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title: "Bundesregierung plant Pflicht zur längerfristigen Speicherung von IP-Adressen, begrüßt von Innenminister Strobl; Ziel: bessere Aufklärung von Kindesmissbrauch, Ermittlungsbehörden erhalten neuen Zugriff auf Daten, Auswirkungen auf Datenschutz, Kriminalitätsbekämpfung."
sdDatePublished: "2026-04-22T15:11:00Z"
source: "https://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/speicherfrist-von-ip-adressen"
topics:
  - name: "law enforcement"
    identifier: "medtop:20000129"
  - name: "government policy"
    identifier: "medtop:20000621"
  - name: "safety of citizens"
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  - "Baden-Württemberg"
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  - "Germany"
  - "Ortenaukreis"
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Bundesregierung plant Pflicht zur längerfristigen Speicherung von IP-Adressen, begrüßt von Innenminister Strobl; Ziel: bessere Aufklärung von Kindesmissbrauch, Ermittlungsbehörden erhalten neuen Zugriff auf Daten, Auswirkungen auf Datenschutz, Kriminalitätsbekämpfung.

Speicherfrist von IP-Adressen: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg

Der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl MdL begrüßt die Pläne der Bundesregierung, die Speicherfristen für IP-Adressen auszuweiten.

„Wir müssen wirklich alles daran setzen, unsere Kinder zu schützen. Es ist gut, dass die Bundesregierung nun handelt. Ermittlungen der Sicherheitsbehörden liefen in den vergangenen Jahren tausendfach ins Leere, weil die Ermittler keinen Zugriff mehr auf die IP-Adressen mutmaßlicher Täter hatten. Das wird sich nun endlich ändern. Die geplante Speicherpflicht für IP-Adressen ist ein echter Gamechanger und hilft den Sicherheitsbehörden vor allem bei der Bekämpfung von widerlichem und grausamen Kindesmissbrauch. Die Rechtsprechung hat hier schon lange klare Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt – und die nutzt die Bundesregierung nun.“

Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen

Stv. Ministerpräsident und Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen

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