Unternehmensinsolvenzen Januar 2026 um 4,9 % gestiegen, Forderungen aber von 5,3 auf 3,1 Mrd. Euro gefallen; höchste Insolvenzhäufigkeit im Gastgewerbe; Verbraucherinsolvenzen um 1,3 % gesunken.


Unternehmensinsolvenzen im Januar 2026: +4,9 % gegenüber Januar 2025 - Statistisches Bundesamt Likely publishing date: 2026-04-14

PresseUnternehmensinsolvenzen im Januar 2026: +4,9 % gegenüber Januar 2025

Verbraucherinsolvenzen im Januar 2026: -1,3 % gegenüber Januar 2025

Pressemitteilung Nr. 132 vom 14. April 2026

WIESBADEN – Im Januar 2026 haben die deutschen Amtsgerichte 1 919 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 4,9 % mehr als im Vorjahresmonat. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.

Die Forderungen der Gläubiger aus den im Januar 2026 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 3,1 Milliarden Euro. Im Januar 2025 hatten die Forderungen bei rund 5,3 Milliarden Euro gelegen. Dieser Rückgang der Forderungen trotz steigender Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im Januar 2026 weniger wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im Januar 2025.

Insolvenzhäufigkeit im Gastgewerbe am höchsten

Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im Januar 2026 insgesamt 5,4 Unternehmensinsolvenzen. Am höchsten war die Insolvenzhäufigkeit im Gastgewerbe mit 9,1 Fällen je 10 000 Unternehmen. Danach folgte der Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 8,6 Fällen und das Baugewerbe mit 7,8 Insolvenzen.

1,3 % weniger Verbraucherinsolvenzen im Januar 2026 als im Vorjahresmonat

Im Januar 2026 gab es 6 142 Verbraucherinsolvenzen. Das waren 1,3 % weniger als im Vorjahresmonat.

Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten.

Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem statistischen Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen. Als Unternehmen werden rechtliche Einheiten verstanden. Rechtliche Einheiten sind juristische und natürliche Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit selbstständig ausüben, wie beispielsweise Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), offene Handelsgesellschaften oder auch Einzelunternehmen.

Weitere Hinweise zurInterpretation und Vergleichbarkeit der Insolvenzstatistikenbietet der Bereich “Methoden” auf der Themenseite “Gewerbemeldungen und Insolvenzen” im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Detaillierte Ergebnisse bieten dieTabellen 52411 (Insolvenzen)in der Datenbank GENESIS-Onlinesowie die Themenseite “Gewerbemeldungen und Insolvenzen” im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

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