Bundesverfassungsgericht signalisiert Entscheidung zur Klage Bayerns gegen Finanzkraftausgleich bis 2026. Bayern kritisiert dauerhafte Hauptlast, erhält vorläufig jährliche Entlastung von 200 Millionen Euro. Forderung nach Systemreform bleibt.


FÜRACKER: ENTLASTUNGEN BEIM FINANZKRAFTAUSGLEICH SIND EIN ERSTER SCHRITT, OHNE ECHTE REFORM ALLERDINGS NUR EIN TROPFEN AUF DEN HEIßEN STEIN – Bayern soll als größtes Geberland zeitweise um etwa 200 Millionen Euro jährlich entlastet werden // Freistaat trägt weiterhin den Löwenanteil – allein in 2025 rund 11,7 Milliarden Euro // Bayern hält an Klage zur nachhaltigen Begradigung der bestehenden Schieflage fest – Bayerisches Landesportal Likely publishing date: 2026-04-15

„Bayerns Bürgerinnen und Bürger sind die Hauptleidtragenden dieses ungerechten Ausgleichssystems und das Verständnis hier in Bayern schwindet – trotz ungebrochener Solidarität – zunehmend! Rein rechnerisch überwies in 2025 jede bayerische Bürgerin und jeder bayerischer Bürger rund 880 Euro an die zwölf Nehmerländer – Geld, das auch vor Ort in Bayern bestens eingesetzt werden könnte! Unsere Klage beim Bundesverfassungsgericht bietet daher eine echte Chance für alle Bundesländer auf ein Ausgleichssystem, in dem Solidarität, Eigenverantwortung und Fairness wieder im rechten Verhältnis stehen! Wir appellieren daher an das Bundesverfassungsgericht, noch in diesem Jahr eine Entscheidung herbeizuführen“, so Füracker weiter.

Das Bundeskabinett hat heute (15.4.) beschlossen, dass den Geberländern im Finanzkraftausgleich in den Jahren von 2026 bis 2029 eine Entlastung von insgesamt 400 Millionen Euro pro Jahr gewährt werden soll. Wieviel hiervon beim jeweiligen Geberland ankommt, ergibt sich daraus, welchen Anteil am Gesamtausgleich ein Geberland schultern muss. Für Bayern, das in den vergangenen Jahren regelmäßig etwa die Hälfte des gesamten Finanzkraftausgleichs allein gestemmt hat, ist demnach von einer jährlichen Entlastung in der Größenordnung von rund 200 Millionen auszugehen. Damit die geplante Entlastung umgesetzt werden kann, ist zunächst noch das entsprechende Gesetzgebungsverfahren zu durchlaufen.Seit Einführung des Finanzkraftausgleichsystems hat Bayern knapp 140 Milliarden Euro als Geberland beigesteuert – demgegenüber stehen lediglich rund 3,4 Milliarden Euro, die Bayern bis Anfang der 90-er Jahre als Nehmerland empfangen hat. Dies zeigt, dass der Finanzkraftausgleich völlig aus dem Ruder gelaufen ist. Der Freistaat fordert daher eine grundsätzliche Überarbeitung des Ausgleichssystems.Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst bekanntgegeben, dass im entsprechenden Normenkontrollverfahren noch im Jahr 2026 eine Entscheidung gefällt werden soll. Nach drei Jahren seit der bereits im Sommer 2023 eingereichten Klage ist dies aus bayerischer Sicht ein sehr erfreuliches Signal und ein echter Hoffnungsschimmer für Bayerns Bürgerinnen und Bürger.

Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers

BAYERN | DIREKT:Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter089 12 22 20*oder per E-Mail andirekt@bayern.deoder über dasKontaktformularMontag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.

Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter089 12 22 20*

Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.

Beitrag teilenAktivieren Sie die Datenübertragung, um Inhalte der Seite in Sozialen Netzwerken zu teilen. Der Schalter ist blau. Nun werden Daten an Dritte, zum Beispiel Google, Facebook oder Twitter, ins Ausland übertragen und möglicherweise dort gespeichert. Mit Klick auf den Schalter können Sie die Datenübertragung jederzeit deaktivieren. Der Schalter ist grau.Inhalte teilen mit Datenübertragung an Dritte:Informationen zum Datenschutzsharetweetsharei

Aktivieren Sie die Datenübertragung, um Inhalte der Seite in Sozialen Netzwerken zu teilen. Der Schalter ist blau. Nun werden Daten an Dritte, zum Beispiel Google, Facebook oder Twitter, ins Ausland übertragen und möglicherweise dort gespeichert. Mit Klick auf den Schalter können Sie die Datenübertragung jederzeit deaktivieren. Der Schalter ist grau.

Inhalte teilen mit Datenübertragung an Dritte: