Stadt Ludwigsburg plant Katzenschutzverordnung als Vorbild für Region; verpflichtende Kastration, Kennzeichnung für Freigänger; Ziel: unkontrollierte Vermehrung, Tierleid stoppen. Schwächen: keine Ordnungswidrigkeit, Verwaltungsaufwand, Signalwirkung für Nachbarkommunen.

Katzenschutzverordnung: Wie Ludwigsburg seine Katzen schützen will - Landkreis Ludwigsburg

KatzenschutzverordnungWie Ludwigsburg seine Katzen schützen will

Mit einer neuen Verordnung will die Stadt verhindern, dass sich Katzen unkontrolliert vermehren und sich so ihr Leid vergrößert – es könnte ein Vorbild für den Landkreis werden.

59 halterloseKatzenhat das Ludwigsburger Tierheim im vergangenen Jahr aufgenommen. Rechnet man die Tiere dazu, die von anderen Tierschutzorganisationen im Kreis gefunden und versorgt wurden, kommt man sogar auf 152 Fundkatzen. Ein Großteil davon sei krank gewesen, einige seien bereits tot aufgefunden worden, teilt die Stadt mit. Sie will verhindern, dass diese Zahlen weiter steigen: mit einer neuen Katzenschutzverordnung soll das gelingen.

Die Verordnung verpflichtet Katzenhalter in Ludwigsburg dazu, ihre Tiere kastrieren und kennzeichnen zu lassen – zumindest, wenn diese freien Auslauf haben. Der Gedanke dahinter: Katzen mit freiem Auslauf paaren sich häufig auch mit freilebenden Katzen, also solchen, die keinen festen Halter haben. Dadurch vergrößere sich die Katzenpopulation in der Stadt unkontrolliert, und somit auch das Leid der Katzen, weil die mittlerweile eigentlich auf Versorgung durch Mensch angewiesen seien, erklärt Sigrid Gies, Referentin der Landestierschutzbeauftragten.

„Freilebende Katzen sind meistens nicht mehr ans Leben im Tierheim gewöhnbar“, sagt Gies. „Sie leben deshalb versteckt, und sie leiden häufig an Krankheiten oder Unterernährung.“ Mit einer Katzenschutzverordnung dürfte das städtische Tierheim auch freilebende Katzen kurzfristig aufnehmen, kastrieren und registrieren.

Die Verordnung hat allerdings Schwächen: Wer dagegen verstößt, begeht juristisch gesehen keine Ordnungswidrigkeit, kann also nicht bestraft werden. Lediglich ein Zwangsgeld könnte die Stadt verhängen.

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Zudem bedeutet die Durchsetzung einer Verordnung zusätzlichen Verwaltungsaufwand, kostet also Geld – auch, wenn private Halter die Kastration ihrer Tiere selbst bezahlen müssen. „Langfristig drückt die Verordnung aber sogar Kosten, weil das Tierheim weniger Tiere zu verpflegen hat“, sagt Sigrid Gies.

170 Kommunen in Baden-Württemberg haben bereits eine solche Verordnung beschlossen, im Kreis Ludwigsburg sind Ditzingen und Ingersheim vorangegangen. Wenn der Ludwigsburger Gemeinderat Ende April eine eigene Katzenschutzverordnung beschließt könnte das Signalwirkung haben: Unter anderem Korntal-Münchingen, Asperg und Möglingen haben bereits angekündigt, dann dem Ludwigsburger Beispiel folgen zu wollen.

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