Erste bundesweite Gerichtsverhandlung nach BVerwG-Urteil: VGH Baden-Württemberg prüft Neutralität, Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, neun Kläger kritisieren Einseitigkeit, Gebühren, Staatsferne; kaum Erfolgsaussichten laut Experten.


Neue Runde, alter Streit: Vorwurf der Einseitigkeit – VGH verhandelt zu Rundfunkbeitrag - Baden-Württemberg Likely publishing date: 2026-04-14

Neue Runde, alter StreitVorwurf der Einseitigkeit – VGH verhandelt zu Rundfunkbeitrag

Ist das Angebot der Öffentlich-Rechtlichen ausgewogen und vielfältig? Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verhandelt über Klagen gegen den Rundfunkbeitrag.

In der seit Jahren teils heftig geführten Debatte über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags steht nun eine weitere juristische Runde an. DerVerwaltungsgerichtshof(VGH)Baden-Württembergverhandelt über die Frage, inwieweit das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausgewogen und vielfältig gestaltet ist. Neun Kläger wehren sich von heute an (11.15 Uhr) gegen Gebührenbescheide desSWR.

Kläger monieren Einseitigkeit beim ÖRR

Kritisiert wird nach Angaben des VGH vor allem die aus Klägersicht unausgewogene Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR), in der einseitig „linke“ Parteien und progressive Positionen bevorzugt würden. Außerdem verschwende der ÖRR systematisch Geld. Auch sehen die Kläger imRundfunkbeitrageine systemwidrige Steuer, für die den Ländern die gesetzgeberische Kompetenz fehle.

Grundlage der anstehenden Verhandlung ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Dieses hatte im Oktober 2025 klargestellt, dass sich Verwaltungsgerichte bei Klagen gegen den Beitrag wegen mangelnder Meinungsvielfalt beim ÖRR genau damit auch befassen müssten. Der VGH Baden-Württemberg ist der erste bundesweit, der auf Basis dieses Urteils entscheiden wird.

Die Leipziger Richter hatten zugleich hohe Hürden für die Beurteilung der Programmqualität aufgestellt. Demnach ist der Rundfunkbeitrag erst dann verfassungswidrig, wenn „das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt“.

Nach Worten des SWR müssen dies zunächst die Kläger vor dem VGH darlegen, voraussichtlich in Form von Gutachten. Erst wenn das Gericht substanzielle Anhaltspunkte dafür sieht, dass die Kritik berechtigt ist, müsste es seinerseits in die Beweisführung einsteigen. Experten sehen für die Kläger wenig Aussicht auf Erfolg. Sie waren auch in den Vorinstanzen gescheitert.

Am VGH wird an drei aufeinanderfolgenden Tagen verhandelt. An Tag eins stehen drei Klagen auf der Tagesordnung, die weiteren folgen bis 16. April. Eine Entscheidung wird etwa eine Woche später erwartet.

Vorwurf der Einseitigkeit – VGH verhandelt zu Rundfunkbeitrag

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