Eastern Invest Holding AG per Gerichtsentscheid aufgelöst, Konkursliquidation angeordnet, keine Verfahrenskosten, Entscheid rechtskräftig und vollstreckbar, keine Gerichtsferien anwendbar, Option auf schriftliche Begründung für Parteien. Auflösung der Gesellschaft Auflösung der Gesellschaft Der Einzelrichter des Kreisgerichts Rheintal hat am 20. April 2026 in Sachen Eastern Invest Holding AG, Diepoldsauerstrasse 20, 9443 Widnau, entschieden: - Die Eastern Invest Holding AG, Firmennummer CHE-183.352.336, wird aufgelöst, soweit sie nicht bereits aufgelöst ist. Es wird ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Diese ist vom Konkursamt des Kantons St. Gallen nach Rechtskraft dieses Entscheids durchzuführen. - Es werden keine Kosten erhoben. Rechtsmittelbelehrung: Eine schriftliche Begründung dieses Entscheids wird nachgeliefert, wenn eine Partei dies innert 10 Tagen seit der Zustellung des Entscheids verlangt. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Berufung oder Beschwerde (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Entscheid wird damit rechtskräftig und vollstreckbar. Die Gerichtsferien gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Altstätten, 20. April 2026 --- Source: https://publikationen.sg.ch/ekab/00.258.395/publikation/ sdDatePublished: 2026-04-21T04:20:00Z Topics: online media outlet, bankruptcy, court Locations: St. Gallen, Switzerland, Rheintal