Neues Reglement für Nutzung Sportanlage Rheinauen Diepoldsau, Gemeinderatsbeschluss ersetzt Regelung von 2003, Auflage und Referendumsfrist, 409 Unterschriften für Referendum nötig, Einreichung bei Gemeinderat.

Referendumsvorlage Reglement über die Benützung der Sportanlage Rheinauen Diepoldsau

Referendumsvorlage Reglement über die Benützung der Sportanlage Rheinauen Diepoldsau Gegenstand Reglement über die Benützung der Sportanlage Rheinauen Diepoldsau Erlass des Gemeinderates vom 7. April 2026 Referendumsfrist 22. April 2026 bis 21. Mai 2026 Öffentliche Auflage der Referendumsvorlage Gemeinderatskanzlei, Gemeindehaus, Büro 8 Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens 409 gültige Unterschriften von Stimmberechtigten der Gemeinde Diepoldsau Das Reglement über die Organisation und Benützung der Sportanlage Rheinauen vom 18. März 2003 wird aufgrund dieses Erlasses aufgehoben. Ein allfälliges Referendum ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat einzureichen. Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art.19 Abs.1 RIG).