Massive geplante Umstrukturierung der kieferorthopädischen Versorgung ohne KZBV/BZÄK-Konsultation; kostendeckende Bürgergeldbeitragsfinanzierung aus Bundesmitteln fehlt; KZBV, BZÄK kritisieren versorgungsschädliche Maßnahmen, fordern alternative Finanzierung.

KZBV | GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

In der Gesamtbewertung stellen wir fest, dass in dem Entwurf im Wesentlichen die altbekannten Kostendämpfungsmaßnahmen aufgerufen werden, die auch durch ihre Neutitulierung als „einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“ nicht versorgungsdienlicher werden. Hochgradig irritierend ist zudem, dass der bisher funktionierende kieferorthopädische Versorgungsbereich ohne jedwede Konsultation von KZBV oder BZÄK und ohne fundierte Sachbasis massiv versorgungsschädigend umgestaltet werden soll.

Erstaunt hat uns außerdem, dass die mit 12,0 Mrd. € einsparungsintensivste der von der Finanzkommission Gesundheit empfohlenen Einzelmaßnahme nicht in dem Gesetzentwurf aufgegriffen wird, obwohl sie sich auf eine der größten Diskrepanzen zwischen GKV-Einnahmen und GKV-Ausgaben bezieht: nämlich die Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger nicht wie bisher unter Missachtung der Verteilungsgerechtigkeit durch massive Quersubventionierung seitens der Gemeinschaft der Beitragszahlenden, sondern wie es für diese allgemeine Staatsaufgabe angezeigt wäre vollständig kostendeckend aus dem Bundeshaushalt resp. Steuermitteln. Allein hiermit könnten zahlreiche der aus unserer Sicht versorgungsschädlichen Regelungen des vorliegenden Gesetzentwurfs vermieden oder deutlich abgemildert werden. Dass man stattdessen diese Maßnahme unter Hinweis auf fehlende Haushaltsmittel unterlässt und dafür, die Beitragsgemeinschaft der GKVVersicherten bzw. die GKV als solche weiterhin mit der Finanzierung dieser versicherungsfremden Leistungen alleine lässt, ist für uns nicht nachvollziehbar.

Dies in der Gesamtbewertung des vorliegenden Gesetzentwurfs vorausschickend, nehmen KZBV und BZÄK zu dessen einzelnen Regelungen, wie folgt Stellung, weisen jedoch erneut darauf hin, insbesondere zum Bereich Kieferorthopädie nach abschließender Prüfung und Bewertung der Angelegenheit abschließend vorzutragen.

Stellungnahme zum Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes

BMG: Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung