innerhalb der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Balgach, 9436 Balgach, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 StrG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1; abgekürzt VRP]). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.",
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