Ausnahmebewilligung beantragt wegen Gewässerschutz; Neubau Transformatorenstation Unterdorf, Verlegung 24 kV-Kabel; öffentliche Planauflage, mögliche Enteignungen mit Einsprachemöglichkeit durch Betroffene in Oberbüren. Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen Likely publishing date: 2026-04-16 Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen Gemeinde: Oberbüren Standort: 9245 Oberbüren Öffentliche Planauflage für: S-2600713.1 Transformatorenstation Unterdorf - Neubau der Transformatorenstation auf der Parzelle 404 der Gemeinde Oberbüren Koordinaten: 2729609 1257094 L-0154646.3 24 kV-Kabel zwischen Unterwerk Oberbüren und der Transformatorenstation Unterdorf - Umlegen und Einschlaufen in die neue Transformatorenstation Unterdorf Koordinaten: von 2729297 1257094 L-2600743.1 24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Unterdorf und Gemeindehaus - Umlegen und Einschlaufen in die neue Transformatorenstation Unterdorf Koordinaten: von 2272609 1257067 Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die IBG Engineering AG Sandackerstrasse 24 9245 Oberbüren im Namen von Elektrizitätsversorgung Oberbüren Unterdorf 9 9245 Oberbüren die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht. Die Gesuchsunterlagen betreffend das Projekt werden vom 17. April 2026 bis zum 18. Mai 2026 in der Gemeindeverwaltung Oberbüren, Unterdorf 9, 9245 Oberbüren, öffentlich aufgelegt. Das unterbreitete Gesuch umfasst folgende Ersuchen um Ausnahmegenehmigung(en) Ausnahmebewilligung(en): - Ausnahmegenehmigung betreffend Gewässerschutzbereiche im Sinne von Art. 19 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG; SR 814.20) Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https: 20f6824872 online zur Einsicht zur Verfügung. Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen. Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungs-gesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG). Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. [Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen: - Einsprachen gegen die Enteignung; - Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG; - Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG); - Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG); - die geforderte Enteignungsentschädigung. Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden. Eidgenössisches Starkstrominspektorat Planvorlagen Luppmenstrasse 1 8320 Fehraltorf --- Source: https://publikationen.sg.ch/ekab/00.253.473/publikation/ sdDatePublished: 2026-04-16T06:09:00Z Topics: infrastructure projects, electricity, local government policy Locations: Switzerland, St. Gallen, Pfäffikon