Verweigerung Verpflegungspauschale und unabhängige Hygieneprüfung für Romanovic Maxim durch Migrationsamt St.Gallen; Aufenthalt unbekannt; unentgeltliche Rechtspflege gewährt; Rekurs möglich; Publikation im Amtsblatt.
Ausländerrechtliche Verfügung - Publikationsplattform
Publikationsplattform Kanton St.Gallen und St.Galler Gemeinden Publ.-Nr.: 00.258.139 Stelle: Migrationsamt Rubrik: Kantonales Amtsblatt / Kreisschreiben und Verfügungen / Fremdenpolizeiliche Verfügung Veröffentlicht: 20.04.2026 Ausländerrechtliche Verfügung Das Migrationsamt St.Gallen hat am 17. April 2026 im ausländerrechtlichen Verfahren betreffend Nothilfe (Verpflegungspauschale) gegen Romanovic Maxim, 15. März 1989, Staat unbekannt, zuletzt wohnhaft gewesen Zentrum Marienfried TISC, Bahnhofstrasse 123B, 9244 Niederuzwil, zur Zeit unbekannten Aufenthaltes, verfügt: Gegen diesen Entscheid kann mit begründeter schriftlicher Eingabe innert 14 Tagen an das Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St.Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen rekurriert werden. Die Rekursinstanz erhebt in der Regel einen Kostenvorschuss von Fr. 1‘000.00. 9001 St.Gallen, 17. April 2026 Migrationsamt
- Die Gesuche um Auszahlung einer Verpflegungspauschale und Anordnung einer unabhängigen Überprüfung der hygienischen Zustände im ANZ Sonnenberg werden abgewiesen.
- Infolge Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird von der Kostenerhebung abgesehen. © Kanton St.Gallen 2026 ABl 2026-00.258.139 Seite 1/1