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title: "Prüfauftrag für integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) erteilt; Verwaltung entwickelt Umsetzun"
sdDatePublished: "2026-04-16T10:30:00Z"
source: "https://www.halstenbek.sitzung-online.de/bi/___tmp/tmp/45-181-136/GUleTPeG4aQCn7ulDeBa85dEJOMLSrdpLMoQN6PR/FKLpMsdW/129538.pdf"
topics:
  - name: "housing and urban planning policy"
    identifier: "20000628"
  - name: "local government policy"
    identifier: "20001265"
locations:
  - "Pinneberg"
  - "Halstenbek"
  - "Germany"
  - "Schleswig-Holstein"
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Prüfauftrag für integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) erteilt; Verwaltung entwickelt Umsetzungs- und Ausschreibungskonzept, externe Beratung kostenfrei im Förderrahmen. Hauptausschuss diskutiert Klimaschutzmanagement-Stelle, zwei Organisationsvarianten vorgestellt.

Sitzung 2026/937
Likely publishing date: 2026-04-13

Datum:
13.04.2026
Öffentliche Bekanntmachung
Zur Sitzung des Hauptausschusses
Sitzungstermin:
Donnerstag, 23.04.2026, 19:00 Uhr
Raum, Ort:
Sitzungssaal des Rathauses, Gustavstraße 6, 25469 Halstenbek
Die Öffentlichkeit ist zur Teilnahme herzlich eingeladen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Wolfgang Pipping
Ausschussvorsitz
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung:
1.
Eröffnung der Sitzung
 
2.
Genehmigung der Tagesordnung
 
3.
Niederschrift vom 19.02.2026
 
4.
Einwohnerfragestunde
 
5.
Anhörung
 
6.
Mitteilungen der/des Vorsitzenden bzw. Mitteilung des 
Bürgermeisters nach § 15 der Geschäftsordnung
 
7.
Anfragen nach § 14 der Geschäftsordnung
 
8.
Persönliche Erklärungen nach § 19 der Geschäftsordnung
 
9.
Beschlussvorlagen
 
9.1.
Vorbereitung zur Erstellung eines integrierten 
Stadtentwicklungskonzepts (ISEK)
2026/059
 
9.2.
Ausgestaltung der Stelle Klimaschutzmanagement
2025/220-002E
 
10.
Mitteilungen
 
11.
Fraktionsanträge
 
12.
Verschiedenes

 
13.
Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung
 
Voraussichtlich in nichtöffentlicher Sitzung:
14.
Beschlussvorlagen
 
14.1.
Immobilienerwerb im Rahmen der Standortsuche Asyl
2026/033-001E
 
15.
Mitteilungen
 
16.
Verschiedenes nicht öffentlich
 

Nr.:
2026/059
Verfasser:
Gremienbetreuung
Datum:
09.04.2026
Vorlage
Federführend:
Fachbereich 1
Vorbereitung zur Erstellung eines integrierten 
Stadtentwicklungskonzepts (ISEK)
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Status
Hauptausschuss 
23.04.2026
Öffentlich
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt: 
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Erstellung eines integrierten 
Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) fachlich, organisatorisch und finanziell zu 
prüfen.  
2.
Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zur Durchführung des Projekts 
einschließlich einer Darstellung der erforderlichen personellen und finanziellen 
Ressourcen sowie eines Leistungsverzeichnisses für die Vergabe an ein 
externes Büro zu erarbeiten.  
3.
Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Hauptausschuss zur weiteren Beratung 
und Beschlussfassung vorzulegen.  
Sachverhalt:
1. Ausgangslage 
Ein integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) ist ein strategisches Planungsinstrument, 
das die langfristige Entwicklung einer Kommune ganzheitlich betrachtet. Es verbindet 
zentrale Handlungsfelder wie Wohnen, Verkehr, Wirtschaft, Soziales und Umwelt und führt 
diese in einem abgestimmten Gesamtkonzept zusammen. Durch die integrierte Betrachtung 
verschiedener Handlungsfelder können Zielkonflikte frühzeitig erkannt, Maßnahmen besser 
aufeinander abgestimmt und Synergieeffekte genutzt werden. Dadurch kann ein ISEK zu 
einem effizienteren Einsatz finanzieller und personeller Ressourcen beitragen. Ein 
vorhandenes ISEK ist häufig Voraussetzung für Städtebaufördermittel (z. B. von Bund und 
Ländern). 
Förderanträge werden überzeugender, weil sie einer übergeordneten Strategie folgen. 
Gleichzeitig gibt es keinen Automatismus, dass Fördermittel tatsächlich gewährt werden, 
sobald ein ISEK vorliegt. Maßnahmen aus dem ISEK müssen jeweils einzeln beantragt 
werden. 
Im Rahmen einer Präsentation im Hauptausschuss am 23.04.2026 werden die Inhalte, 
Chancen und Grenzen eines ISEKs durch die “PD - Beratung der öffentlichen 
Hand” vorgestellt. 

2. Weiteres Vorgehen 
Zum jetzigen Zeitpunkt soll kein Beschluss über die Erstellung eines integrierten 
Stadtentwicklungskonzepts gefasst werden. Vielmehr wird vorgeschlagen, der Verwaltung 
einen Prüfauftrag zu erteilen. Ziel dieses Prüfauftrags ist es, die inhaltlichen, 
organisatorischen sowie finanziellen Rahmenbedingungen für die Erstellung eines ISEK 
näher zu konkretisieren. 
In diesem Zusammenhang werden insbesondere die erforderlichen finanziellen und 
personellen Ressourcen ermittelt sowie ein Leistungsverzeichnis als Grundlage für die 
Ausschreibung eines externen Büros erarbeitet, das mit der Erstellung des ISEK beauftragt 
werden soll. 
In der Phase der Vorbereitung wird die Verwaltung durch die “PD - Beratung der öffentlichen 
Hand” im Rahmen einer Förderung fachlich begleitet, ohne dass hierfür Kosten für 
die Gemeinde entstehen. Auf Basis der dann vorliegenden Projektplanung berät und 
entscheidet der Hauptausschuss, ob die Erstellung eines ISEKs gestartet werden soll. 
Risiken:
Die Verwaltung geht in Abstimmung mit der „PD - Beratung der öffentlichen Hand“ davon 
aus, dass die Erstellung des Leistungsverzeichnisses innerhalb des Förderzeitraums erfolgt. 
Sollte dies nicht möglich sein, müssten ggf. weitere dann kostenpflichtige Beratungsleitungen 
in Anspruch genommen werden. Ob eine weitere externe Begleitung dann noch notwendig 
ist, hängt vom bis dahin vorliegendem Arbeitsstand des Leistungsverzeichnisses ab. 
Personelle Auswirkungen:
Der Beschluss hat
x
keine personellen Auswirkungen
personelle Auswirkungen, die sich wie folgt darstellen:
Die Stelle muss ganz / teilweise neu besetzt werden und ist im Stellenplan
vorhanden.
nicht vorhanden.
finanzielle Auswirkungen, wie sie unter „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt sind.
Ergänzende Erläuterungen zu den personellen Auswirkungen:
Die Phase der Projektplanung wird durch vorhandene Kapazitäten in der 
Verwaltung abgebildet. 
Finanzielle Auswirkungen:
x
Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen
Der Beschluss hat finanziellen Auswirkungen, die sich wie folgt darstellen:
Investitionen (Finanzhaushalt)
Investive Zuwendungen (z.B. Fördermittel)
 €
Investitionskosten der Maßnahme (Aufgliederung siehe unten)
 €
Zusätzliche jährliche laufende Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt):
Gesamterträge
 €
Gesamtaufwendungen (Aufgliederung siehe unten)
 €

Verteilung auf die 
Haushaltsjahre:
Alle Beträge in €, auf 100 € gerundet und ohne Nachkommastellen!
Ergebnishaushalt
Lfd. Jahr
Planjahr
Folgejahr 
1
Folgejahr 
2
Folgejahr 
3
Erträge gesamt
Personalaufwendungen
Sachaufwendungen
Zuschüsse (Auszahlungen)
Abschreibungen
Sonstiges
Aufwendungen gesamt
davon bereits im Haushalt 
enthalten:
Finanzhaushalt - 
Investitionen
Lfd. Jahr
Planjahr
Folgejahr 
1
Folgejahr 
2
Folgejahr 
3
Einzahlungen (z.B. Zuweisungen)
Planungskosten
Baukosten
Ausstattung
Zuschüsse (Auszahlungen)
Sonstiges
Auszahlungen gesamt
davon bereits im Haushalt 
enthalten:
Haushaltsmittel stehen im 
Produkt
ggfs. Projekt-
Nr. 
zur Verfügung.
Die Mittel können durch Einsparungen im Budget durch Sollveränderung bereitgestellt 
werden.
Haushaltsmittel i. H. 
v.
 €
müssen über-/außerplanmäßig nachbewilligt
werden. Die Deckung ist gewährleistet durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben 
bei den
Konten
: 
Haushaltsmittel sind zum zukünftigen Haushalt anzumelden.
Zusatz für Bauten und Instandsetzungen an Bauten mit Gesamtkosten ab 100.000 €:
Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nach § 12 Abs. 1 GemHVO-Doppik wurde 
durchgeführt.
Die Unterlagen nach § 12 Abs. 2 GemHVO-Doppik (insbes. Pläne, 
Kostenberechnungen, 
Bauzeitenplan und Erläuterungen) liegen zur Beschlussfassung der 
Gemeindevertretung vor.
Die Förderungsmöglichkeiten wurden unter Beteiligung des „Fördermittel-Lotsen“ der
Investitionsbank Schleswig-Holstein geprüft. Das Ergebnis wurde in der Vorlage 
erläutert.
Ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Anlagen:

Nr.:
2025/220-002E
Verfasser:
Gremienbetreuung
Datum:
13.04.2026
Vorlage
Federführend:
Fachbereich 1
Ausgestaltung der Stelle Klimaschutzmanagement
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Status
Hauptausschuss 
23.04.2026
Öffentlich
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss berät die organisatorische und inhaltliche Ausgestaltung der Stelle 
Klimaschutzmanagement.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Beratung einen konkreten Vorschlag zur 
organisatorischen Einbindung der Stelle zu erarbeiten und dem Hauptausschuss erneut 
vorzulegen.
Sachverhalt:
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 19.02.2026 im Rahmen der Beratung zum 
Stellenplan beschlossen, eine zusätzliche Stelle für das Klimaschutzmanagement und die 
Klimaanpassung in den Stellenplan aufzunehmen.
Die Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel erfolgt im Rahmen der 
Haushaltsberatungen und steht unter dem allgemeinen Finanzierungsvorbehalt.
Zugleich wurde festgelegt, dass die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung der Stelle 
in einer gesonderten Sitzung des Hauptausschusses beraten werden soll.
Für die organisatorische Verortung der Stelle kommen grundsätzlich zwei Varianten in 
Betracht:
Variante 1: Stabsstelle beim Bürgermeister 
Diese Variante sieht eine unmittelbare Zuordnung zur Verwaltungsleitung vor und hebt den 
Querschnittscharakter des Klimaschutzes hervor. Gleichzeitig erfordert sie in der praktischen 
Umsetzung ein hohes Maß an Abstimmung mit den fachlich zuständigen Bereichen, da die 
überwiegende Zahl der Maßnahmen in den Fachbereichen umgesetzt wird.
Variante 2: Fachbereichsmodell
Bei dieser Variante erfolgt die organisatorische Zuordnung der Stelle insbesondere im 
Fachbereich Bauen und Umwelt. Dort werden die operativen Aufgaben zur Umsetzung des 
Klimaschutzkonzeptes sowie der Klimaanpassung verankert. Ergänzend werden Aufgaben 
der Kommunikation und Information sowie Beteiligungsformate als unterstützender 
Schwerpunkt im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit berücksichtigt, um die Außenwirkung und 

die Einbindung der Öffentlichkeit sicherzustellen.
Ziel der Beratung im Hauptausschuss ist es, eine Grundlage für die weitere Konkretisierung 
der organisatorischen Einbindung sowie der inhaltlichen Ausgestaltung der Stelle zu 
schaffen. Auf dieser Basis kann die Verwaltung einen entsprechenden Vorschlag erarbeiten 
und zur weiteren Beschlussfassung vorlegen.
Personelle Auswirkungen:
Der Beschluss hat
x
keine personellen Auswirkungen
personelle Auswirkungen, die sich wie folgt darstellen:
Die Stelle muss ganz / teilweise neu besetzt werden und ist im Stellenplan
vorhanden.
nicht vorhanden.
finanzielle Auswirkungen, wie sie unter „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt sind.
Ergänzende Erläuterungen zu den personellen Auswirkungen:
Etwaige Auswirkungen ergeben sich erst im Zuge der späteren konkreten Ausgestaltung.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat
x
keine finanziellen Auswirkungen.
Ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Etwaige Auswirkungen ergeben sich erst im Zuge der späteren konkreten Ausgestaltung.
Anlagen: