Geplantes Grossevent „Project Basel“ soll erstmals als Gegenstück zum WEF in Davos in Basel stattfinden; mögliche Sicherheitsrisiken, erwarteter Widerstand, Fragen zu Finanzierung, gesellschaftlichen und ökologischen Folgen, Einbindung des Kantons. Weitere Themen: Energieversorgung, Polizeiskandale, Individualbesteuerung, Deepfakes, Kunstförderung, Tagesstrukturen, Altersdiskriminierung, Universitätsschwerpunkte.
Likely publishing date: 2026-04-13
Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Parlamentsdienst
April-Interpellationen Nr. 29 bis 45
Pendente Interpellationen sind im Geschäftsverzeichnis ab Seite 31 abgedruckt
April-Interpellationen im Wortlaut:
Interpellation Nr. 29 (April 2026) betreffend Versorgungssicherheit der elektrischen Energieversorgung trotz Reduktion der netzstabilisierenden Stromerzeuger 26.5092.01
Im kantonalen Energiegesetz EnG BS (SG 772.100) §1 ist der Kanton beauftragt, für die Sicherstellung der
Energieversorgung zu sorgen.
In der omnipräsenten Diskussion über die erneuerbaren Energien, speziell Sonne und Wind, wird ein
wesentlicher Faktor unterschlagen, der für eine verlässliche Stromversorgung unabdingbar ist. Es wird nichts
thematisiert, dass unser Elektrizitäts-Netz heute durch die rotierenden Massen der konventionellen Kraftwerke
stabilisiert wird. Rotierende Massen nutzen die Rotationsenergie, um elektrische Energie zu erzeugen, oder
dienen als Schwungmassen zur Stabilisierung des Stromnetzes. Plötzliche Schwankungen, verursacht durch
Netzstörungen aller Art, z. Bsp. ein Überschuss oder rasanter Wegfall an PV-, Wind-Leistungen, Wegfall von
Wasser- oder Kernkraftwerken etc. werden durch die sogenannte Trägheit im Netz kurzzeitig kompensiert.
Die elektrische Netzträgheit «Grid Inertia» ist die gesamte gespeicherte Rotationsenergie der Generator- und
Turbinensätze von Kraftwerken (Nuklear, Fossil, Hydro) und wird in Gigawatt*Sekunden («GW•s») gemessen. Sie
gibt an, wie viele Sekunden eine Maschine bei Nennlast weiterlaufen könnte, wenn die gespeicherte
Rotationsenergie vollständig in elektrische Energie umgesetzt wird. Je grösser die Rotationsmasse desto grösser
die Trägheit desto stabiler ist die Netzfrequenz bei Störungen. Bei einem Leistungsausfall von 1 GW (Bsp. KKW-
Gösgen) braucht es ca. 50 GW•s Netzträgheit, damit die Frequenz nicht innerhalb von 1-2 s unter 49 Hz stürzt
und die Primär-Regelung – die schnellste Reaktion zur Stabilisierung der Netzfrequenz - auslöst. Geschieht dies
nicht, besteht die akute Gefahr der Schutzabschaltungskaskade, wie es beim Netzkollaps in Spanien vom 28.
April 2025 geschehen ist.
Das Schweizer Stromnetz verfügt über eine Gesamt-Trägheit von etwa 40-60 GW•s Faustregel: 1GW (KKW-
Gösgen) steuert ca. 7 GW•s an Trägheit ins Netz! Fallen die rotierenden Massen (KKW‘s) weg und werden durch
Nicht- oder unzureichend trägheits-kompensierte PV- und Wind-Anlagen, ersetzt, fehlen ca. 18 GW•s. Nicht- oder
unzureichender künstlicher trägheits-kompensierter PV- und Windstromersatz für Grosskraftwerke bringt keine
physikalische Trägheit, sondern vernichtet Trägheit resp. intrinsische Stromnetz-Stabilität:
•
Leistungselektronik (NEE-Erzeuger und neue grosse leistungselektronisch basierte Verbraucher) erhöhen
die Empfindlichkeit für Netzschwingungen
•
Schnellladestationen, Wärmepumpen und KI-Server wirken trägheitsreduzierend
•
solche neuen Verbraucher verstärken Oszillationen, Oberwellen und Frequenz- und Spannungseinbrüche
•
subventionierte schnellwachsende Anteile an NEE (PV / Wind) plus moderne leistungselektronische
Verbraucher verlangen einen ebenso schnell wachsenden erhöhten und sehr teuren,
instandhaltungsintensiven Bedarf und an Stabilitätstechnik, damit das Netz seine Stabilität weiterhin auf
gleich hohem Niveau behält!
Vor diesem Hintergrund bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1.
Wie will der Regierungsrat seinen Versorgungsauftrag gemäss EnG BS erfüllen, wenn die rotierenden
Massen (Generatoren) durch Photovoltaik (Statische Energiewandler) ersetzt werden?
2.
Wie beurteilt der Regierungsrat den Einfluss von trägheitsreduzierenden Verbrauchern wie
Schnellladestationen, Wärmepumpen und KI-Server auf die Netzstabilität?
3.
Wie kompensiert der Regierungsrat den schrittweisen Rückgang rotierender Massen und dadurch das
erhöhte Risiko von Netzschwankungen resp. -Ausfällen?
4.
Welche netzstabilisierenden und kostengünstigen Massnahmen sieht der Regierungsrat vor, um die
Netzstabilität sicherzustellen?
5.
Die aktuelle Energiepolitik in Basel-Stadt fördert PV-Anlagen mit öffentlichen Mitteln sehr stark und steigert
damit den Anteil von Energieerzeugungsanlagen, welche der Netzstabilität alles andere als zuträglich sind.
Kann die Regierung sich vorstellen, aus oben genannten Gründen die Subventionen an PV-Anlagen zu
reduzieren – zugunsten von grossen trägheitsstabilisierenden Kraftwerken?
2
Welche Gedanken hat sich der Regierungsrat über die enormen Folgekosten der Netzstabilisierung bei
einem starken Ausbau der statischen Energieerzeuger (PV, Wind) gemacht? Dies vor dem Hintergrund,
dass die Netzstabilisierung durch rotierende Massen in Grosskraftwerken reduziert wird.
7.
Wie gewichtet der Regierungsrat das Risiko einer reduzierten Netzstabilität und damit einem Blackout wie
in Spanien gegenüber dem netzstabilisierenden Einsatz von Kernkraftwerken?
8.
Ist der Regierungsrat bereit, bei den zuständigen Bundesbehörden zum Thema «Wegfall von Netzstabilität
wegen der Reduktion der Netzträgheit» vorstellig zu werden?
Beat K. Schaller
Interpellation Nr. 30 (April 2026) betreffend Öffentlichkeitsprinzip 26.5093.01
Immer mehr Bürger beschweren sich, dass sie keine Antworten vom Staat bekommen.
1.
Wie viele Anfragen gemäss Öffentlichkeitsprinzip gab es in den Jahren 2020 bis 2024 pro Jahr und pro
Departement?
2.
Innert welchen Fristen werden die Gesuche normalerweise erledigt?
3.
Wie viele davon benötigen mehr als drei Monate bis zum Abschluss?
4.
Wie vielen Gesuchen wird ganz stattgegeben?
5.
Wie vielen wird teilweise entsprochen?
6.
Wie viele werden abgewiesen?
7.
Bei wie vielen wurde ein Rechtsmittel eingelegt?
Bitte übersichtliche Tabelle dazu mit Beantwortung liefern.
Eric Weber
Interpellation Nr. 31 (April 2026) betreffend Ausweitung des Rangerdienstes auf den Matthäusplatz und die Erlenmatt 26.5099.01
Der Rangerdienst auf der Dreirosenanlage hat sich in den vergangenen Jahren als wirkungsvolle Massnahme zur
Stabilisierung der Situation im öffentlichen Raum erwiesen. Durch die sichtbare Präsenz der Ranger, ihre
niederschwellige Ansprache verschiedener Nutzergruppen sowie ihre Vermittlungs- und Deeskalationsarbeit
konnten Nutzungskonflikte reduziert und das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung verbessert
werden.
Gerade in den Sommermonaten steigt die Nutzung öffentlicher Plätze im Kleinbasel deutlich an. Neben der
Dreirosenanlage gehören insbesondere der Matthäusplatz sowie das Gebiet der Erlenmatt zu stark frequentierten
Aufenthaltsorten. Unterschiedliche Nutzungsansprüche führen dort immer wieder zu Konflikten, Lärmbelastungen
oder Littering. Eine frühzeitige präventive Präsenz kann dazu beitragen, Spannungen zu vermeiden und die
Aufenthaltsqualität für alle Nutzergruppen zu sichern.
