Grosser Rat billigt Lohnmassnahmenpaket für Basler Staatspersonal mit grosser Mehrheit; 24,5 Mio. Franken, Erhöhung Einstiegslöhne, höhere Zulagen für Schichtarbeit, spezifische Anhebungen für Kantonspolizei, Änderung Lohngesetz.
Mitteilungen aus der Ratssitzung
Broschüre: Politik in BS kurz erklärt 📄
Die wichtigsten Grossratsbeschlüsse auf einen Blick
Der Grosse Rat hat am 22. April
mit 49 zu 1 Stimmen bei 42 Enthaltungen (Schlussabstimmung) demLohnmassnahmenpaket für das Basler Staatspersonalzugestimmt, gemäss dem Antrag des Regierungsrats und der Minderheit der vorberatenden Wirtschafts- und Abgabekommission. Bewilligt wurden eine Änderung des Lohngesetzes sowie Ausgaben in Höhe von 24,5 Mio.Franken, davon 20,6 Mio. Franken wiederkehrend ab 2027. Zentrale Elemente des Lohnmassnahmenpakets sind die Anhebung der Einstiegslöhne bis Erfahrungsstufe 11, höhere Geldzulagen für Schichtarbeitende und spezifische Lohnerhöhungen für die Kantonspolizei. Ziel des Lohnmassnahmenpakets ist die Steigerung der Arbeitgeberattraktivität des Kantons, zudem muss die befristete Arbeitsmarktzulage für Mitarbeitende der Kantonspolizei abgelöst werden;
Alle Abstimmungsergebnisse inklusive Abstimmungsverhalten der Ratsmitglieder:
Grosser Rat des Kantons Basel-StadtRathaus, Marktplatz 9CH–4001 Basel+41 61 267 85 71parlamentsdienst@bs.ch
SachkommissionenBau und RaumplanungBildung und KulturGesundheit und SozialesJustiz, Sicherheit und SportRegioUmwelt, Verkehr und EnergieWirtschaft und Abgaben
Interparlamentarische GremienIGPK UniversitätIGPK KinderspitalIGPK RheinhäfenIPK FachhochschuleIGPK PolizeischuleInterparl. Konferenz der NordwestschweizInterkantonale Legislativkonferenz
Weitere KommissionenBegnadigungskommissionDisziplinarkommissionPetitionskommissionWahlvorbereitungskommissionSpezialkommissionen und PUKRatsexterne Gremien
Für RatsmitgliederIntern (PIXAS)Vademekum 📄Termine und Traktandierungen 📄
Lohnmassnahmenpaket für das Basler Staatspersonalzugestimmt, gemäss dem Antrag des Regierungsrats und der Minderheit der vorberatenden Wirtschafts- und Abgabekommission. Bewilligt wurden eine Änderung des Lohngesetzes sowie Ausgaben in Höhe von 24,5 Mio.Franken, davon 20,6 Mio. Franken wiederkehrend ab 2027. Zentrale Elemente des Lohnmassnahmenpakets sind die Anhebung der Einstiegslöhne bis Erfahrungsstufe 11, höhere Geldzulagen für Schichtarbeitende und spezifische Lohnerhöhungen für die Kantonspolizei. Ziel des Lohnmassnahmenpakets ist die Steigerung der Arbeitgeberattraktivität des Kantons, zudem muss die befristete Arbeitsmarktzulage für Mitarbeitende der Kantonspolizei abgelöst werden;
Franken, davon 20,6 Mio. Franken wiederkehrend ab 2027. Zentrale Elemente des Lohnmassnahmenpakets sind die Anhebung der Einstiegslöhne bis Erfahrungsstufe 11, höhere Geldzulagen für Schichtarbeitende und spezifische Lohnerhöhungen für die Kantonspolizei. Ziel des Lohnmassnahmenpakets ist die Steigerung der Arbeitgeberattraktivität des Kantons, zudem muss die befristete Arbeitsmarktzulage für Mitarbeitende der Kantonspolizei abgelöst werden;
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