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  "description": "Prüfauftrag für integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) vorgeschlagen; Hauptausschuss berät organisatorische Ausgestaltung Klimaschutzmanagement; Themen: Fördermittelstrategie, externe Vergabe, Personaleinbindung, keine finanziellen Auswirkungen im Beschlussstadium.",
  "articleBody": "Sitzung 2026/937\nLikely publishing date: 2026-04-13\n\nDatum:\n13.04.2026\nÖffentliche Bekanntmachung\nZur Sitzung des Hauptausschusses\nSitzungstermin:\nDonnerstag, 23.04.2026, 19:00 Uhr\nRaum, Ort:\nSitzungssaal des Rathauses, Gustavstraße 6, 25469 Halstenbek\nDie Öffentlichkeit ist zur Teilnahme herzlich eingeladen.\nMit freundlichen Grüßen\ngez. Wolfgang Pipping\nAusschussvorsitz\nTagesordnung\nÖffentliche Sitzung:\n1.\nEröffnung der Sitzung\n \n2.\nGenehmigung der Tagesordnung\n \n3.\nNiederschrift vom 19.02.2026\n \n4.\nEinwohnerfragestunde\n \n5.\nAnhörung\n \n6.\nMitteilungen der/des Vorsitzenden bzw. Mitteilung des \nBürgermeisters nach § 15 der Geschäftsordnung\n \n7.\nAnfragen nach § 14 der Geschäftsordnung\n \n8.\nPersönliche Erklärungen nach § 19 der Geschäftsordnung\n \n9.\nBeschlussvorlagen\n \n9.1.\nVorbereitung zur Erstellung eines integrierten \nStadtentwicklungskonzepts (ISEK)\n2026/059\n \n9.2.\nAusgestaltung der Stelle Klimaschutzmanagement\n2025/220-002E\n \n10.\nMitteilungen\n \n11.\nFraktionsanträge\n \n12.\nVerschiedenes\n\n \n13.\nEröffnung der nicht öffentlichen Sitzung\n \nVoraussichtlich in nichtöffentlicher Sitzung:\n14.\nBeschlussvorlagen\n \n14.1.\nImmobilienerwerb im Rahmen der Standortsuche Asyl\n2026/033-001E\n \n15.\nMitteilungen\n \n16.\nVerschiedenes nicht öffentlich\n \n\nNr.:\n2026/059\nVerfasser:\nGremienbetreuung\nDatum:\n09.04.2026\nVorlage\nFederführend:\nFachbereich 1\nVorbereitung zur Erstellung eines integrierten \nStadtentwicklungskonzepts (ISEK)\nBeratungsfolge\nSitzungstermin\nStatus\nHauptausschuss \n23.04.2026\nÖffentlich\nBeschlussvorschlag:\nDer Hauptausschuss beschließt: \n1.\nDie Verwaltung wird beauftragt, die Erstellung eines integrierten \nStadtentwicklungskonzepts (ISEK) fachlich, organisatorisch und finanziell zu \nprüfen.  \n2.\nDie Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zur Durchführung des Projekts \neinschließlich einer Darstellung der erforderlichen personellen und finanziellen \nRessourcen sowie eines Leistungsverzeichnisses für die Vergabe an ein \nexternes Büro zu erarbeiten.  \n3.\nDie Ergebnisse der Prüfung sind dem Hauptausschuss zur weiteren Beratung \nund Beschlussfassung vorzulegen.  \nSachverhalt:\n1. Ausgangslage \nEin integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) ist ein strategisches Planungsinstrument, \ndas die langfristige Entwicklung einer Kommune ganzheitlich betrachtet. Es verbindet \nzentrale Handlungsfelder wie Wohnen, Verkehr, Wirtschaft, Soziales und Umwelt und führt \ndiese in einem abgestimmten Gesamtkonzept zusammen. Durch die integrierte Betrachtung \nverschiedener Handlungsfelder können Zielkonflikte frühzeitig erkannt, Maßnahmen besser \naufeinander abgestimmt und Synergieeffekte genutzt werden. Dadurch kann ein ISEK zu \neinem effizienteren Einsatz finanzieller und personeller Ressourcen beitragen. Ein \nvorhandenes ISEK ist häufig Voraussetzung für Städtebaufördermittel (z. B. von Bund und \nLändern). \nFörderanträge werden überzeugender, weil sie einer übergeordneten Strategie folgen. \nGleichzeitig gibt es keinen Automatismus, dass Fördermittel tatsächlich gewährt werden, \nsobald ein ISEK vorliegt. Maßnahmen aus dem ISEK müssen jeweils einzeln beantragt \nwerden. \nIm Rahmen einer Präsentation im Hauptausschuss am 23.04.2026 werden die Inhalte, \nChancen und Grenzen eines ISEKs durch die “PD - Beratung der öffentlichen \nHand” vorgestellt. \n\n2. Weiteres Vorgehen \nZum jetzigen Zeitpunkt soll kein Beschluss über die Erstellung eines integrierten \nStadtentwicklungskonzepts gefasst werden. Vielmehr wird vorgeschlagen, der Verwaltung \neinen Prüfauftrag zu erteilen. Ziel dieses Prüfauftrags ist es, die inhaltlichen, \norganisatorischen sowie finanziellen Rahmenbedingungen für die Erstellung eines ISEK \nnäher zu konkretisieren. \nIn diesem Zusammenhang werden insbesondere die erforderlichen finanziellen und \npersonellen Ressourcen ermittelt sowie ein Leistungsverzeichnis als Grundlage für die \nAusschreibung eines externen Büros erarbeitet, das mit der Erstellung des ISEK beauftragt \nwerden soll. \nIn der Phase der Vorbereitung wird die Verwaltung durch die “PD - Beratung der öffentlichen \nHand” im Rahmen einer Förderung fachlich begleitet, ohne dass hierfür Kosten für \ndie Gemeinde entstehen. Auf Basis der dann vorliegenden Projektplanung berät und \nentscheidet der Hauptausschuss, ob die Erstellung eines ISEKs gestartet werden soll. \nRisiken:\nDie Verwaltung geht in Abstimmung mit der „PD - Beratung der öffentlichen Hand“ davon \naus, dass die Erstellung des Leistungsverzeichnisses innerhalb des Förderzeitraums erfolgt. \nSollte dies nicht möglich sein, müssten ggf. weitere dann kostenpflichtige Beratungsleitungen \nin Anspruch genommen werden. Ob eine weitere externe Begleitung dann noch notwendig \nist, hängt vom bis dahin vorliegendem Arbeitsstand des Leistungsverzeichnisses ab. \nPersonelle Auswirkungen:\nDer Beschluss hat\nx\nkeine personellen Auswirkungen\npersonelle Auswirkungen, die sich wie folgt darstellen:\nDie Stelle muss ganz / teilweise neu besetzt werden und ist im Stellenplan\nvorhanden.\nnicht vorhanden.\nfinanzielle Auswirkungen, wie sie unter „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt sind.\nErgänzende Erläuterungen zu den personellen Auswirkungen:\nDie Phase der Projektplanung wird durch vorhandene Kapazitäten in der \nVerwaltung abgebildet. \nFinanzielle Auswirkungen:\nx\nDer Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen\nDer Beschluss hat finanziellen Auswirkungen, die sich wie folgt darstellen:\nInvestitionen (Finanzhaushalt)\nInvestive Zuwendungen (z.B. Fördermittel)\n €\nInvestitionskosten der Maßnahme (Aufgliederung siehe unten)\n €\nZusätzliche jährliche laufende Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt):\nGesamterträge\n €\nGesamtaufwendungen (Aufgliederung siehe unten)\n €\n\nVerteilung auf die \nHaushaltsjahre:\nAlle Beträge in €, auf 100 € gerundet und ohne Nachkommastellen!\nErgebnishaushalt\nLfd. Jahr\nPlanjahr\nFolgejahr \n1\nFolgejahr \n2\nFolgejahr \n3\nErträge gesamt\nPersonalaufwendungen\nSachaufwendungen\nZuschüsse (Auszahlungen)\nAbschreibungen\nSonstiges\nAufwendungen gesamt\ndavon bereits im Haushalt \nenthalten:\nFinanzhaushalt - \nInvestitionen\nLfd. Jahr\nPlanjahr\nFolgejahr \n1\nFolgejahr \n2\nFolgejahr \n3\nEinzahlungen (z.B. Zuweisungen)\nPlanungskosten\nBaukosten\nAusstattung\nZuschüsse (Auszahlungen)\nSonstiges\nAuszahlungen gesamt\ndavon bereits im Haushalt \nenthalten:\nHaushaltsmittel stehen im \nProdukt\nggfs. Projekt-\nNr. \nzur Verfügung.\nDie Mittel können durch Einsparungen im Budget durch Sollveränderung bereitgestellt \nwerden.\nHaushaltsmittel i. H. \nv.\n €\nmüssen über-/außerplanmäßig nachbewilligt\nwerden. Die Deckung ist gewährleistet durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben \nbei den\nKonten\n: \nHaushaltsmittel sind zum zukünftigen Haushalt anzumelden.\nZusatz für Bauten und Instandsetzungen an Bauten mit Gesamtkosten ab 100.000 €:\nEine Wirtschaftlichkeitsberechnung nach § 12 Abs. 1 GemHVO-Doppik wurde \ndurchgeführt.