Die Erfahrungen auf der Dreirosenanlage zeigen, dass Ranger im öffentlichen Raum wichtige Aufgaben im
Bereich Sicherheit, Intervention und Prävention übernehmen können. Dazu gehören insbesondere die
niederschwellige Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern, Beratung und Sensibilisierung, die Vermittlung bei
Konflikten sowie die Zusammenarbeit mit Polizei, Sozialarbeit, Quartiertreffpunkten und weiteren relevanten
Stellen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1.
Ist der Regierungsrat bereit zu prüfen, ob der bestehende Rangerdienst auf der Dreirosenanlage ab
Sommer 2026 auf den Matthäusplatz sowie das Gebiet der Erlenmatt ausgeweitet werden kann?
2.
Welche personellen, organisatorischen und finanziellen Ressourcen stehen derzeit für den Rangerdienst
auf der Dreirosenanlage zur Verfügung?
3.
Würden die bestehenden Ressourcen ausreichen, um zusätzlich den Matthäusplatz sowie das Gebiet der
Erlenmatt abzudecken?
4.
Falls die bestehenden Ressourcen nicht ausreichen: Mit welchem zusätzlichen Personal- und
Sachaufwand wäre eine Ausweitung des Rangerdienstes auf diese beiden Orte verbunden?
5.
Welche zusätzlichen finanziellen Mittel wären erforderlich, um eine entsprechende Ausweitung des
Rangerdienstes während der Sommermonate zu ermöglichen?
5.1
Welche Departemente, Fachstellen oder Organisationen sind aktuell in den Rangerdienst
beziehungsweise in Aufgaben im Bereich Sicherheit, Intervention und Prävention im öffentlichen Raum
eingebunden?
a.
Wie hoch sind dabei die jeweiligen personellen und finanziellen Ressourcen (bitte um eine Auflistung,
welches Departement über wie viele personelle Ressourcen verfügt)?
3
b. Welche konkreten Aufgaben übernehmen diese Stellen (bitte um eine detaillierte Auflistung)? 6. Welche Rolle könnten Quartierorganisationen, soziale Einrichtungen, Quartiertreffpunkte oder andere lokale Akteure bei einer möglichen Ausweitung des Rangerdienstes auf den Matthäusplatz und die Erlenmatt übernehmen? Mahir Kabakci
Interpellation Nr. 32 (April 2026) betreffend seit über zehn Jahren: Handlungsauftrag Kunst im öffentlichen Raum und Kunst am Bau in Basel 26.5115.01
Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum sind wichtiger Bestandteil einer Kulturstadt wie Basel, sie
erreichen Menschen in ihrem Alltag, in der täglichen Umgebung und werten diese auf. Und sie erreicht auch jene
Menschen, die nicht oder nur selten ins Museum, in Kunsträume oder Ausstellungen gehen.
Die Anzüge Heiner Vischer und Konsorten betreffend Kunst im Öffentlichen Raum (14.5447) und Martin
Lüchinger und Konsorten betreffend “Kunst am Bau” (15.5160) sind seit 2014 bzw. 2015 unbestritten überwiesen
und wurden beide inzwischen viermal stillschweigend stehengelassen, zuletzt im März 2025. Seit über 10 Jahren
besteht also der Auftrag nach einer Strategie zum Umgang mit Kunst im öffentlichen Raum sowie verbindliche
und transparente Kriterien für Kunst am Bau bei Neu- und Umbauten festzulegen, inkl. eines Ansatzes, wonach
bei jedem Projekt abhängig von Grösse oder Bausumme ein Anteil für Kunst am Bau festgelegt werden soll, auch
bekannt als “Bauprozent”.
Der Regierungsrat beantwortet die Vorstösse jeweils gemeinsam und pflichtet der Wichtigkeit des Anliegens bei.
Das Thema sei ungebrochen aktuell, “insbesondere im Zusammenhang mit der Erhöhung der Standortattraktivität
im Umfeld der Kunstmesse Art Basel sowie der Attraktivitätssteigerung von Basel für den Freizeittourismus.” Die
Umsetzung hatte sich aber aufgrund von unklaren Zuständigkeiten, fehlenden Ressourcen und kurzfristigen
anderen Prioritäten (insb. während der Corona-Pandemie) über viele Jahre verzögert.
Die Interpellantin bittet den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1.
Seit wann ist die seit 2020 bewilligte 50%-Stelle in der Kulturabteilung besetzt? Konnte die Fachstelle
“Kunst im Stadtraum” ihre inhaltliche Arbeit inzwischen aufnehmen?
2.
Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit der Fachstelle mit dem Bau- und Verkehrsdepartement?
3.
Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem Finanzdepartement und ggf. mit weiteren beteiligten
Departementen im Dreirollenmodell?
4.
Wie gestaltet sich der Einbezug der Fachstelle bei kantonalen Bauprojekten?
5.
Inwiefern sind Fachverbände wie Visarte Schweiz und Visarte Region Basel in die Ausarbeitung der
Strategie sowie der konkreten Kriterien einbezogen?
6.
Ist damit zu rechnen, dass zur Frist der nächsten Berichterstattung im März 2027 die geforderte Strategie
im Umgang mit Kunst im öffentlichen Raum vorliegt? Wo stehen die Arbeiten derzeit, was ist der aktuelle
Arbeitsstand?
7.
Ist damit zu rechnen, dass zur Frist der nächsten Berichterstattung im März 2027 die geforderten
verbindlichen Kriterien zur Förderung von Kunst am Bau vorliegen, inklusive einer konkreten Umsetzung
des “Bauprozents”? Wo stehen die Arbeiten derzeit, was ist der aktuelle Arbeitsstand?
Salome Bessenich
Interpellation Nr. 33 (April 2026) betreffend Individualbesteuerung bei kantonaler Umsetzung ohne höhere Steuern für Familien im tiefen und mittleren Einkommensbereich 26.5116.01
Mit dem knappen JA des Schweizer Stimmvolkes zur Individualbesteuerung würde mit dem Systemwechsel
bekanntlich zwar die sogenannte «Heiratsstrafe» auf Bundesebene nun abgeschafft. Der Preis dafür ist jedoch
neu eine Benachteiligung von Ehepaaren mit unterschiedlichen Einkommen. Besonders betroffen sind Familien,
bei denen der eine Elternteil kein oder nur ein kleines Einkommen erzielt.
Ob bzw. um wie viel die Steuerbelastung für diese Familien insgesamt effektiv zunehmen würde, hängt
entscheidend von der Umsetzung der Individualbesteuerung auf kantonaler Ebene ab.
Der kürzlich veröffentlichte neue «Schweizer Familienbarometer» zeigt auf, dass die mit Abstand grösste
Herausforderung für Familien das Thema «Finanzielle Ressourcen» ist und bleibt: «Ein wiederkehrendes Thema
ist der Umgang mit knappen Ressourcen. Zeit und Geld müssen im Familienalltag sorgfältig verteilt werden,
besonders in Lebensphasen mit kleinen Kindern oder bei eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten.»1
In Anbetracht der sich abzeichnenden, teils deutlichen Mehrbelastung für die Familien aufgrund der
Individualbesteuerung bitte ich daher den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:
4
Teilt der Regierungsrat die Meinung, dass Familien (insbesondere im tiefen und mittleren Einkommensbereich) finanziell gefordert sind und dass es daher für sie wichtig sein wird, steuerlich nicht zusätzlich belastet zu werden? 2. Wie könnte/müsste eine mögliche Individualbesteuerung auf Kantonsebene umgesetzt werden, damit Familien mit unterschiedlichen Einkommen zukünftig nicht (deutlich) höhere Steuern bezahlen müssen? 1 https://www.familienbarometer.ch/de/-/media/familienbarometer/download-files/pax_familienbarometer-2026.pdf 18.3.26 Thomas Widmer-Huber
Interpellation Nr. 34 (April 2026) betreffend Erhöhung der Elternbeiträge für die Tagesstrukturen 26.5117.01
In den letzten Jahren wurde im Kanton das Tagesstrukturangebot an den Schulen ausgebaut. Einerseits kann so
gewährleistet werden, dass Kinder betreut werden, während die Eltern arbeiten, und andererseits wird es beiden
Elternteilen ermöglicht, einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Damit wird u.a. ein Beitrag zur Behebung des
Fachkräftemangels geleistet und das Steueraufkommen für die Gemeinden, den Kanton und den Bund erhöht
sich, ohne dass die Kinder unbetreut und unbeaufsichtigt zu Hause sind.
Gemäss Schulgesetz §77 j beteiligen sich die Erziehungsberechtigten entsprechend ihrer finanziellen
Leistungsfähigkeit an den Kosten des von ihren Kindern besuchten Tagesbetreuungsangebotes. Bei der
Bemessung dieser Beiträge wurde bisher darauf Rücksicht genommen, dass sich die Aufnahme einer
Erwerbsarbeit auch finanziell lohnt.
Waren die Elternbeiträge für die verschiedenen Tagesbetreuungsangebote bisher in allen drei Gemeinden des
Kantons gleich hoch, so soll sich das ab kommendem Schuljahr ändern. So erhöht die Gemeinde Riehen die
Elternbeiträge für die Tagesstrukturplätze im Durchschnitt um rund 33%.
