Kabinett Schleswig-Holstein beschließt drittes Beteiligungsverfahren für Regionalpläne; Öffentlichkeit kann Stellung nehmen; verkürzte Beteiligungszeit, nur geänderte Inhalte; betrifft Regionalpläne für drei Planungsräume; 112 Kartenänderungen, Online-Einsicht möglich. Kabinett beschließt drittes Beteiligungsverfahren für die Regionalpläne – Stellungnahmen sind ab 29. April 2026 möglich Likely publishing date: 2026-04-14 Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport:Thema:Ministerien & Behörden Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport MinisteriumÜbersichtStaatssekretäreOrganisation und AnsprechpartnerBehörden und Institutionen LandtagBroschüren des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und SportVerkündungsportal des Landes Schleswig-HolsteinDatenschutz InnenministeriumThematische Karten der LandesplanungHinweisgeberschutzVormerkstelle Broschüren des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Kabinett beschließt drittes Beteiligungsverfahren für die Regionalpläne – Stellungnahmen sind ab 29. April 2026 möglich KIEL. Das Kabinett hat heute (14. April 2026) die dritten Entwürfe zur Neuaufstellung der Regionalpläne für die drei Planungsräume in Schleswig-Holstein beschlossen. Die Öffentlichkeit kann ab dem 29. April zu den Entwürfen Stellung nehmen. Die Beteiligungsverfahren laufen bis zum 29. Juni. Die dritten Entwürfe sind bereits ab morgen auf derOnline-Beteiligungsplattform BOB.SH Landesplanung einsehbar: (Die Raumordnung zum Thema Windenergie an Land erfolgt in gesonderten Planverfahren und ist nicht Teil dieser hier angesprochenen Regionalplanentwürfe.) Die Beteiligungsverfahren für die zweiten Entwürfe wurden im August 2025 abgeschlossen. Die Auswertung der rund 650 Stellungnahmen hat erneut zu Änderungen geführt, die in allen drei Planungsräumen eine dritte Beteiligungsrunde erforderlich machen. „Die Regionalpläne sind eine entscheidende planerische Grundlage für die räumliche Entwicklung in den Kommunen im Land in den kommenden Jahren. Deshalb bin ich sehr dankbar, dass wir durch die Stellungnahmen viele wichtige Hinweise erhalten haben und damit viele sinnvolle Ergänzungen und Änderungen an den Entwürfen vornehmen konnten“, erklärt Innenministerin Magdalena Finke. „Die Regionalpläne konkretisieren die Vorgaben des Landesentwicklungsplans und berücksichtigen regionale Besonderheiten. Sie sind die verbindlichen Leitplanken der künftigen Planungen vor Ort. Wir haben darauf geachtet, dass den Kommunen genügend eigener Gestaltungsspielraum bleibt.“ Die Beteiligungsverfahren werden gegenüber den vorangegangenen Beteiligungen auf 2 Monate verkürzt und auf die gegenüber den zweiten Entwürfen geänderten Inhalte beschränkt. Dies soll zur Verfahrensbeschleunigung beitragen. Mit den dritten Entwürfen wird ein weiterer wichtiger Schritt im Aufstellungsprozess erreicht. Ziel der Landesregierung ist es, die neuen Regionalpläne noch im Laufe dieses Jahres fertig zu stellen. Zu den Regionalplanentwürfen gehören jeweils der Text des Regionalplans (Teile A und B), die Karte des Regionalplans (Teil C) und der Umweltbericht mit Anhang (Teil D). Die Regionalpläne gelten für die folgenden Planungsräume: Regionalplan I: kreisfreie Stadt Flensburg und Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg (Planungsraum I) Regionalplan II: kreisfreie Städte Kiel und Neumünster und Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde (Planungsraum II) Regionalplan III: kreisfreie Stadt Lübeck, Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn (Planungsraum III). Die Änderungen in den Teilen A und B sowie gegenüber den zweiten Entwürfen sind in den Texten kenntlich gemacht. Die Änderungen in den Karten (Teil C) sind für jeden Planungsraum in einer eigenen Übersichtskarte markiert und in einer dazugehörigen Tabelle erläutert. Insgesamt sind 112 Kartenänderungen erfolgt. Zusätzlich zu den Planunterlagen wird für jeden Planungsraum eine Synopse der zu den zweiten Entwürfen eingegangenen Stellungnahmen und der entsprechenden Voten der Landesplanung veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie im Internet:www.schleswig-holstein.de Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Tel: 0431 988-3007 -2792 |pressestelle@im.landsh.de| Das Ministerium finden Sie im Internet unterschleswig-holstein.de Hinweis zur Verwendung von Cookies Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. 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