Prüfauftrag für integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) vorgeschlagen; Hauptausschuss berät organisatorische Ausgestaltung Klimaschutzmanagement; Themen: Fördermittelstrategie, externe Vergabe, Personaleinbindung, keine finanziellen Auswirkungen im Beschlussstadium.


Sitzung 2026/937 Likely publishing date: 2026-04-13

Datum: 13.04.2026 Öffentliche Bekanntmachung Zur Sitzung des Hauptausschusses Sitzungstermin: Donnerstag, 23.04.2026, 19:00 Uhr Raum, Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Gustavstraße 6, 25469 Halstenbek Die Öffentlichkeit ist zur Teilnahme herzlich eingeladen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Pipping Ausschussvorsitz Tagesordnung Öffentliche Sitzung: 1. Eröffnung der Sitzung

Genehmigung der Tagesordnung

Niederschrift vom 19.02.2026

Einwohnerfragestunde

Anhörung

Mitteilungen der/des Vorsitzenden bzw. Mitteilung des Bürgermeisters nach § 15 der Geschäftsordnung

Anfragen nach § 14 der Geschäftsordnung

Persönliche Erklärungen nach § 19 der Geschäftsordnung

Beschlussvorlagen

9.1. Vorbereitung zur Erstellung eines integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) 2026/059

9.2. Ausgestaltung der Stelle Klimaschutzmanagement 2025/220-002E

Mitteilungen

Fraktionsanträge

Verschiedenes

Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung

Voraussichtlich in nichtöffentlicher Sitzung: 14. Beschlussvorlagen

14.1. Immobilienerwerb im Rahmen der Standortsuche Asyl 2026/033-001E

Mitteilungen

Verschiedenes nicht öffentlich

Nr.: 2026/059 Verfasser: Gremienbetreuung Datum: 09.04.2026 Vorlage Federführend: Fachbereich 1 Vorbereitung zur Erstellung eines integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) Beratungsfolge Sitzungstermin Status Hauptausschuss 23.04.2026 Öffentlich Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss beschließt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erstellung eines integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) fachlich, organisatorisch und finanziell zu prüfen.
2. Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zur Durchführung des Projekts einschließlich einer Darstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen sowie eines Leistungsverzeichnisses für die Vergabe an ein externes Büro zu erarbeiten.
3. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Hauptausschuss zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Sachverhalt:

  1. Ausgangslage Ein integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) ist ein strategisches Planungsinstrument, das die langfristige Entwicklung einer Kommune ganzheitlich betrachtet. Es verbindet zentrale Handlungsfelder wie Wohnen, Verkehr, Wirtschaft, Soziales und Umwelt und führt diese in einem abgestimmten Gesamtkonzept zusammen. Durch die integrierte Betrachtung verschiedener Handlungsfelder können Zielkonflikte frühzeitig erkannt, Maßnahmen besser aufeinander abgestimmt und Synergieeffekte genutzt werden. Dadurch kann ein ISEK zu einem effizienteren Einsatz finanzieller und personeller Ressourcen beitragen. Ein vorhandenes ISEK ist häufig Voraussetzung für Städtebaufördermittel (z. B. von Bund und Ländern). Förderanträge werden überzeugender, weil sie einer übergeordneten Strategie folgen. Gleichzeitig gibt es keinen Automatismus, dass Fördermittel tatsächlich gewährt werden, sobald ein ISEK vorliegt. Maßnahmen aus dem ISEK müssen jeweils einzeln beantragt werden. Im Rahmen einer Präsentation im Hauptausschuss am 23.04.2026 werden die Inhalte, Chancen und Grenzen eines ISEKs durch die “PD - Beratung der öffentlichen Hand” vorgestellt.

  2. Weiteres Vorgehen Zum jetzigen Zeitpunkt soll kein Beschluss über die Erstellung eines integrierten Stadtentwicklungskonzepts gefasst werden. Vielmehr wird vorgeschlagen, der Verwaltung einen Prüfauftrag zu erteilen. Ziel dieses Prüfauftrags ist es, die inhaltlichen, organisatorischen sowie finanziellen Rahmenbedingungen für die Erstellung eines ISEK näher zu konkretisieren. In diesem Zusammenhang werden insbesondere die erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen ermittelt sowie ein Leistungsverzeichnis als Grundlage für die Ausschreibung eines externen Büros erarbeitet, das mit der Erstellung des ISEK beauftragt werden soll. In der Phase der Vorbereitung wird die Verwaltung durch die “PD - Beratung der öffentlichen Hand” im Rahmen einer Förderung fachlich begleitet, ohne dass hierfür Kosten für die Gemeinde entstehen. Auf Basis der dann vorliegenden Projektplanung berät und entscheidet der Hauptausschuss, ob die Erstellung eines ISEKs gestartet werden soll. Risiken: Die Verwaltung geht in Abstimmung mit der „PD - Beratung der öffentlichen Hand“ davon aus, dass die Erstellung des Leistungsverzeichnisses innerhalb des Förderzeitraums erfolgt. Sollte dies nicht möglich sein, müssten ggf. weitere dann kostenpflichtige Beratungsleitungen in Anspruch genommen werden. Ob eine weitere externe Begleitung dann noch notwendig ist, hängt vom bis dahin vorliegendem Arbeitsstand des Leistungsverzeichnisses ab. Personelle Auswirkungen: Der Beschluss hat x keine personellen Auswirkungen personelle Auswirkungen, die sich wie folgt darstellen: Die Stelle muss ganz / teilweise neu besetzt werden und ist im Stellenplan vorhanden. nicht vorhanden. finanzielle Auswirkungen, wie sie unter „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt sind. Ergänzende Erläuterungen zu den personellen Auswirkungen: Die Phase der Projektplanung wird durch vorhandene Kapazitäten in der Verwaltung abgebildet. Finanzielle Auswirkungen: x Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen Der Beschluss hat finanziellen Auswirkungen, die sich wie folgt darstellen: Investitionen (Finanzhaushalt) Investive Zuwendungen (z.B. Fördermittel) € Investitionskosten der Maßnahme (Aufgliederung siehe unten) € Zusätzliche jährliche laufende Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt): Gesamterträge € Gesamtaufwendungen (Aufgliederung siehe unten) €

