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  "description": "Abschaffung der Hausarbeit im Lehramts-Vorbereitungsdienst; Einführung individueller Wahlbereiche, digitales Selbstreflexionstool, mehr Anleitung im Unterricht, Ausbildungszentren geplant, Beratung und Coaching ausgeweitet; Reform betrifft neue Lehrkräfte.",
  "articleBody": "schleswig-holstein.de  -  Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur - Reform des Vorbereitungsdienstes für Lehrkräfte\nLikely publishing date: 2026-04-10\n\nMinisterium für Allgemeine und Berufliche Bildung,Wissenschaft, Forschung und Kultur:Thema:Ministerien & Behörden\n\nMinisterin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur\n\nMinisteriumÜbersichtStaatssekretäreBeauftragter für jüdisches Leben und gegen AntisemitismusOrganisation und AnsprechpartnerBehörden und zugeordnete Institutionen\n\nBeauftragter für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus\n\nMinisterium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur\n\nReform des Vorbereitungsdienstes für Lehrkräfte\n\nMehr Flexibilität und individuelle Förderung.\n\nDer Vorbereitungsdienst für das Lehramt in Schleswig-Holstein wird in Inhalt und Struktur weiterentwickelt. Ziel der Reform ist es, angehende Lehrkräfte künftig noch gezielter zu unterstützen und ihnen mehr Möglichkeiten zur individuellen Schwerpunktsetzung in ihrer Ausbildung zu geben. Die Neuerungen sollen für alle Lehrkräfte gelten, die ihren Vorbereitungsdienst ab August 2026 beginnen.\n\nBildungsministerinDr.Dorit Stenke betont:„Wir werden flexibel in der zweiten Phase der Lehrkräfteausbildung. Damit entsprechen wir dem Wunsch vieler junger Lehrkräfte, individuelle Schwerpunkte zu setzen und sich so noch gezielter auf den Beruf vorzubereiten.“\n\nDie geplanten Änderungen sind in der Neufassung der „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Lehrkräfte (APVOLehrkräfte)“ verankert. Diese befindet sich derzeit in der Anhörung und soll nach Abschluss des Verfahrens zum 1. August 2026 in Kraft treten. der Vorbereitungsdienst wieder weiterhin 18 Monate dauern.\n\nMehr Unterricht unter AnleitungDer Anteil des eigenverantwortlichen Unterrichts wird im ersten Ausbildungshalbjahr von zehn auf acht Stunden reduziert. Die frei werdenden Stunden dienen verstärkt der Hospitation sowie dem Unterricht unter Anleitung.\n\nIndividuelle WahlmöglichkeitenNeben verpflichtenden Ausbildungsinhalten wird ein Wahlbereich von mindestens 48 Stunden eingeführt. Dieser ermöglicht es den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst, ihre Ausbildung stärker an individuellen Interessen und Bedarfen auszurichten. Themenfelder sind unter anderem Demokratiebildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie durchgängige Sprachbildung.\n\nDigitale Unterstützung und SelbstreflexionEin neues Online-Tool unterstützt die Lehrkräfte dabei, ihre Kompetenzen und Entwicklung zu reflektieren und passende Wahlangebote gezielt auszuwählen.\n\nBeratung und AusbildungscoachingDie bestehenden Beratungsangebote werden erweitert: Auf Wunsch können diese künftig auch ein individuelles Ausbildungscoaching durch dasInstitut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH)und dasSchleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)umfassen.\n\nAbschaffung der HausarbeitDie Hausarbeit, die bisher geschrieben werden musste, entfällt. Stattdessen absolvieren die Lehrkräfte Zertifikatskurse mit einheitlichen Rahmenbedingungen, beispielsweise zur Leistungs- und Kompetenzentwicklung.\n\nEinrichtung von AusbildungszentrenKünftig können Ausbildungszentren eingerichtet werden. Dabei handelt es sich um einzelne Schulen oder Zusammenschlüsse mehrerer Schulen, in denen die Ausbildung durch Studienleitungen übernommen wird. Dies erleichtert insbesondere Schulen in Regionen, die bisher aufgrund fehlender Ausbildungslehrkräfte nicht ausbilden konnten, die Teilhabe an der Ausbildung erleichtert.\n\nIm Rahmen der Anhörung werden Verbände und Interessenvertretungen bis zum 29. April 2026 beteiligt. Anschließend erfolgt die Auswertung der Stellungnahmen. Die Neuregelung soll im Anschluss an das Inkrafttreten der Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes, die aktuell im Landtag beraten wird, zum 1. August 2026 in Kraft treten.\n\nInstitut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH\n\nSchleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (\n\nHinweis zur Verwendung von Cookies\n\nCookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:",
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