Die Interpellantin bittet in diesem Zusammenhang den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1.
Erachtet es der Regierungsrat als sinnvoll, dass eine der drei Gemeinden im Kanton derart abweichende
Elternbeiträge für das Tagesbetreuungsangebot erhebt? Bitte begründen.
2.
Erachtet der Regierungsrat eine derart hohe Erhöhung der Elternbeiträge für tragbar? Bitte begründen.
3.
Welche möglichen Auswirkungen dieser Gebührenerhöhung sind für den Kanton zu erwarten, z.B.
niedrigere Steuereinnahmen und höhere Prämienverbilligungsbeiträge in Folge einer Reduktion der
Erwerbstätigkeit der Eltern? In welchem Umfang wird dies geschätzt?
4.
Wurde der Regierungsrat im Vorfeld der Beitragserhöhung von der Gemeinde Riehen informiert und
angehört?
5.
Ist der Regierungsrat bereit, aufgrund der Erhöhung der Elternbeiträge mit der Gemeinde Riehen das
Gespräch zu suchen, mit dem Ziel, die Konsequenzen für die Eltern und die Kantonsfinanzen zu
reduzieren?
6.
Erachtet es der Regierungsrat als sinnvoll, dass eingeschulte Kinder wegen den erhöhten Tarifen - weil
kostengünstiger - u.U. länger in den Kitas bleiben und so Plätze für jüngere Kinder blockieren?
7.
Was für ein personeller und finanzieller Mehraufwand bedeutet es für den Kanton, dass das Tool, welches
bei der Anmeldung und der Berechnung der Gebühren verwendet wird, angepasst werden muss?
8.
Gibt es durch die Erhöhung der Elternbeiträge in der Gemeinde Riehen weitere Kosten für den Kanton?
Wenn ja, welche?
9.
Wäre es nicht sinnvoll, dass im ganzen Kanton einheitliche Preise für die gleichen Leistungen gelten, um
kantonsweit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gleichermassen zu gewährleisten?
Eine ähnlich lautende Interpellation wurde zeitgleich dem Gemeinderat Riehen eingereicht.
Sasha Mazzotti
Interpellation Nr. 35 (April 2026) betreffend finanzielle Schieflage des Vereins Foyer Basel 26.5121.01
Gemäss einem Artikel von Prime News vom 19. März 2026 befindet sich der Verein Foyer Basel – eine Institution
für Mädchen – in einer angespannten finanziellen Lage.
Der Verein Foyer Basel erfüllt seit 1973 eine zentrale Aufgabe in der stationären Jugendhilfe. Er betreibt mehrere
Angebote, darunter eine Beobachtungsstation, eine Wohngruppe, eine Durchgangsstation sowie das Angebot
„Foyer Bildung und Beruf“. Insgesamt stehen 31 stationäre Plätze für Mädchen im Alter von 12 bis 18 Jahren
sowie neun Plätze in der Tagesstruktur zur beruflichen Integration zur Verfügung.
Trotz steigender und zunehmend komplexer Nachfrage gerät die Institution finanziell unter Druck. Der
Betreuungsaufwand hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen, während die Tarife gemäss
Leistungsvertrag mit dem Kanton Basel-Stadt offenbar nicht mehr kostendeckend sind. Gemäss Bericht besteht
ein kumuliertes Defizit von über einer Million Franken bis Ende 2025. Das Vereinsvermögen kann diese
Entwicklung nicht dauerhaft auffangen.
5
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Teilt der Regierungsrat die Einschätzung, dass aktuell ein struktureller Platzmangel bei Mädcheninstitutionen besteht – insbesondere unter Berücksichtigung der gesamtschweizerischen Versorgungslage? 2. Wie beurteilt der Regierungsrat die aktuelle finanzielle Situation des Vereins Foyer Basel? Sieht er ein strukturelles Problem in der Finanzierung und besteht dieses Problem auch bei vergleichbaren Institutionen? 3. Welche konkreten Massnahmen beabsichtigt der Regierungsrat zu ergreifen, um die mittel- bis langfristige Finanzierung und damit den Fortbestand des Angebots sicherzustellen? 4. Welche Gründe sprechen aus Sicht des Regierungsrats gegen eine Anpassung der Tarife, insbesondere vor dem Hintergrund, dass auch ausserkantonale Platzierungen erfolgen und höhere Kosten gemäss Angaben des Vereins durch die zuweisenden Kantone übernommen würden? 5. Wie ist der Stand der Tarifharmonisierung im Kanton Basel-Stadt, und inwiefern trägt diese den unterschiedlichen Betreuungsintensitäten Rechnung? 6. Inwiefern berücksichtigt der Regierungsrat die zunehmende Komplexität der Fälle sowie den gestiegenen Betreuungsbedarf in der Ausgestaltung der Leistungsvereinbarungen und Tarife? 7. Welche Auswirkungen hätte eine Reduktion von Plätzen oder eine Schliessung von Angeboten des Vereins Foyer Basel auf die Versorgungssicherheit und die Zuweisungspraxis im Kanton? 8. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass der verfassungsmässige Gleichstellungsauftrag auch in der Finanzierung und Ausgestaltung der stationären Jugendhilfe konkret umgesetzt wird? Amina Trevisan
Interpellation Nr. 36 (April 2026) Interpellation betreffend einen vorzeitigen Aprilscherz mit Namen „Project Basel“ 26.5122.01
Die MCH Group plant gemeinsam mit dem Futurific Institute ein Grossevent mit dem Namen „Project Basel“,
welcher erstmals im Spätsommer 2028 in den Messehallen stattfinden soll. Dieses Projekt soll ein mehrtägiges
Ideenforum für «Thought-Leader» aus Politik, Wirtschaft, Technik und die Kultur- und Meinungselite als
Ergänzung zur ART Basel bieten. «Project Basel» wäre eine direkte Konkurrenz zum Weltwirtschaftsforum WEF
in Davos. In Zukunft sollen also Millionäre und die High Society von überall her mit ihren privaten Jets und
Limousinen nach Basel fliegen bzw. fahren, um sich selbst zu feiern und sich darüber auszutauschen, wie das
Leben «gewöhnlicher Menschen» verändert und verbessert werden kann. Initiiert wird dieser Event vom Ehepaar
Murdoch, welche an beiden planenden Organisationen beteiligt sind.
Ein solches Festival für Überreiche und für die Mächtigen der Welt mitten in unserer Stadt, irritiert und wirft viele
Fragen auf und ist in aller Konsequenz ein Risikoanlass, welcher sich für die Bevölkerung der Stadt in keiner
Weise auszahlt. Ein solches Forum und dessen Teilnehmenden sind nicht Teil der Lösung von weltweiten
Problemen, sondern in der Regel Teil des Problems. Die Welt wird von Jahr zu Jahr ungleicher und von Jahr zu
Jahr undemokratischer. Die Mächtigen und Reichen treffen sich in Davos, Aspen oder Sun Valley ohne einen
nützlichen Beitrag zu leisten. Ein weiterer solcher Cüpli-Art-Anlass in unser humanitären Stadt Basel braucht die
«Welt» mit Bestimmtheit nicht.
Der Widerstand gegen ein solches Forum der Mächtigen, Kriegstreiber, Tech-Giganten und Überreichen mitten in
unserer Stadt wäre vorprogrammiert und im Gegensatz zu Davos, kann die Sicherheit für die Teilnehmenden wie
auch für die Bevölkerung nicht hergestellt werden. Es müsste ein riesiges Aufgebot von Polizei und Militär über
mehrere Tage bereitgestellt werden.
Gemäss der Recherche der Medien hatte der Regierungsrat Kenntnis von diesem Projekt und begrüsst solche
Initiativen explizit. Moralische Bedenken scheint der Regierungsrat nicht zu haben. Nach ART Basel in Qatar
kommt nun innerhalb eines Jahres bereits die nächste ethisch bedenkliche Veranstaltung aus dem Hause der
MCH Group.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
1.
Begrüsst die Basler Regierung die Durchführung eines Eliteforums „Project Basel“ im Spätsommer 2028?
2.
Hat der Regierungsrat bzw. seine Vertretung im Verwaltungsrat, politische Bedenken gegen ein solches
Projekt im Verwaltungsrat zum Ausdruck gebracht? Falls nicht, weshalb hat der darauf verzichtet?
3.
Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass es für die Bewilligung und Durchführung eines solchen
mehrtägigen Forums, welches die gesamte Bevölkerung betrifft, vorab einen politischen Auftrag geben
müsste?
4.
Hat der Regierungsrat die Absicht sich mit Steuergeldern an der Durchführung von «Project Basel» zu
beteiligen? Wurden schon Vereinbarungen getroffen und falls dem so wäre, welche und in welcher Höhe?
5.
