Ausbau Landarztprämie: Prämien bis 150.000 Euro, mehrfach antragbar, neue Mobilitätsprämie; Umsetzung Gewalthilfegesetz mit Landesverantwortung; massive Investitionen in ambulante Versorgung, Tierwohl und Tierhaltungsförderung.

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 21. April 2026 – Bayerisches Landesportal

  1. Erfolgsmodell Landarztprämie wird zukunftsgerichtet weiterentwickelt

Bislang über 1.500 Haus- und Fachärzte unterstützt

  1. Bayern investiert massiv in ambulante Versorgung vor Ort

Bislang mehr als 100 Millionen Euro bereitgestellt

  1. Bayern unterstützt von Gewalt betroffene Frauen und Kinder

Umsetzung des vom Bund erlassenen Gewalthilfegesetzes

  1. Tierhaltung bleibt tragende Säule der bayerischen Landwirtschaft

Freistaat investiert massiv in Tierwohl und Stallumbau

Praxisgerechte Förderprogramme stärken Betriebe nachhaltig

Bayern fordert verlässliche Rahmenbedingungen vom Bund

Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum bleibt eine der zentralen Herausforderungen der kommenden Jahre. Die Landarztprämie des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention hat sich dabei als wirksames Instrument erwiesen, um gezielt Anreize für Niederlassungen außerhalb der Ballungsräume zu schaffen. Seit 2012 wurden in Bayern mehr als 1.500 Haus- und Fachärztinnen und -ärzte unterstützt. Dafür wurden insgesamt rund 63 Millionen Euro bereitgestellt.

Vor diesem Hintergrund geht Bayern nun einen weiteren wichtigen Schritt. Die Bayerische Staatsregierung hat im heutigen Ministerrat eine umfassende Weiterentwicklung und Modernisierung der Landarztprämie beschlossen. Ziel ist es, die medizinische Versorgung in ländlichen Regionen weiter nachhaltig zu stärken und passgenau auf Versorgungsbedarfe zu reagieren.

Die Weiterentwicklung der Förderung sieht vor, dass in Regionen mit besonderem Versorgungsbedarf künftig deutlich höhere Prämien ausgezahlt werden können. So soll die Landarztprämie mit bis zu 60.000 Euro und die Förderung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns mit bis zu 90.000 Euro künftig nebeneinander ausgezahlt werden. Damit kann eine Niederlassung in diesen Regionen insgesamt mit bis zu 150.000 Euro gefördert werden.

Zugleich wird die Förderung flexibilisiert: Die Prämie soll künftig mehrfach an denselben Antragsteller vergeben werden können. Ziel ist, mit weiteren Anlaufstellen in der ambulanten Versorgung die Versorgungsdichte im ländlichen Raum zu optimieren.

Neu eingeführt wird zudem eine Mobilitätsprämie, die den Einsatz mobiler nicht-ärztlicher Fachkräfte – also speziell fortgebildeter Praxis- und Pflegekräfte – in Haus- und Kinderarztpraxen unterstützen soll. Die einmalige Prämie in Höhe von 10.000 Euro für die Ausstattung soll zum Beispiel in Kraftfahrzeuge oder telemedizinische Ausstattung wie einen Tele-Rucksack investiert werden können.

Ergänzend kommt eine Team-Up-Prämie hinzu. Mit einmalig 2.000 Euro sollen Zusatzqualifikationen von Medizinischen Fachangestellten (MFA) in Haus- und Kinderarztpraxen finanziert werden können, die direkten Mehrwert für die hausärztliche Tätigkeit und Patientenversorgung bieten.

Mit der Weiterentwicklung und Modernisierung soll die Landarztprämie noch zielgerichteter und wirksamer gestaltet werden.

Bayern setzt bei der Sicherung der ambulanten Versorgung auf einen umfassenden und nachhaltigen Ansatz. Verschiedene Programme entlang der gesamten Ausbildungskette tragen dazu bei, mehr Ärztinnen und Ärzte für eine Tätigkeit insbesondere im ländlichen Raum zu gewinnen. Dafür hat die Staatsregierung bisher mehr als 100 Millionen Euro bereitgestellt.

Das Maßnahmenbündel der Staatsregierung umfasst dabei unter anderen: ein Stipendienprogramm für Medizinstudierende, die Förderung von Studierenden im EU-Ausland, die Landarztquote, die Landarztprämie sowie die Kommunalförderrichtlinie.

Im Rahmen eines Stipendienprogramms für Medizinstudierende konnten seit 2012 mehr als 300 Studierende mit insgesamt rund 21,5 Millionen Euro unterstützt werden.

Mit der 2025 eingeführten Förderung von Studierenden im EU-Ausland werden aktuell 23 Stipendiaten bei einem Medizinstudium an bestimmten Hochschulen im Ausland finanziell mit bis zu 10.000 Euro pro Semester unterstützt.

Über die Landarztquote werden acht Prozent aller in Bayern zur Verfügung stehenden Medizinstudienplätze an Studierende vergeben, die sich verpflichten, ihre haus- oder kinder- und jugendärztliche Tätigkeit für mindestens zehn Jahre in einem (drohend) unterversorgten Gebiet auszuüben. Seit Einführung der Quote im Jahr 2020 haben mehr als 700 Studierende hierüber ein Medizinstudium aufgenommen.

Mit der Kommunalförderrichtlinie (KoFÖR) werden ländliche Gemeinden unter anderem bei der Gründung kommunaler medizinischer Versorgungszentren, bei Mobilitätsangeboten oder Imagekampagnen für die ambulante medizinische Versorgung unterstützt. Hierfür wurden bereits mehr als 16 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Auch durch diese Maßnahmen konnte die Zahl der unbesetzten Arztsitze von 603 im Vergleich zum Vorjahr auf 446 im Jahr 2026 reduziert werden.

Der Handlungsbedarf bleibt aufgrund des demografischen Wandels dennoch weiter hoch. Viele Ärztinnen und Ärzte werden in den kommenden Jahren aus dem Berufsleben ausscheiden, während der Bedarf an medizinischer Versorgung weiter steigt. Die Staatsregierung handelt daher konsequent und entwickelt die Kommunalförderrichtlinie und die Landarztprämienrichtlinie in enger Abstimmung auch mit der KVB weiter. Zusätzlich macht sich der Freistaat auf Bundesebene für mehr Handlungsspielraum der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns stark.

Bayern hält sein Schutzversprechen und unterstützt von Gewalt betroffene Frauen und Kinder: Der Freistaat setzt das vom Bund erlassene Gewalthilfegesetz um, sichert damit bewährte Strukturen und erhält das für die Betroffenen und ihre Kinder wertvolle Hilfe-Netz. Damit verbunden ist ein Systemwechsel: Ab 2027 gilt eine gesetzliche Sicherstellungsverpflichtung der Länder statt der bislang freiwilligen Förderung. Die Finanzierung für Frauenschutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen obliegt ebenfalls den Ländern.

Der Ministerrat hat heute eine Anpassung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze gebilligt und damit die Grundlage für die Umsetzung des Bundesgesetzes auf Landesebene geschaffen. Basierend darauf kann in absehbarer Zeit die Antragstellung für die Träger des Gewalthilfesystems beginnen. Als zuständige Behörde wird das Zentrum Bayern für Familie und Soziales eingesetzt. Dieses wird künftig die Finanzierungsanträge und Anerkennungsverfahren für Träger prüfen und bewilligen. In einem weiteren Schritt wird die Anpassung der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) erfolgen, die insbesondere die Details der Finanzierung regelt.

Die Eckpunkte der künftigen Finanzierung orientieren sich an bestehenden Förderrichtlinien des Frauenhilfesystems, dabei wird zwischen Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen unterschieden. Die Personalkostenzuschüsse sollen sich nach Vollzeitäquivalenten berechnen. Zudem sollen Sachpauschalen eingeführt werden, um den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten.

Bayern verfügt bereits über ein Hilfesystem mit Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen, welches bisher hauptsächlich auf kommunaler Ebene getragen wurde. Die jetzige Umsetzung des Gewalthilfegesetzes durch den Freistaat bedeutet für die Einrichtungen, die Betroffenen Schutz und Beratung gewähren, Planungssicherheit. Und für die Betroffenen ist es ein klares Zeichen: Es gibt Unterstützung gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt.

Die Tierhaltung ist eine tragende Säule der bayerischen Landwirtschaft und sichert die Existenz von rund zwei Dritteln der Betriebe im Freistaat. Sie ist zugleich ein wesentlicher Faktor für Wertschöpfung und Beschäftigung im ländlichen Raum. Die Bayerische Staatsregierung bekennt sich klar zur Tierhaltung und zu Fleisch als regionalem Lebensmittel und schafft gezielt Rahmenbedingungen, um die Betriebe bei steigenden Anforderungen an Tierwohl, Umwelt- und Klimaschutz zu unterstützen.

Mit umfangreichen Fördermaßnahmen unterstützt Bayern den Umbau der Tierhaltung hin zu höheren Tierwohlstandards. Unsere bayerischen Landwirte stellen sich den Herausforderungen: Mit 382 Anträgen war die letztjährige Antragsrunde für Tierwohlställe überzeichnet. Ein Spitzenzeichen dafür, dass rege Bautätigkeit im Sinne des Tierwohls herrscht. Deshalb stehen in diesem Jahr mehr als 75 Millionen Euro für die Bewilligung von Tierwohlställen bereit. Davon sind bereits jetzt zu Beginn des Jahres schon 65 Millionen Euro vergeben, wie die kürzlich zu Ende gegangene erste Antragsrunde zeigt. Insgesamt sind 290 Vorhaben beantragt worden. Dank der staatlichen Unterstützung über das Agrarinvestitionsförderprogramm geht somit im Schnitt der letzten Jahre rechnerisch täglich ein neuer Tierwohlstall in Betrieb.

Ergänzend stärkt das Bayerische Programm Tierwohl (BayProTier) tierhaltende Betriebe beim laufenden Betrieb. Allein 2025 wurden für rund 200.000 Tiere Prämien in Höhe von 15,6 Millionen Euro beantragt. Weitere Programme wie die Sommerweideförderung und die Förderung digitaler Anwendungen zur Tiergesundheit leisten zusätzliche Beiträge.Neben der finanziellen Förderung setzt Bayern gezielt auf Forschung, Bildung und Beratung. Moderne Tierwohlställe an Staatsgütern, praxisnahe Forschungsprojekte sowie eine flächendeckende Beratung durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unterstützen die Betriebe bei der Weiterentwicklung ihrer Haltungssysteme. Ziel ist eine wirtschaftlich tragfähige und gleichzeitig tierwohlgerechte Landwirtschaft.

Für den weiteren Umbau der Tierhaltung sind jedoch verlässliche bundespolitische Rahmenbedingungen entscheidend. Bayern setzt sich daher für eine ausreichende Finanzierung der Fördermaßnahmen, den Abbau von Genehmigungshürden sowie langfristige Planungssicherheit für Investitionen ein. Gleichzeitig fordert der Freistaat eine praxistaugliche Ausgestaltung oder grundlegende Überarbeitung bestehender Regelungen wie des Tierhaltungskennzeichnungs-gesetzes. Mit diesem ganzheitlichen Ansatz stärkt Bayern seine landwirtschaftlichen Betriebe und sichert die Zukunft einer nachhaltigen, regional verankerten Tierhaltung.

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 21. April 2026( PDF 148.86 Kb)

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