Warnung vor Verlust der Unabhängigkeit freier Berufe; Bayerns Wirtschaftsminister verlangt gesetzliche Sicherung des Fremdbesitzverbots; zunehmender Einfluss von Private-Equity-Fonds auf Steuerberater, Anwälte, Ärzte; Bundestag debattiert StBerG-Änderung.
Parlamentarischer Abend in Berlin: Bayerns Wirtschaftsminister warnt vor Ende der Unabhängigkeit der Freien Berufe – Bayerisches Landesportal
BERLIN Wer Steuerberater, Anwälte oder Wirtschaftsprüfer aufsucht, muss sich darauf verlassen können, unabhängig und ausschließlich im eigenen Interesse beraten zu werden. In Deutschland wird dies durch das sogenannte Fremdbesitzverbot gewährleistet: Es verhindert, dass fachfremde Investoren Einfluss auf diese Berufe nehmen. Doch genau dieses Schutzprinzip gerät zunehmend unter Druck und hat auch eine Signalwirkung auf weitere Freie Berufe.
Aiwanger: „Wir reden hier nicht über ein Randthema. Die Unabhängigkeit von Steuerberatern, Anwälten und Wirtschaftsprüfern ist ein Grundpfeiler unserer Wirtschaftsordnung. Wer daran rüttelt, gefährdet Vertrauen, Qualität und Rechtssicherheit. Diese Berufsgruppen erhalten tiefe Einblicke in vertrauliche Betriebsinterna. Mandanten müssen sich darauf verlassen können, dass sie unabhängig und frei von Interessenkonflikten beraten werden. Starke Freie Berufe sind unverzichtbar für das Funktionieren von Staat und Gesellschaft. Zu diesen Berufen gehören beispielsweise Ärzte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Architekten, Notare, Tierärzte, Apotheker, Anwälte, Künstler. Als bayerischer Wirtschaftsminister kämpfe ich dafür, dass diese Berufsgruppen gestärkt und nicht geschwächt werden.“
Hintergrund ist die zunehmend komplexe Rechtslage: Seit 2022 können auch anerkannte Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften Gesellschafter von Steuerberatungsgesellschaften sein. Über Umwege – etwa über EU-Auslandsgesellschaften – eröffnet dies Finanzinvestoren neue Einstiegsmöglichkeiten.
Der Minister warnte: „Über solche Konstruktionen kommen Private-Equity-Fonds durch die Hintertür rein. Das sind oft Investoren mit kurzfristigen Renditeinteressen, nicht mit Blick auf die Qualität der Beratung oder das Wohl der Mandanten. Damit werden Steuerkanzleien, Anwaltskanzleien oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zum potenziellen Spielball für Spekulanten.“
Vor der zweiten und dritten Lesung zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) am 24. April im Deutschen Bundestag hat der bayerische Wirtschaftsminister deshalb zu einem Parlamentarischen Abend zum Thema „Ist die Unabhängigkeit der Freien Berufe in Gefahr?“ eingeladen. „Mir war wichtig, diese Debatte dort zu führen, wo entschieden wird – nicht abstrakt, sondern konkret und mit klarer Haltung. Und die Resonanz hat uns Recht gegeben. Die Mehrheit der über 100 Teilnehmer in der Bayerischen Vertretung in Berlin sieht Klärungsbedarf für die aktuelle Regelung,“ erklärte Aiwanger.
Bayern hatte im Bundesrat erfolgreich einen Antrag eingebracht, der eine gesetzliche Absicherung des Fremdbesitzverbots im Steuerberatungsgesetz fordert. Ziel ist es, den Einfluss reiner Finanzinvestoren konsequent auszuschließen und die Unabhängigkeit des Berufsstandes zu sichern. Der Antrag fand sowohl in den zuständigen Ausschüssen als auch im Plenum eine klare Mehrheit. Aiwanger: „Das war ein wichtiges Signal aus den Ländern. Jetzt ist der Bundestag am Zug.“
Der bayerische Vorschlag sieht daher vor, reine Finanzinvestoren wie Banken oder Private-Equity-Fonds von Beteiligungen auszuschließen. Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften sollen sich nur dann beteiligen dürfen, wenn sie selbst sämtliche berufsrechtlichen Anerkennungsvoraussetzungen erfüllen – auch über mögliche Zwischengesellschaften hinweg. Gleichzeitig soll es gegebenenfalls einen Bestandsschutz für bereits rechtmäßig bestehende Beteiligungen geben.
Aiwanger appellierte an die Bundestagsabgeordneten: „Wir müssen jetzt etwas unternehmen und uns für die Freien Berufe stark machen. Nicht, dass es zum Schluss heißt: Operation gelungen, Patient tot. Nutzen Sie die Chance in der anstehenden Lesung. Sorgen Sie für klare Regeln und stärken Sie die Unabhängigkeit der Freien Berufe. Halbherzige Lösungen helfen hier nicht weiter. Setzen Sie sich für das Fremdbesitzverbot ein.“
Der Minister betonte, dass es nicht nur um Steuerberater gehe, sondern um die Zukunft der Freien Berufe insgesamt. Rund 1,49 Millionen selbstständige Freiberufler erwirtschaften gemeinsam mit ihren Beschäftigten über zehn Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts und leisten einen zentralen Beitrag zur Daseinsvorsorge sowie zur wirtschaftlichen und technischen Infrastruktur.
Gleichzeitig stünden die Freien Berufe unter wachsendem Druck: Bürokratiebelastungen, Nachwuchsmangel und steigender Kapitalbedarf führten zu größeren Einheiten und begünstigten externe Kapitalbeteiligungen. Viele junge Fachkräfte zögen die Anstellung der Selbstständigkeit vor, insbesondere in Berufen mit hohen Investitionskosten.
Aiwanger nannte den Gesundheitsbereich als Beispiel: „In den letzten Jahren haben Private-Equity-Gesellschaften Hunderte Arzt- und Zahnarztpraxen in Bayern aufgekauft und zu großen Ketten zusammengeführt. Heute steckt hinter jedem fünften medizinischen Versorgungszentrum ein Finanzinvestor. Das ist eine Entwicklung, die wir sehr genau beobachten müssen. Das hat auch strukturelle Folgen. Ein großer Teil dieser Einrichtungen konzentriert sich auf städtische Ballungsräume, während der ländliche Raum zurückbleibt. Gleichzeitig nimmt die Zahl angestellter Ärzte zu, während die klassische freiberufliche Praxis zurückgeht.“
Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers
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