Kollokationsplan und Inventar Irma Gubler, ausgeschlagene Erbschaft Marbach/Altstätten; Gläubiger können Plan oder Inventar anfechten; Fristen, Zuständigkeiten und Adressen Konkursamt/Behörden St.Gallen angegeben.
Kollokationsplan und Inventar Irma Gubler, ausgeschlagene Erbschaft Likely publishing date: 2026-04-13
Kollokationsplan und Inventar Irma Gubler, ausgeschlagene Erbschaft Irma Gubler, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Müllheim TG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 16.08.1938 Todesdatum: 06.10.2025 Wohnhaft gewesen: 9437 Marbach mit Aufenthalt im Haus Sonnengarten, F.-Marolanistrasse 2, 9450 Altstätten Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 04.05.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 23.04.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht Rheintal, 9450 Altstätten