Verteilung auf die
Haushaltsjahre:
Alle Beträge in €, auf 100 € gerundet und ohne Nachkommastellen!
Ergebnishaushalt
Lfd. Jahr
Planjahr
Folgejahr
1
Folgejahr
2
Folgejahr
3
Erträge gesamt
Personalaufwendungen
Sachaufwendungen
Zuschüsse (Auszahlungen)
Abschreibungen
Sonstiges
Aufwendungen gesamt
davon bereits im Haushalt
enthalten:
Finanzhaushalt -
Investitionen
Lfd. Jahr
Planjahr
Folgejahr
1
Folgejahr
2
Folgejahr
3
Einzahlungen (z.B. Zuweisungen)
Planungskosten
Baukosten
Ausstattung
Zuschüsse (Auszahlungen)
Sonstiges
Auszahlungen gesamt
davon bereits im Haushalt
enthalten:
Haushaltsmittel stehen im
Produkt
ggfs. Projekt-
Nr.
zur Verfügung.
Die Mittel können durch Einsparungen im Budget durch Sollveränderung bereitgestellt
werden.
Haushaltsmittel i. H.
v.
müssen über-/außerplanmäßig nachbewilligt
werden. Die Deckung ist gewährleistet durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben
bei den
Konten

Haushaltsmittel sind zum zukünftigen Haushalt anzumelden. Zusatz für Bauten und Instandsetzungen an Bauten mit Gesamtkosten ab 100.000 €: Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nach § 12 Abs. 1 GemHVO-Doppik wurde durchgeführt. Die Unterlagen nach § 12 Abs. 2 GemHVO-Doppik (insbes. Pläne, Kostenberechnungen, Bauzeitenplan und Erläuterungen) liegen zur Beschlussfassung der Gemeindevertretung vor. Die Förderungsmöglichkeiten wurden unter Beteiligung des „Fördermittel-Lotsen“ der Investitionsbank Schleswig-Holstein geprüft. Das Ergebnis wurde in der Vorlage erläutert. Ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: Anlagen:

Nr.: 2025/220-002E Verfasser: Gremienbetreuung Datum: 13.04.2026 Vorlage Federführend: Fachbereich 1 Ausgestaltung der Stelle Klimaschutzmanagement Beratungsfolge Sitzungstermin Status Hauptausschuss 23.04.2026 Öffentlich Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss berät die organisatorische und inhaltliche Ausgestaltung der Stelle Klimaschutzmanagement. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Beratung einen konkreten Vorschlag zur organisatorischen Einbindung der Stelle zu erarbeiten und dem Hauptausschuss erneut vorzulegen. Sachverhalt: Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 19.02.2026 im Rahmen der Beratung zum Stellenplan beschlossen, eine zusätzliche Stelle für das Klimaschutzmanagement und die Klimaanpassung in den Stellenplan aufzunehmen. Die Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen und steht unter dem allgemeinen Finanzierungsvorbehalt. Zugleich wurde festgelegt, dass die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung der Stelle in einer gesonderten Sitzung des Hauptausschusses beraten werden soll. Für die organisatorische Verortung der Stelle kommen grundsätzlich zwei Varianten in Betracht: Variante 1: Stabsstelle beim Bürgermeister Diese Variante sieht eine unmittelbare Zuordnung zur Verwaltungsleitung vor und hebt den Querschnittscharakter des Klimaschutzes hervor. Gleichzeitig erfordert sie in der praktischen Umsetzung ein hohes Maß an Abstimmung mit den fachlich zuständigen Bereichen, da die überwiegende Zahl der Maßnahmen in den Fachbereichen umgesetzt wird. Variante 2: Fachbereichsmodell Bei dieser Variante erfolgt die organisatorische Zuordnung der Stelle insbesondere im Fachbereich Bauen und Umwelt. Dort werden die operativen Aufgaben zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes sowie der Klimaanpassung verankert. Ergänzend werden Aufgaben der Kommunikation und Information sowie Beteiligungsformate als unterstützender Schwerpunkt im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit berücksichtigt, um die Außenwirkung und

die Einbindung der Öffentlichkeit sicherzustellen. Ziel der Beratung im Hauptausschuss ist es, eine Grundlage für die weitere Konkretisierung der organisatorischen Einbindung sowie der inhaltlichen Ausgestaltung der Stelle zu schaffen. Auf dieser Basis kann die Verwaltung einen entsprechenden Vorschlag erarbeiten und zur weiteren Beschlussfassung vorlegen. Personelle Auswirkungen: Der Beschluss hat x keine personellen Auswirkungen personelle Auswirkungen, die sich wie folgt darstellen: Die Stelle muss ganz / teilweise neu besetzt werden und ist im Stellenplan vorhanden. nicht vorhanden. finanzielle Auswirkungen, wie sie unter „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt sind. Ergänzende Erläuterungen zu den personellen Auswirkungen: Etwaige Auswirkungen ergeben sich erst im Zuge der späteren konkreten Ausgestaltung. Finanzielle Auswirkungen: Der Beschluss hat x keine finanziellen Auswirkungen. Ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: Etwaige Auswirkungen ergeben sich erst im Zuge der späteren konkreten Ausgestaltung. Anlagen: