Zahlungsbefehl gegen Beate Schwab über CHF 6'000 vom Kantonalen Steueramt St. Gallen; ordentliche Schuldbetreibung eingeleitet; Gläubiger kann Betreibung fortsetzen bei Nichtzahlung; rechtliche Einspruchsmöglichkeiten.


Zahlungsbefehl Beate Schwab Likely publishing date: 2026-04-14

Zahlungsbefehl Beate Schwab Beate Schwab Staatsbürgerschaft: Deutschland Geburtsdatum: 04.04.1964 Tempelackerstrasse 20 9000 St.Gallen Gläubiger Kanton St. Gallen 9001 St.Gallen Kantonales Steueramt, Abteilung Finanzen Inkasso Davidstrasse 41 9001 St. Gallen Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer: 26000711 vom 12.01.2026 Forderungen CHF 6'000.00 Busse Verfahrenspflicht, Rechnung vom 21.10.2025 Busse Verfahrenspflicht, Rechnung vom 13.08.2025 Zusätzliche Kosten Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund (siehe Forderungen) Rechtliche Hinweise Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Kontaktstelle Betreibungsamt St.Gallen Unterstrasse 14 9001 St. Gallen