Bürgerversammlungen in Altstätten: Beratung der Jahresrechnung 2025, Gutachten und Anträge für Museumsvereinsbeitrag und Gemeindeordnung, Stimmausweisversand per Post, Unterlagen bei Stadtkanzlei und online einsehbar.
Bürgerversammlungen Mittwoch, 6. Mai 2026, 19.30 Uhr, Oberstufe Altstätten Mittwoch, 6. Mai 2026, im Anschluss an die Bürgerversammlung der Oberstufe, Primarschule Altstätten Mittwoch, 6. Mai 2026, 20.15 Uhr, Stadt Altstätten Im Sonnensaal, Altstätten Traktanden Oberstufe Altstätten - Jahresrechnung 2025 - Allgemeine Umfrage Traktanden Primarschule Altstätten - Jahresrechnung 2025 - Allgemeine Umfrage Traktanden Stadt Altstätten - Jahresrechnung 2025 - Gutachten und Antrag Beitrag an Museumsverein Prestegg - Gutachten und Antrag zum II. Nachtrag zur Gemeindeordnung - Allgemeine Umfrage Stimmausweis Alle Stimmberechtigten erhalten einen adressierten Stimmausweis durch die Post zugestellt. Fehlende Ausweise können für die Bürgerversammlung der Stadt bis 6. Mai 2026, 17.00 Uhr, bei der Stimmregisterführerin (Einwohneramt, Erdgeschoss, Rathaus Altstätten) und für die Bürgerversammlungen der Oberstufe und der Primarschule Altstätten bis 6. Mai 2026, 16.30 Uhr, beim Schulsekretariat, Bahnhofstrasse 5, verlangt werden. Unterlagen Der Jahres- und Finanzbericht der Stadt Altstätten, der Oberstufe und Primarschule Altstätten können beim Einwohneramt (Erdgeschoss, Rathaus Altstätten), bei der Stadtkanzlei (4. Obergeschoss, Rathaus Altstätten, Tel. 071 757 77 00) oder beim Schulsekretariat Altstätten (Bahnhofstrasse 5, Tel. 071 757 93 02) bezogen werden. Bestellungen sind auch über die Website der Stadt Altstätten www.altstaetten.ch (Suchbegriff: Jahresbericht) sowie per E-Mail info@altstaetten.ch
sekretariat@schalt.ch möglich. Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, welche die Geschäftsberichte abonniert haben, erhalten die Unterlagen direkt zugestellt. Mit dem Tag der Bekanntmachung werden Gutachten und Anträge des Stadtrates bzw. der Schulräte, die Jahresrechnung 2025 sowie die Anträge der Geschäftsprüfungskommission bis zur Bürgerversammlung bei der Stadtkanzlei bzw. beim Schulsekretariat öffentlich aufgelegt. Die vollständigen, ausführlichen Unterlagen können bis zur Bürgerversammlung bei der Stadtkanzlei bzw. beim Schulsekretariat (sowie auf den entsprechenden Websites; öffentliche Auflage) eingesehen werden.