Werden Mitarbeitende der Verwaltung sich an der Vorbereitung zur Durchführung beteiligen?
6.
Wie hoch schätzt der Regierungsrat die Kosten ein, um die Sicherheit der Teilnehmenden wie der
Bevölkerung zu gewährleisten? Wer trägt diese Kosten und wie hat die Regierung vor diese Sicherheit zu
organisieren?
6
Wie will der Regierungsrat garantieren, dass die Durchführung von «Basel Project» den gesetzten Klimazielen Basel 2037 nicht zuwiderlaufen? Oliver Bolliger
Interpellation Nr. 37 (April 2026) betreffend werden unsere Schulturnhallen für links-radikale Veranstaltungen missbraucht, statt dem Sport zur Verfügung zu stehen? 26.5123.01
In der Turnhalle des Dreiosenschulhauses findet gemäss öffentlich zugänglicher Werbung am Sonntag, 29. März
2026 eine Veranstaltung unter dem Titel „Fight against Genocide“ statt. Sie wird u.a. von der dem links-radikalen
Lager zugeordneten Organisation «Basel4palestine» auf Instagram beworben.
Diese Veranstaltung bedient klar das politisch hoch aufgeladene und international umstrittene Narrativ, wonach
Israel einen «Genozid» begehe. Damit wird ein schwerwiegender Vorwurf erhoben, der nicht nur politisch
instrumentalisiert wird, sondern auch geeignet ist, weitere antisemitische Ressentiments zu fördern.
Besonders stossend ist, dass diese Veranstaltung von einer Gruppierung mitorganisiert bzw. beworben wird, die
in der Vergangenheit wiederholt an Demonstrationen mit israelfeindlichen und teilweise offen antisemitischen
Parolen aufgefallen ist. Entsprechende Vorfälle wurden medial dokumentiert. Es kam an Demonstrationen, mit
Beteiligung dieser Organisation, in der Vergangenheit des Öfteren auch zu Sachbeschädigungen und
Ausschreitungen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, weshalb der Kanton Basel-Stadt solchen Organisationen überhaupt
Infrastruktur zur Verfügung stellt – und damit indirekt zur Verbreitung solcher Narrative beiträgt.
Gerade öffentliche Schul- und Sportanlagen müssen politisch neutral bleiben und dürfen nicht zur Plattform für
einseitige, ideologisch aufgeladene und potenziell hetzerische Veranstaltungen werden. Angesichts der
Knappheit an Infrastruktur im Sportbereich ist es zudem fraglich, dass in Turnhallen des Kantons anstelle von
Sportveranstaltungen andere Events, wie das jetzt Beworbene, stattfinden können.
Ich bitte den Regierungsrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1.
Wer hat die Nutzung der Turnhalle Dreirosenschulhaus für diese Veranstaltung bewilligt?
2.
Wurde dabei auch geprüft, wer die Veranstaltung organisiert bzw. bewirbt?
Wenn ja: mit welchem Ergebnis?
3.
War dem Regierungsrat resp. den Bewilligungsbehörden bekannt, dass die involvierten Gruppierungen in
der Vergangenheit an Demonstrationen mit antisemitischen Parolen aufgefallen sind?
4.
Wurde der Inhalt bzw. Titel der Veranstaltung („Fight against Genocide“) im Rahmen der Bewilligung
beurteilt?
Falls nein: weshalb nicht?
5.
Sieht er in der Bewilligung einer solchen Veranstaltung in einer Schulturnhalle eine problematische
politische Instrumentalisierung?
Falls nein: weshalb nicht?
6.
Erachtet der Regierungsrat es als vereinbar mit der staatlichen Neutralität, wenn kantonale Infrastruktur für
derartige Veranstaltungen zur Verfügung gestellt wird?
7.
Welche Richtlinien bestehen aktuell für die Nutzung kantonaler Schul- und Sportanlagen durch externe
Organisationen?
Werden politische Inhalte dabei berücksichtigt?
8.
Gibt es Ausschlusskriterien für Organisationen, die durch extremistische, antisemitische oder
gewaltverherrlichende Aussagen aufgefallen sind?
Wenn nein: weshalb nicht?
9.
Wurde im Vorfeld eine Risiko- oder Sicherheitsbeurteilung vorgenommen?
Falls ja: zu welchem Schluss kam diese?
10.
Ist der Regierungsrat bereit, die Vergabepraxis für kantonale Räume zu überprüfen und künftig strengere
Kriterien einzuführen, um Missbrauch für politische Agitation zu verhindern?
Pascal Messerli
Interpellation Nr. 38 (April 2026) betreffend «Basel Project» in Basel 26.5124.01
Wie in der «Vanity Fair» vom 20. März 2026 zu lesen war, lancieren Kathryn und James Murdoch mit der MCH Group ab 2028, gemäss der BZ Basel bereits ab 2027, ein neues Ideenfestival in Basel. Laut dem Artikel in der Vanity Fair soll das Format, das den Namen «Basel Project» trägt und im Artikel als «Futurific Institute» bezeichnet wird, Elemente der Biennale Venedig, der St. Louis Weltmesse, des Burning Man Festivals und der TED Talks verbinden.
7
Am neuen Format sollen sich Führungskräfte aus der Kultur, der Tech-Branche, der Wirtschaft und der Politik
austauschen und in Basel über die Möglichkeiten ihrer Zusammenarbeit beraten. Dieser interdisziplinäre Ansatz
kann für den Kanton gesell-schaftlich und ökonomisch eine Chance sein. Von Seiten der MCH Group ist es ein
deutliches Statement zu Basel und zur nachhaltigen Planung in die Zukunft, was erfreulich ist. Allerdings birgt der
Plan auch gewisse Risiken für den Kanton und seine Bevölkerung; sei dies in Bezug auf Sicherheitsvorkehrungen
und Belastungen der Infrastruktur, auf steigende Wohnkosten und mögliche Verdrängung, die allgemeine
Lebensqualität während des Anlasses sowie ökologische Effekte bspw. aufgrund von vielen Teil-nehmenden, die
mit dem Flugzeug anreisen. Es ist deshalb wichtig, dass der Regierungs-rat Einfluss nimmt und eine sozial,
ökonomisch und ökologisch verträgliche Entwicklung begünstigt.
Inwieweit der Kanton Basel-Stadt und die Region in die Planung und Umsetzung des «Basel Project» involviert
sind, wird nicht erwähnt. Zum heutigen Zeitpunkt sind die Informationen noch vage. Aus diesem Grund bittet die
Interpellantin die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
1.
Ist die Regierung über die Pläne zum neuen Eventformat «Basel Project» informiert und in welcher Weise
ist sie involviert?
2.
Was für Chancen für Basel und die Gesellschaft sieht der Regierungsrat in einem solchen Anlass?
3.
Was für eine Wirkung hat es für die lokale Wirtschaft, die Hotels und die Restaurants?
4.
Hat der Kanton ein Mitspracherecht bei der Konzeption und Strategie des Vorhabens?
5.
Wer trägt die durch den Anlass entstehenden Kosten (Sicherheit, bauliche Massnahmen, Infrastruktur,
etc.) und zu welchen Teilen?
6.
Wie sieht der Regierungsrat die Belastung der Sicherheitsorgane, namentlich der Kantonspolizei, für einen
solchen Anlass?
7.
Wie kann sichergestellt werden, dass mit dem geplanten Projekt nicht ein Netzwerktreffen für vermögende
und mächtige Personen geschaffen wird, das für Bevölkerung, Klima und Kanton negative Auswirkungen
hat, sondern dass damit auch ein nachhaltiger sozialer und ökologischer Nutzen entsteht?
8.
Inwiefern steht die Idee des Anlasses im Zusammenhang mit dem Ratschlag «Gaststaatpolitik des
Bundes» und möglicher Side-Events, welcher momentan bei der WAK in Beratung ist?
9.
Wie wird die Basler Bevölkerung involviert sein in Bezug auf Teilhabe, aber auch auf Einschränkungen?
10.
Wann informiert die MCH Group über die Details?
Michela Seggiani
Interpellation Nr. 39 (April 2026) betreffend Deepfakes, pornografische Inhalte und digitale sexualisierte Gewalt im Kanton Basel-Stadt 26.5126.01
In den letzten Jahren haben sich mittels künstlicher Intelligenz manipulierte oder erzeugte Bild- und Videoinhalte
stark verbreitet. Besonders problematisch sind pornografische Deepfakes, bei denen Gesichter von Personen
ohne deren Einwilligung in pornografisches Material montiert werden. Betroffen sind häufig Mädchen und Frauen,
aber auch Jugendliche insgesamt, die so Opfer von digitaler sexualisierter Gewalt, Erpressung (Sextortion),
Mobbing oder Rufschädigung werden.
Der Fall der deutschen Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes, der derzeit international hohe mediale
Aufmerksamkeit erhält, verdeutlicht die Dimension dieses Problems. Medienberichte zeigen, dass solche Fälle
zunehmend auch Polizei, Schulen, Beratungs- und Opferhilfe-Stellen in der Schweiz beschäftigen. Der Bund
arbeitet parallel an Strategien zum Umgang mit KI-Risiken und sexualisierter Gewalt im Netz. Auch für den
Kanton Basel-Stadt stellen sich Fragen nach dem Ausmass des Problems, nach Prävention und Sensibilisierung,
insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, sowie nach dem Schutz und der Unterstützung von Betroffenen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1.
Welche Kenntnisse hat der Regierungsrat über Fälle von pornografischen Deepfakes, KI-generierten oder
KI-manipulierten Nackt- und Sexdarstellungen sowie vergleichbaren Formen digitaler sexualisierter Gewalt
im Kanton Basel-Stadt in den letzten fünf Jahren?
a)
Wie viele Fälle sind der Kantonspolizei, der Staatsanwaltschaft, der Opferhilfe sowie anderen
kantonalen Stellen bekannt geworden?
b)
In wie vielen Fällen waren Minderjährige betroffen, in wie vielen Fällen primär Mädchen und Frauen?
2.
Unter welchen strafrechtlichen Tatbeständen werden pornografische Deepfakes und deren Erstellung und
Verbreitung im Kanton Basel-Stadt aktuell verfolgt? Sieht der Regierungsrat auf der Grundlage der
bisherigen Praxis Lücken oder Unklarheiten im geltenden Recht?
3.
Welche Rolle spielen Schulen, offene Kinder- und Jugendarbeit, Schulsozialarbeit und andere Fachstellen
in der Prävention und Bearbeitung von Fällen digitaler sexualisierter Gewalt?
a)
Gibt es bisher spezifische Informations- oder Schulungsangebote zu Deepfakes und KI-generierten
Inhalten für Lehrpersonen, Schulleitungen und Fachpersonen der Jugend-arbeit?
b)
Wenn ja: Wie oft wurden diese genutzt, wie werden sie evaluiert?
8
Wie werden Betroffene, insbesondere Mädchen und junge Frauen in Basel-Stadt heute über ihre Rechte
und Handlungsmöglichkeiten bei Gewalt informiert? Welche Rolle spielen dabei Opferhilfe, Fachstellen für
Gewalt- und Präventionsarbeit sowie Gleich¬stellungs- und Antidiskriminierungsstellen?
5.
Inwiefern berücksichtigt der Regierungsrat in der kantonalen Präventions- und Sensibilisierungsarbeit
explizit die geschlechtsspezifischen Dimensionen von Deepfakes und digitaler sexualisierter Gewalt?
6.
Sieht der Regierungsrat angesichts der aktuellen Entwicklungen Handlungsbedarf, um:
a)
Prävention und Sensibilisierung im schulischen und jugendnahen Bereich auszubauen;
b)
Melde- und Unterstützungswege für Betroffene zu stärken;
c)
Polizeibehörden und Justiz fachlich und ressourcenmässig zu unterstützen, um mit der
zunehmenden technischen Komplexität solcher Fälle umgehen zu können?
d)
sich in nationale Entwicklungen einzubringen?
Edibe Gölgeli
Interpellation Nr. 40 (April 2026) betreffend Altersdiskriminierung durch das Bau- und Verkehrsdepartement bei der Autoabgabe-Prämie für Klimaziele 26.5127.01
Der Kanton Basel-Stadt stellt Personen eine Prämie von Fr. 1'500 in Aussicht, welche ihr Auto nachweislich abgeben. Es soll eine Lenkungsmassnahme sein, weniger Autos auf den Strassen zu haben und den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren. Offenbar ist das Zielpublikum dieser Aktion beschränkt, Personen zwischen 18 und 80 Jahren sollen davon profitieren können. Während die untere Altersbegrenzung einleuchtet, ist die willkürliche Obergrenze von 80 Lebensjahren weder begründet noch nachvollziehbar. Es handelt sich um einen Fall von Altersdiskriminierung, begangen vom Bau- und Verkehrsdepartement. Dieser unhaltbare Zustand muss behoben werden. Altersbegrenzungen werden gemacht, um bestimmte Zielgruppen vor Gefahren zu schützen. Im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr wird z.B. ab dem 75. Altersjahr alle zwei Jahre ein ärztliches Attest zum Nachweis der Fahrtüchtigkeit verlangt. In diesem Fall einer Altersobergrenze rund um die Verweigerung einer Prämie als Anreiz für Klimaschutz erschliesst sich jedoch nicht, welche potenzielle Gefahr durch den Staat verhindert werden soll. Die Altersbegrenzung ist auch nicht sinnvoll hinsichtlich der Erreichung des Ziels. Es werden üblicherweise weder 19- noch 47-Jährige sein, die ihr Auto abgeben, sondern eher ältere Menschen, bei denen nicht nur der angestrebte Umwelteffekt im Vordergrund stehen dürfte; die positive Klimaauswirkung tritt jedoch auch in diesen Fällen ein. Offensichtlich handelt es sich um einen PR-Effekt, der nicht zu Ende gedacht ist. Marktschreierisches Ankünden ist das eine, eine klare Rechtsgrundlage und das umfassende Reflektieren von Aktion, Ziel, Zielpublikum und Nutzen wäre das andere. Es darf nicht sein, dass der Kanton Basel-Stadt seine älteren Einwohnerinnen und Einwohner – auch solche, welche diese Aktion nicht zu nutzen gedenken - mit einer solch willkürlichen Alterslimite stigmatisiert und diskriminiert. Es ist weiter fragwürdig, ob diese Einschränkung im Einklang mit der Kantonsverfassung steht: in Paragraph 8 Absatz 2 ist festgehalten, dass niemand des Alters wegen diskriminiert werden darf. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welches ist die gesetzliche Grundlage für diese Aktion? 2. Welches ist die gesetzliche Grundlage für die Alterslimite mit Verweigerung der Prämie an über 80- Jährige? 3. Steht diese Regelung im Widerspruch zum genannten Abschnitt der Kantonsverfassung? 4. Welches Rechtsgut soll durch diese Altersbegrenzung geschützt werden? 5. In welchen Altersgruppen erwartet der Regierungsrat die meisten Abgaben von Autos auf der Basis dieser Aktion? 6. Anerkennt der Regierungsrat die Tatsache, dass sich vorwiegend ältere Menschen überlegen, ihre Mobilitätsbedürfnisse anders als mit einem eigenen Auto zu decken? 7. Was ist der Grund, weshalb diese Altersdiskriminierung hier statuiert wird? 8. Besteht Bereitschaft, diese Diskriminierung aufzuheben? 9. Besteht Bereitschaft, wegen dieser willkürlichen Alterslimite abgelehnte Gesuche nachträglich zu bewilligen? 10. Kann der Regierungsrat nachvollziehen, dass diese Altersbegrenzung vor allem von älteren Menschen, ob sie von der Aktion betroffen sind oder nicht, als staatliche Diskriminierung empfunden wird? Annina von Falkenstein
9
Interpellation Nr. 41 (April 2026) betreffend Versorgungsabbau in der psychiatrischen Tagesbehandlung 26.5128.01
Der Basler Zeitung vom 16.03.2026 zufolge hat der Kanton Basel-Stadt entschieden, die Abgeltungen für
Behandlungen von Patient:innen aus Basel-Stadt in psychiatrischen Tageskliniken im Kanton Basel-Landschaft
einzustellen. Dieser Schritt wirft aus gesundheitspolitischer Sicht erhebliche Fragen auf. Psychiatrische
Tageskliniken sind ein zentrales Element einer niederschwelligen, wohnortnahen und sozial integrierenden,
ambulanten Versorgung. Sie ermöglichen es vielen Betroffenen, stationäre Aufenthalte zu vermeiden oder zu
verkürzen und ihren Alltag weiterhin zu bewältigen.
Wohl gibt es sowohl in Basel-Stadt als auch in Baselland Tageskliniken, in welchen Patient:innen ambulant
behandelt werden können – diese sind in ihrem Angebot jedoch nicht deckungsgleich. Alle Tageskliniken der
Region arbeiten mit spezifischen Konzepten und bieten insofern vielfältige und unterschiedliche
Therapiemöglichkeiten für die Patient:innen. Was in Basel-Stadt tagesklinisch weniger abgedeckt wird, ist dem
Vernehmen nach einerseits die Behandlung von Patient:innen in akuter Krise und andererseits jene mit
Abhängigkeitserkrankungen sowie mit Traumafolgestörungen.
Angesichts der angespannten Situation innerhalb der Gemeinsamen Gesundheitsregion (GGR) ist dieser
Entscheid zusätzlich strategisch stossend. Es besteht die Gefahr, dass individuell passende Angebote wegfallen
und sich Versorgungslücken vergrössern, sich soziale Ungleichheiten beim Zugang zur Behandlung weiter
verschärfen und die interkantonale Zusammenarbeit weiter belastet wird.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1.
