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  "datePublished": "2026-04-09T10:21:00Z",
  "description": "Urteil Landgericht Lübeck: Kein Schmerzensgeld nach Sturz durch Heuboden; Frau betrat trotz Verbotsschild Pferdestall-Heuboden, verletzte sich; Gericht sieht keine Pflichtverletzung der Betreiber; Urteil rechtskräftig.",
  "articleBody": "schleswig-holstein.de  -  Landgericht Lübeck - Urteil: Kein Schmerzensgeld nach Sturz durch Heuboden\nLikely publishing date: 2026-04-08\n\nAufgabenÜbersichtAngelegenheiten der Notarinnen und NotareBerufungs & BeschwerdesachenBewährungshilfeLegalisation\n\nAngelegenheiten der Notarinnen und Notare\n\nBesucher & ServiceÜbersichtErreichbarkeit des GerichtsIhr Besuch bei GerichtFormulareInfos DSGVO GlückspielLandes-Rechtsprechungs-DatenbankElektronischer RechtsverkehrDatenschutz Landgericht LübeckAngebote für SchulenBibliothekStrafrecht - Häufig gestellte FragenElektronische GerichtstafelInterner BereichKantine\n\nStrafrecht - Häufig gestellte Fragen\n\nPresse & MedienÜbersichtAnsprechpartner*innenPresseinformationenPresseverteilerSocial MediaFoto und Filmaufnahmen\n\nAusbildung & BerufÜbersichtBerufe in der JustizRechtsreferendarinnen und RechtsreferendareStudierendenpraktikumSchulpraktikumBerufspraktikumStellenausschreibungen\n\nUrteil:Kein Schmerzensgeld nach Sturz durch Heuboden\n\nDas Landgericht Lübeck verneinte Ersatzansprüche einer Frau, die durch den Heuboden eines Pferdestalls stürzte und sich dabei verletzte.\n\nEine Frau hatte ihr Pferd in einem Pensionsstall eingestellt. Dort begab sie sich auf den Heuboden, der ohne vorherige Absprache nicht betreten werden durfte. Sie stürzte durch die morsche Holzdecke und verletzte sich am Fuß. Von den Stallbetreibern forderte sie unter anderem einen Schmerzensgeldvorschuss.\n\nWie hat das Gericht entschieden?\n\nDas Landgericht Lübeck entschied, dass der Frau kein Schmerzensgeld zusteht. Die Stallbetreiber hätten keine Pflicht verletzt. Zur Überzeugung des Gerichts stand fest, dass es einen für alle Einsteller gut sichtbaren Aushang gegeben habe: „Der Heuboden ist nicht zu betreten.“ Dieser ausdrückliche Hinweis sei ausreichend und der Frau nach Überzeugung des Gerichts auch bekannt gewesen. Daran hätte sie sich halten müssen.\n\nDas Urteil vom 27.05.2025 (Aktenzeichen: 5 O 98\n\n24) ist rechtskräftig und in Kürze kostenfrei abrufbar über die Landesrechtsprechungsdatenbank Schleswig-Holstein.\n\nKein Schmerzensgeld nach Sturz durch Heuboden\n\nHinweis zur Verwendung von Cookies\n\nCookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:",
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