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title: "Konflikt um Tiroler Lkw-Transitmaßnahmen vor EuGH; Italien beklagt Behinderung des freien Warenverkehrs; vier strittige Maßnahmen, darunter Nacht- und Sektorales Fahrverbot, Blockabfertigung; Urteil im Herbst erwartet."
sdDatePublished: "2026-04-21T15:06:00Z"
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Konflikt um Tiroler Lkw-Transitmaßnahmen vor EuGH; Italien beklagt Behinderung des freien Warenverkehrs; vier strittige Maßnahmen, darunter Nacht- und Sektorales Fahrverbot, Blockabfertigung; Urteil im Herbst erwartet.

Tirol verteidigt Transit-Maßnahmen vor EuGH - tirol.ORF.at

21.04.2026 16.00 Online seit heute, 16.00 Uhr (Update: 15.54 Uhr)

Tirol verteidigt Transit-Maßnahmen vor EuGH

Nach der Klage Italiens sind einander Österreich und Italien am Dienstag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einer mündlichen Verhandlung rund um die Tiroler Anti-Transitmaßnahmen gegenübergestanden. Das Urteil wird frühestens im Herbst fallen.

Italien hatte eine Klage gegen sein Nachbarland eingebracht, nun verhandelten Juristen und Beamte beider Seiten am Sitz des Höchstgerichts in Luxemburg vor 15 Richtern.

Italien sah unzumutbare Einschränkungen für Lkw auf der Inntalautobahn und der Brennerautobahn. Man sah eine Europarechtswidrigkeit und einen Verstoß gegen das Prinzip des freien Warenverkehrs. Auch am Dienstag blieb Italien bei dieser Linie: Vier in Tirol eingeführte Maßnahmen würden den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union in unzulässiger Weise beschränken, so das Argument.

Streit um Lkw-Fahrverbote und Blockabfertigung

Erstens werde der grenzüberschreitende Verkehr bestimmter Lkws auf einem Streckenabschnitt der Inntalautobahn in der Nacht verboten, dabei handelt es sich um das sogenannte Lkw-Nachtfahrverbot. Zweitens gebe es das Sektorale Fahrverbot, das die Beförderung bestimmter Güter auf einem Streckenabschnitt der A12 verbiete, und drittens ein Winterfahrverbot, das an allen Samstagen der Wintermonate zu bestimmten Zeiten den Verkehr bestimmter Lkws in Richtung Italien oder Deutschland unterbinde.

Viertens gehe es um eine Reduzierung des Verkehrsaufkommens durch eine Dosierung der Zahl der Lkws – die von Tirol aufgesetzte Lkw-Blockabfertigung. Trotz zweier Verurteilungen durch den EuGH in den Jahren 2005 und 2011 habe Österreich rechtswidrige Beschränkungen des freien Warenverkehrs beibehalten und weitere eingeführt, argumentierte Italien.

Verkehrslandesrat Zumtobel hält an Maßnahmen fest

Tirols Verkehrslandesrat Rene Zumtobel (SPÖ) betonte am Dienstag gegenüber ORF Tirol, dass die Gesundheit der Menschen über der Warenverkehrsfreiheit stehe. Ob der Europäische-Gerichtshof diese Meinung teilt, sehe man bei der Urteilsverkündigung. Es sei jedenfalls wichtig, dass jahrelang diskutierte Fragen nun endlich durch eine höchstgerichtliche Entscheidung geklärt werden und damit für Klarheit gesorgt werde, um weitere Maßnahmen am Brennerkorridor zu planen.

„Der Verkehr und dabei insbesondere der Lkw-Verkehr ist Hauptverursacher für Stickstoffdioxid, dessen zulässiger Grenzwert durch die Europäische Union zwischenzeitlich halbiert wurde. In den kommenden Jahren wird der Anteil des Schwerverkehrs an den NOx-Emissionen weiter zunehmen. Deshalb werden wir weiterhin wirksame Lkw-Verkehrsmaßnahmen ergreifen müssen, um die neuen Luftgrenzwerte der Europäischen Union künftig einhalten zu können“, kündigte Zumtobel an.

Im Hinblick auf die Inbetriebnahme des Brenner-Basistunnels brauche es zudem zukünftig entsprechende Verlagerungsmaßnahmen von der Straße auf die Schiene, so der Verkehrslandesrat, der sich beim Verhandlungsteam bedankte. Die Delegation habe "mit überzeugenden Argumenten die Rechte der Tiroler Bevölkerung vor dem Europäischen Gerichtshof verteidigt“, zeigte er sich überzeugt.

Man habe die Erwartung einer positiven Lösung des Rechtsstreits, um die „Rechtssicherheit wiederherzustellen“ und günstigere Bedingungen für den Straßengüterverkehr zu schaffen, verlautete es indes aus dem Verkehrsministerium von Minister Matteo Salvini (Lega) in Rom zu der EuGH-Verhandlung. Letzterer sei „zentral für die Wettbewerbsfähigkeit Italiens und Europas.“ Die italienische Seite habe die „schweren Auswirkungen der Transitmaßnahmen mit Blick auf die Freiheit des Warenverkehrs und das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes hervorgehoben.“

Tirols Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) ließ sich laut eigenen Angaben „in Echtzeit“ über den Verlauf der Verhandlung informieren und hatte sich kurz davor noch mit der Tiroler Delegation abgestimmt. Der Landeshauptmann zeigte sich sehr zufrieden, die Spitzenjuristen der Republik Österreich und Tirols hätten den „Anti-Transit-Kurs“ verteidigt und ein „fundiertes Plädoyer“ abgehalten. Er sei nach der Verhandlung „vorsichtig optimistisch“.

Ohne die Tiroler Anti-Transitmaßnahmen wäre die Verkehrsbelastung um ein Vielfaches höher, die Luftqualität deutlich schlechter und die Verkehrssicherheit enorm gefährdet. Die Zahlen würden zeigen, dass die „Belastungsgrenze für Mensch, Natur und Infrastruktur längst erreicht ist.“ Er sei „guter Dinge, dass Italien mit seiner Maximalforderung – nämlich, dass alle Anti-Transitmaßnahmen fallen werden – nicht durchdringen wird.“

Tirol und Österreich würden sich „auf alle Eventualitäten vorbereiten, ohne uns dabei von der Europäischen Kommission und Italien in die Karten blicken zu lassen“, betonte Mattle. „Unabhängig vom Urteil und dem Ausgang des Verfahrens“ drängte der Landeshauptmann einmal mehr auf Lösungen in der Transitfrage. Es brauche „weitere Entlastungsmaßnahmen.“ Mattle nahm auch die EU-Kommission in die Pflicht: Diese dürfe nicht wichtige Zeit verstreichen lassen und auf ein EuGH-Urteil warten, sondern müsse ins Tun kommen.

Nach dem Ende der Verhandlung wurde das Datum für die Schlussanträge bekanntgegeben, die dem Urteil zuvorgehen und denen meist gefolgt wird: Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona kündigte an, er werde seine Schlussanträge am 16. Juli vorlegen. Mit dem finalen Urteil wird für den Herbst oder Anfang kommenden Jahres gerechnet.