Aus welchen konkreten Gründen hat der Regierungsrat entschieden, die Abgeltungen für Tageskliniken
der Psychiatrie Baselland einzustellen?
2.
Wurde bei diesem Entscheid die Expertise der Zuweiser:innen eingeholt?
3.
Was sind die kurz-, mittel- und langfristigen Folgen für Patient:innen aus Basel-Stadt hinsichtlich Zugang,
Wartezeiten, Behandlungskontinuität und Kosten?
4.
Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass die Versorgung psychisch erkrankter Personen durch diesen
Entscheid nicht verschlechtert wird und keine zusätzliche soziale Selektion beim Zugang zur
psychiatrischen Versorgung entsteht?
5.
Inwiefern wurde dieser Entscheid mit dem Kanton Basel-Landschaft koordiniert?
6.
Welche Auswirkungen hat dieser Entscheid auf die Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Landschaft,
insbesondere im Rahmen der Gemeinsamen Gesundheitsregion (GGR)?
7.
Wie beurteilt der Regierungsrat die aktuelle Versorgungslage im Bereich der psychiatrischen ambulanten
Tageskliniken für die Bevölkerung von Basel-Stadt, insbesondere im Bereich der Traumatherapie,
Abhängigkeitserkrankungen und Akutkrisen?
8.
Inwiefern ist sichergestellt, dass die bestehenden Angebote im Kanton Basel-Stadt den tatsächlichen
Bedarf spezifisch, vollständig und zeitnah abdecken können, insbesondere in den Bereichen der
Traumatherapie, Abhängigkeitserkrankungen und Akutkrisen?
9.
Ist der Regierungsrat bereit, den Entscheid zu überprüfen, falls sich negative Folgen für die Versorgung
zeigen?
Melanie Nussbaumer
Interpellation Nr. 42 (April 2026) betreffend weitere problematische Fälle bei der Kantonspolizei Basel-Stadt 26.5136.01
Infolge der Verurteilung eines Mitarbeitenden der Kantonspolizei am 25.3.2026 wegen schwerer Körperverletzung, Gefährdung des Lebens und Amtsmissbrauchs und der Eröffnung eines strafgerichtlichen Vorverfahrens gegen drei weitere Polizisten am 30.3. wegen Amtsmissbrauchs und falschen Zeugnisses hat der Kommandant der Kantonspolizei diese drei am 2.4.2026 freigestellt. In der Medienmitteilung vom gleichen Tag wurde festgestellt, dass für die betroffenen Mitarbeitenden die Unschuldsvermutung gelte, aber ein weiterer Verbleib im Polizeidienst der Öffentlichkeit und der Bevölkerung nicht zumutbar sei, solange diese schweren Vorwürfe im Raum stünden. Einleitend begründet wurde diese Feststellung mit den folgenden klaren und bemerkenswerten Sätzen: «Die eindeutige Verurteilung ihres Kollegen durch das Strafgericht sowie ihre Aussagen haben in der Öffentlichkeit den starken Eindruck geweckt, dass bei der Kantonspolizei eine Schweigepflicht herrsche und auch krasse Verstösse von Kollegen intern und nach aussen gedeckt würden. Bewahrheiten sich die Vorwürfe, wären sie ein schwerwiegender Verstoss gegen das Gelübde, das Gesetz sowie gegen die Werte und die Integrität der Kantonspolizei.» Am Morgen desselben Tages wie die erfolgten Freistellungen war in einem nicht regionalen Medium, der Wochenzeitung (WOZ), zu lesen, dass gegen einen dieser drei Polizisten ein weiteres Strafverfahren wegen einer brutalen Personenkontrolle laufe (Vorwürfe: Körperverletzung und Amtsmissbrauch). Der mutmassliche Übergriff soll sich im August 2023 zugetragen haben, also einige Monate nach dem Fall, der am 25.3. vor dem Basler Strafgericht verhandelt wurde. Es lägen Augenzeugenberichte und ein Video vor, das Teile des Vorfalls
10
wiedergebe Der am 25.3.2026 verurteilte Polizist sei ebenfalls vor Ort gewesen. Die Staatsanwaltschaft habe
wegen dieses Falls kein Verfahren eröffnen wollen. Ein Gericht habe aber Anfang 2025 entschieden, dass die
Staatsanwaltschaft deswegen ein Verfahren eröffnen müsse. Die Zeitung wisse zudem von Übergriffen eines
weiteren der drei Polizisten gegen Migranten (der Fall wird ebenfalls geschildert).
In diesem Zusammenhang bittet der Interpellant den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1.
Ist zutreffend, dass gegen einen der genannten drei Polizisten ein weiteres Strafverfahren aus den oben
genannten Gründen läuft (Vorfall an der Mülheimerstrasse vom August 2023)? Wenn ja, stellen sich die
folgenden Fragen:
a.
Wann wurde dieses weitere Verfahren eröffnet?
b.
Wieso erfolgten wie schon im Falle des nun verurteilten Polizisten keine personalrechtlichen
Konsequenzen?
c.
Hatte die Polizeiführung Kenntnis von diesem Verfahren und wenn Nein: wieso nicht?
d.
Wurde der aktuelle Polizeikommandant über den Fall vom August 2023 und die personellen
Überschneidungen mit dem Fall von Anfang 2023 frühzeitig resp. spätestens nach der gerichtlich
angeordneten Verfahrenseröffnung 2025 informiert? Wenn Nein: wieso nicht?
e.
Wer in der Kantonspolizei trägt Verantwortung dafür, dass die am Vorfall von Anfang 2023 Beteiligten
trotz der schweren Vorwürfe gegen einen von ihnen weiterhin und gemeinsam im Aussendienst tätig
sein konnten und es damit zum weiteren brutalen und wahrscheinlich ebenfalls rechtswidrigen
Übergriff vom August 2023 kommen konnte?
f.
Wollte die Staatsanwaltschaft im genannten Fall effektiv kein Verfahren eröffnen und musste von
einem Gericht dazu angewiesen werden? Hatten beide Kenntnis vom genannten Video? Wie
begründeten die Staatsanwaltschaft und das Gericht ihre Entscheide?
g.
Die WoZ zitiert die Kantonspolizei, der Fall vom August 2023 sei anders gelagert, weil die
Staatsanwaltschaft erst gar kein Verfahren habe eröffnen wollen. Es hätte keinen Grund gegeben,
personalrechtliche Massnahmen zu ergreifen. Hätte es hierzu nach einer (gerichtlich erzwungenen)
Falleröffnung 2025 nicht doch einen Grund gegeben?
h.
Hat der Regierungsrat zudem Kenntnis von Übergriffen eines weiteren der drei Polizisten?
2.
Werden Einsätze, in denen es zu Verletzungen von Dritten kommt, intern systematisch aufgearbeitet?
Falls ja, wie?
3.
Wie wird in der Kantonspolizei sichergestellt, dass Polizistinnen und Polizisten, die Fehlverhalten von
Kolleginnen und Kollegen melden, nicht in irgendeiner Art und Weise abgestraft, sondern effektiv und
nachhaltig geschützt werden?
4.
Wie wird sichergestellt, dass Polizistinnen und Polizisten darüber informiert sind, dass es mit der
Ombudsstelle auch dauerhaft eine Anlaufstelle gibt, bei denen sie sich beim Erleben von problematischen
Verhaltensweisen von Kolleginnen und Kollegen melden können, ohne Repressionen befürchten zu
müssen?
5.
Wo sind die genannten Werte der Kantonspolizei festgehalten, auf die sich das JSD in seiner
Medienmitteilung beruft, und wie werden diese den Polizistinnen und Polizisten vermittelt und in
Erinnerung gerufen?
6.
Besteht aus Sicht des Regierungsrates mit Blick auf diesen und weiteren Fällen in Teilen der
Kantonspolizei effektiv eine Art Schweigepflicht, bei der das Fehlverhalten von Polizistinnen und Polizisten
intern und nach aussen gedeckt werden?
7.
Wie werden potentielle Verstösse gegen das oben beschriebene Gelübde auch intern verfolgt, wenn es
keine Öffentlichkeit und kein Strafverfahren gibt? Was für interne Prozesse kennt die Kantonspolizei
dafür?
8.
Was kann und musss getan werden, um polizeiinternen Tendenzen zu einer solchen «Schweigepflicht»
und einem problematischen Verständnis von Korpsgeist und kollegialer Loyalität entgegenzuwirken und
gleichzeitig die Loyalität gegenüber dem Gesetz und den Menschenrechten zu stärken?
Tim Cuénod
Interpellation Nr. 43 (April 2026) betreffend Schatten und Gesundheitsschutz 26.5137.01
Das Gesundheitsdepartement hat 2025 erstmals sein Hitzeschutzkonzept veröffentlicht.1 Dieses benennt drei Ebenen: Informationen an die Bevölkerung und Fachpersonen über Gesundheitsrisiken von Hitze (Ebene A), spezielle zeitnahe Massnahmen während einer akuten Hitzewelle (Ebene B) sowie langfristige Anpassungsmassnahmen an die zunehmende Hitzebelastung (Ebene C). Wobei Ebene C nicht Bestandteil des Massnahmenkatalogs des GD ist, sondern beim BVD im Rahmen des Stadtklimakonzepts behandelt wird. Der konkrete Massnahmenkatalog des Gesundheitsdepartements beinhaltet unter anderem individuelle Verhaltensanweisungen wie auch Empfehlungen und Informationen für Alters- und Pflegeheime. Personen, die letztes Jahr 75 Jahre alt geworden sind, haben die entsprechenden Flyer zugeschickt bekommen. All das trägt zu
11
einer Verbesserung bei. Gleichzeitig wünschen sich verschiedene Altersorganisationen eine
zielgruppengerechtere Ansprache und besseren Schutz.
Daher bittet die Interpellantin den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1.
Das Thema Hitzeschutz ist ein departementsübergreifendes Thema, das Vernetzung, Abstimmung und
Controlling von allen Departementen erfordert. Nur so können die Risiken für die Bevölkerung minimiert
und langfristig Fortschritte zum Schutz besonders vulnerabler Gruppen erzielt werden.
a.
In welchen Departementen stehen bereits Ansprechpersonen für die Bevölkerung zur Verfügung?
b.
Gibt es aktuell eine departementsübergreifende Schnittstelle, die Massnahmen koordiniert?
c.
Welche Departemente sind hier involviert?
d.
Wie viele Stellenprozente stehen jeweils zur Verfügung?
e.
Falls es keine departementsübergreifende Schnittstelle gibt, wäre der Regierungsrat bereit etwas
Entsprechendes einzurichten?
2.
Das Thema Hitze und die entsprechenden Verhaltensempfehlungen aus dem Massnahmenplan wurden
über verschiedene Kanäle kommuniziert. Sie könnten zugleich zielgruppengerecht intensiviert werden. So
könnten allgemeine und spezifische Verhaltensempfehlungen auch im öffentlichen Raum sichtbar sein. So
regen sie auch zu Gesprächen an. Im Rahmen des ESC und der Frauenfussballmeisterschaft haben sich
grosse Plakate zur Sensibilisierung auf Awareness und Informationen über Safespaces im öffentlichen
Raum bewährt.
a.
Ist der Regierungsrat bereit, mit einer entsprechenden Kampagne im öffentlichen Raum darauf
hinzuwirken und falls ja, welche Amtsstelle wäre in Zusammenarbeit mit dem
Gesundheitsdepartement dafür zuständig. Falls nein, warum nicht?
b.
Gab es bereits eine Evaluation/Erhebung eines Zwischenstands, der geplanten Massnahmen (Siehe
Seite 14 Hitzemassnahmenplan des Kantons Basel-Stadt)2 Falls ja, was hat die Evaluation ergeben?
c.
Wie steht der Regierungsrat zur Idee auch aufsuchende Soziale Arbeit zum Hitzeschutz von
Senior*innen durchzuführen, die derzeit keine Pflegedienstleistung beantragt haben und über 75
Jahre alt sind?
d.
Gab es bereits eine Evaluation zum Kooperationsprojekt Hitzetelefon von Pro Senectute? Falls ja,
was hat diese ergeben?
e.
Auch wenn SMS heute kein gängiges und kein sicheres Kommunikationsmittel darstellen, so ist es
dennoch ein Medium das grundsätzlich im Stande ist, viele Personen zu erreichen. Wäre der
Regierungsrat bereit ein Abonnement für Hitzewarnung über SMS, andere direkte Kanäle oder eine
Warn-App zu ermöglichen?
3.
Unter anderem wurde im Hitzeschutzkonzept 25 empfohlen, kühle Räume aufzusuchen und das Projekt
«Kühle Räume in der Stadt» lanciert. Leider war ein beachtlicher Teil der angegebenen kühlen Räume in
der heissen Jahreszeit geschlossen (z.B. Foyer Public). Gibt es hier von Seiten des Kantons Anpassungen
für 2026?
a.
Als Alternative bieten sich schattige Orte in der Stadt an, wobei es in dicht bebauten Quartieren und
der Innenstadt zu wenige schattige Orte gibt. Welche Massnahmen sind hier für den bevorstehenden
Sommer vorgesehen?
b.
Sind zudem Schatteninseln (durch angeordnete Baumpflanzungen) geplant und wenn ja, wo?
1 https://media.bs.ch/original_file/cf38be8695e1cb3e0aefcaf832b4b89c65863658/hitzemassnahmenplan-basel-stadt.pdf
2 Erwähnt sind hier: Radiospots mit kurzen Verhaltensempfehlungen, die mehrmals täglich auf Lokalradios gesendet werden, Bildschirmwerbung
in Postfilialen: kurze Animation mehrmals täglich mit Verhaltensempfehlungen, Warnung im digitalen Raum: Aktualisierung Webseite und
Mitteilung über Social-Media-Kanäle, Kontaktaufnahme mit vulnerablen Gruppen bspw. Migrationsbevölkerung per Audionachrichten in der
jeweiligen Sprache durch Vertreterinnen und Vertreter der Communities informiert.
Franziska Stier
Interpellation Nr. 44 (April 2026) betreffend Stellenwert der Geistes- und Sozialwissenschaften an der Universität Basel 26.5138.01
Bei der letzten Vergabe der Nationalen Forschungsschwerpunkte wurde kein einziges Vorhaben aus den Geistes- und Sozialwissenschaften berücksichtigt (Medienmitteilung WBF 20.01.2026). Nach lautstarken Protesten soll nun ein runder Tisch stattfinden und es wurde versprochen, nochmals eine Ausschreibung zu machen und Mittel für diese Disziplinen bereitzustellen. In dieselbe Richtung einer möglichen Geringschätzung der Geistes- und Sozialwissenschaften deuten Entscheide der Universität Basel, die Gegenstand der vorliegenden Interpellation sind. Laut Medienberichterstattung (BZ Basel 16. 03.2026) hat die Universität Basel die Chance verpasst, sich bei der exzellenten Soziologin Carolin Amlinger als attraktive Arbeitgeberin zu positionieren. Vielmehr gelang es einer Konkurrenzinstitution, der Universität Freiburg im Breisgau, sie als Professorin zu berufen, obwohl die Soziologin auch offen gewesen wäre, ihre renommierte Forschungstätigkeit an der Universität Basel fortzusetzen, wo ihr Lebenspartner, der Soziologe Oliver Nachtwey, einen Lehrstuhl für Soziologie innehat. Amlinger und Nachtweys gemeinsam verfasste Publikationen gehören heute zu den wichtigsten Werken der zeitgenössischen Soziologie,
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ihre Analysen moderner Demokratien und deren Bedrohung durch autokratische und faschistische Strömungen
sind allseits gefragte Orientierungshilfen, die Lesungen des Forschenden-Duos füllen Hörsäle und öffentliche
Veranstaltungssäle im ganzen deutschsprachigen Raum.
Die Universität Basel hat damit die Chance verpasst, sich als Volluniversität, welche sie laut dem bikantonalen
Leistungsauftrag zu sein hat, neben den Life Sciences auch in den modernen Sozialwissenschaften wieder ihr
Profil zu schärfen. Sie hat es auch verpasst, sich als moderne Arbeitgeberin zu positionieren, welche «Dual
Careers» von Akademiker*innen ernsthaft und sichtbar ermöglicht.
Im Rahmen ihrer Strategie 2020-2030 spricht die Universität von zwei strategischen Projekten, um ihren
gesellschaftlichen Impact zu verstärken, einerseits dem «BioCampus Oberrhein» und dem «Forum Basiliense»,
einer internationalen Plattform, «um aktuelle gesellschaftlich relevante Fragestellungen im Rahmen
interdisziplinärer Projekte zu behandeln». Es stellt sich die Frage, ob mit den für das Forum Basiliense zur
Verfügung stehenden begrenzten Mitteln und der tiefen Priorisierung in der Öffentlichkeitsarbeit der Universität
das Ziel, die Attraktivität und Sichtbarkeit der Universität Basel für die Bevölkerung, für Studierende wie auch für
Nachwuchsforschende in gesellschaftlich relevanten Themen erreicht werden kann.
Vielmehr besteht der Eindruck, dass die Sozial- und Geisteswissenschaften sowie ihre gesellschaftliche
Sichtbarkeit an der Universität Basel als Feigenblatt behandelt und zunehmend an den Rand gedrängt werden.
Auch medial wird wahrgenommen, dass sich die Universität in den vergangenen 15 Jahren grundlegend
verändert hat und ihren Schwerpunkt eindeutig festgelegt hat (BZ Basel 13.03.2026): Drei Viertel der Mittel
würden in zwei von sieben Fakultäten fliessen, in die Life-Science und in die damit verbundene Medizin.
Die Universität Basel hat seit 2006 eine gemeinsame Trägerschaft und verfügt über eine Teilautonomie. Beide
Kantone sind vertreten im Universitätsrat, dem Aufsichtsorgan der Universität. Sie verabschieden alle vier Jahre
den Leistungsauftrag und beantragen den Parlamenten die zugehörigen Mittel. Sie bestimmen also im
Wesentlichen die strategische Ausrichtung der Universität.
Vor diesem Hintergrund bitte ich die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
1.
Welchen Stellenwert misst die Universität respektive der Regierungsrat den Geistes- und
Sozialwissenschaften zu? Bilden sie weiterhin einen Schwerpunkt an der Universität, wie es der
Leistungsauftrag will? Falls nicht, wann wurde das geändert und auf wessen Bestreben hin?
2.
Wie hat sich die Mittelverteilung an der Universität Basel in den letzten 15 Jahren in den einzelnen
Disziplinen verändert, unter Berücksichtigung des Gesamtwachstums der Studierendenzahlen und des
Wachstums in den einzelnen Disziplinen?
3.
Warum hat es die Universität Basel verpasst, die exzellente Soziologin Carolin Amlinger langfristig an die
Universität zu binden, nicht zuletzt mit Blick auf die Tatsache, dass sie umfangreiche SNF-Gelder
eingeworben hatte und nicht nur zur internationalen Sichtbarkeit und zum Forschungsoutput, sondern
auch zu den Drittmitteleinnahmen der Universität, welche politisch immer wieder gefordert wird, beitrug?
4.
Teilt der Regierungsrat die Einschätzung, dass es wichtig ist mit Blick auf den Leistungsauftrag der
Universität als Volluniversität im Auswahlverfahren für die Nachfolge der Rektorin ein besonderes
Augenmerk darauf zu legen, dass die neue Rektorin/der neue Rektor, neben den Life Sciences auch den
Stellenwert der Geistes- und Sozialwissenschaften hoch gewichtet? Wird sich der Regierungsrat auch im
Universitätsrat dafür einsetzen?
5.
Im Entlastungspaket des Bundes (EP27) konnten die vorgesehenen Kürzungen für die Grundbeiträge an
die Universitäten zwar halbiert werden. Die Kürzung wird aber immer noch vier bis fünf Millionen Franken
betragen für die Universität Basel. Wie wird diese Kürzung umgesetzt? Ist die Regierung damit
einverstanden, dass bei den Sozial- und Geisteswissenschaften kein Raum für weitere Kürzungen ist,
ohne den Auftrag der profilierten Volluniversität zu gefährden?
Barbara Heer
Interpellation Nr. 45 (April 2026) betreffend Ziel der erneuerbaren, unabhängigen Energieversorgung weiterverfolgen, statt über AKW-Luftschlösser diskutieren 26.5139.01
Die Berichterstattung zur laufenden Debatte über die sogenannte “Blackout-Initiative” sowie den vom Bundesrat vorgelegten Gegenvorschlag deutet darauf hin, dass es zu einer Abkehr vom durch die Bevölkerung beschlossenen Atomausstieg kommen könnte. Das Neubauverbot für Atomkraftwerke soll gekippt werden. Damit würde die Schweiz für die Stromversorgung auf eine Technologie setzen, die weder reif, noch bezahlbar, noch zuverlässig, noch versicherbar ist. Möglicherweise kommt es bereits im Herbst zu einer entsprechenden Volksabstimmung. Wie Medienberichten1 zu entnehmen ist, hat sich die Finanzkommission des Nationalrates mit den finanziellen Aspekten von möglichen neuen Atomkraftwerken befasst und einen entsprechenden Mitbericht verfasst. Die für Energiepolitik zuständige Kommission hat diesen aber (offenbar mit einer Stimme Unterschied) abgelehnt. Darin sei dargelegt, dass der Neubau eines neuen Atomreaktors mindestens 13 Milliarden Franken kosten würde und mit einer reinen Bauzeit von mindestens 8 Jahren zu rechnen wäre. Da die Technologie noch weit weg von der Baureife ist, würde solcher Strom also frühestens in mehreren Jahrzehnten zur Verfügung stehen.
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Diverse Projekte in Nachbarländern wie Frankreich zeigen jahrelange Verzögerungen2 und eine Vervielfachung
der Kosten. Dies veranschaulicht die mangelnde Planungssicherheit, wenn auf neue Atomkraftwerke gesetzt
werden soll. Dass Atomkraftwerke, auch wenn sie in Betrieb sind, nicht zuverlässig Strom liefern, zeigen
zahlreiche Abschaltungen bestehender Anlagen sowohl im In- als auch im Ausland3 4.
Für die Produktion von Atomstrom macht sich die Schweiz zudem abhängig von Rohstoff-Beschaffungen aus
politisch instabilen Ländern und unsicheren Lieferketten. Zudem ist sowohl die Lagerung der radioaktiven Abfälle
weiterhin ungelöst als auch das Gefahrenpotenzial für Mensch und Umwelt schwer abschätzbar.
In Basel-Stadt halten ein Verfassungsartikel5 sowie das Atomschutzgesetz6 fest, dass sich der Kanton und die
Regierung gegen die Produktion von Atomstrom wenden und sich “mit allen ihnen zur Verfügung stehenden
rechtlichen und politischen Mitteln” dagegen wehren, um die Bevölkerung zu schützen.
Vor diesem Hintergrund bittet die Interpellantin die Regierung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1.
Wie sind die Einschätzungen der Regierung zu
a.
der Frage bezüglich einer möglichst grossen Unabhängigkeit in der Stromversorgung: Wie wichtig ist
diese angesichts der aktuellen Weltlage und mit welcher Art der Stromproduktion ist sie am besten
zu erreichen?
b.
den Chancen für den Wirtschaftsstandort (Schweiz und Basel): Kann der Werkplatz davon
profitieren, wenn die Schweiz auf erneuerbare Energieversorgung setzt?
c.
den Verzögerungen, die durch die aktuelle Debatte beim Ausbau der Erneuerbaren entstehen:
Verzögert sicht durch die - eher theoretische - Debatte über neue AKW der aus Sicht des Kantons
BS nötige Ausbau der Erneuerbaren Energien in relevanter Art und Weise und welche Risiken
ergeben sich daraus?
d.
den finanziellen Risiken neuer Atomkraftwerke: Hält sie die immensen Investitionen und die
entsprechend lange Amortisationsdauer für wirtschaftlich sinnvoll und risikotechnisch
verhältnismässig?
e.
den Auswirkungen für die Bezüger:innen: Wäre Strom aus teuren, neuen Atomkraftwerken
marktfähig und für die Abnehmer:innen bezahlbar ohne massive (indirekte) Subventionen?
f.
der Bedeutung der internationalen Beziehungen innerhalb von Europa mit Blick auf eine
zuverlässige, sichere Energieversorgung (im Wissen, dass Europäische Länder mit Offshore-
Windstrom genau dann Produktionsüberschüsse haben, wenn der Solarstrom in der Schweiz knapp
ist) im Verhältnis zur Abhängigkeit von Uran-Lieferketten für die Atomstromproduktion?
2.
Hat der Regierungsrat Kenntnis vom Mitbericht der nationalrätlichen Finanzkommission, über den die
Medien berichten, und teilt er die darin enthaltenen Bedenken?
3.
Hält der Regierungsrat an der Energiestrategie, die der Kanton Basel-Stadt eingeschlagen hat, fest und
verfolgt den Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion entschlossen weiter?
4.
Setzt sich die Regierung gemäss §1 des Atomschutzgesetzes “mit allen ihnen zur Verfügung stehenden
rechtlichen und politischen Mitteln” gegen eine Aufhebung des Neubauverbots für Atomkraftwerke ein,
und…
a.
wird sie bei einer allfälligen Volksabstimmung aktiv für ein Nein einstehen?
b.
wird sie sich im Austausch mit den Volksvertreterinnen aus Basel-Stadt und anderen Kantonen mit
ähnlichen gesetzlichen Bestimmungen klar gegen das Ansinnen positionieren?
1 https://www.bazonline.ch/akw-wie-nationalrat-die-warnung-der-finanzkommission-ablehnt-247096353926
2 Bspw. https://www.iwr.de/news/frankreichs-atomoffensive-geraet-ins-stocken-erstes-neues-atomkraftwerk-nicht-vor-2038-am-netz-news39071
3 Bspw. https://www.iwr.de/ticker/akw-goesgen-erhaelt-sicherheits-update-schweizer-atomkraftwerk-goesgen-faellt-weitere-sechs-monate-aus-
artikel7719
4 Bspw. https://www.srf.ch/news/international/energiepolitik-frankreich-abgestellte-atomkraftwerke-stuerzen-frankreich-in-energiekrise
5 https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2006/614_fga/de#art_31
6 https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/780.400
Lisa Mathys