\nDie Unterlagen nach § 12 Abs. 2 GemHVO-Doppik (insbes. Pläne, \nKostenberechnungen, \nBauzeitenplan und Erläuterungen) liegen zur Beschlussfassung der \nGemeindevertretung vor.\nDie Förderungsmöglichkeiten wurden unter Beteiligung des „Fördermittel-Lotsen“ der\nInvestitionsbank Schleswig-Holstein geprüft. Das Ergebnis wurde in der Vorlage \nerläutert.\nErgänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:\nAnlagen:\n\nNr.:\n2025/220-002E\nVerfasser:\nGremienbetreuung\nDatum:\n13.04.2026\nVorlage\nFederführend:\nFachbereich 1\nAusgestaltung der Stelle Klimaschutzmanagement\nBeratungsfolge\nSitzungstermin\nStatus\nHauptausschuss \n23.04.2026\nÖffentlich\nBeschlussvorschlag:\nDer Hauptausschuss berät die organisatorische und inhaltliche Ausgestaltung der Stelle \nKlimaschutzmanagement.\nDie Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Beratung einen konkreten Vorschlag zur \norganisatorischen Einbindung der Stelle zu erarbeiten und dem Hauptausschuss erneut \nvorzulegen.\nSachverhalt:\nDer Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 19.02.2026 im Rahmen der Beratung zum \nStellenplan beschlossen, eine zusätzliche Stelle für das Klimaschutzmanagement und die \nKlimaanpassung in den Stellenplan aufzunehmen.\nDie Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel erfolgt im Rahmen der \nHaushaltsberatungen und steht unter dem allgemeinen Finanzierungsvorbehalt.\nZugleich wurde festgelegt, dass die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung der Stelle \nin einer gesonderten Sitzung des Hauptausschusses beraten werden soll.\nFür die organisatorische Verortung der Stelle kommen grundsätzlich zwei Varianten in \nBetracht:\nVariante 1: Stabsstelle beim Bürgermeister \nDiese Variante sieht eine unmittelbare Zuordnung zur Verwaltungsleitung vor und hebt den \nQuerschnittscharakter des Klimaschutzes hervor. Gleichzeitig erfordert sie in der praktischen \nUmsetzung ein hohes Maß an Abstimmung mit den fachlich zuständigen Bereichen, da die \nüberwiegende Zahl der Maßnahmen in den Fachbereichen umgesetzt wird.\nVariante 2: Fachbereichsmodell\nBei dieser Variante erfolgt die organisatorische Zuordnung der Stelle insbesondere im \nFachbereich Bauen und Umwelt. Dort werden die operativen Aufgaben zur Umsetzung des \nKlimaschutzkonzeptes sowie der Klimaanpassung verankert. Ergänzend werden Aufgaben \nder Kommunikation und Information sowie Beteiligungsformate als unterstützender \nSchwerpunkt im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit berücksichtigt, um die Außenwirkung und \n\ndie Einbindung der Öffentlichkeit sicherzustellen.\nZiel der Beratung im Hauptausschuss ist es, eine Grundlage für die weitere Konkretisierung \nder organisatorischen Einbindung sowie der inhaltlichen Ausgestaltung der Stelle zu \nschaffen. Auf dieser Basis kann die Verwaltung einen entsprechenden Vorschlag erarbeiten \nund zur weiteren Beschlussfassung vorlegen.\nPersonelle Auswirkungen:\nDer Beschluss hat\nx\nkeine personellen Auswirkungen\npersonelle Auswirkungen, die sich wie folgt darstellen:\nDie Stelle muss ganz / teilweise neu besetzt werden und ist im Stellenplan\nvorhanden.\nnicht vorhanden.\nfinanzielle Auswirkungen, wie sie unter „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt sind.\nErgänzende Erläuterungen zu den personellen Auswirkungen:\nEtwaige Auswirkungen ergeben sich erst im Zuge der späteren konkreten Ausgestaltung.\nFinanzielle Auswirkungen:\nDer Beschluss hat\nx\nkeine finanziellen Auswirkungen.\nErgänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:\nEtwaige Auswirkungen ergeben sich erst im Zuge der späteren konkreten Ausgestaltung.\nAnlagen:",
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