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title: "Teilstrassenplan «Kirchweg» genehmigt; Linienführung vor Ort markiert; Planunterlagen öffentlich im Gemeindehaus und online; Einsprachefrist für Betroffene; betrifft nördlichen/südlichen Kirchweg, Löchliweg, verschiedene Strassenklassen in Nesslau."
sdDatePublished: "2026-04-22T07:22:00Z"
source: "https://publikationen.sg.ch/ekab/00.257.685/publikation/"
topics:
  - name: "infrastructure projects"
    identifier: "medtop:20001245"
locations:
  - "St. Gallen"
  - "Switzerland"
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Teilstrassenplan «Kirchweg» genehmigt; Linienführung vor Ort markiert; Planunterlagen öffentlich im Gemeindehaus und online; Einsprachefrist für Betroffene; betrifft nördlichen/südlichen Kirchweg, Löchliweg, verschiedene Strassenklassen in Nesslau.

Teilstrassenplan «Kirchweg» Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 39ff. des Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) am 24. Februar 2026 genehmigt: Teilstrassenplan «Kirchweg» - Nördlicher Kirchweg, Gemeindestrasse 3. Klasse, Nr. 3.122 - Südlicher Kirchweg, Gemeindestrasse 3. Klasse, Nr. 3.123 - Kirchweg, Gemeindeweg 1. Klasse, Nr. 1.514 - Löchliweg, Gemeindeweg 2. Klasse, Nr. 2.627 Auflageort: Gemeindehaus Nesslau, Foyer Dachgeschoss Auflagefrist: 23. April 2026 bis 22. Mai 2026 Die Planunterlagen sind zudem unter www.nesslau.ch

Neuigkeiten ersichtlich. Die Linienführung ist während der Auflage des Projekts im Gelände abgesteckt. Wer private Rechte abtreten muss, erhält eine persönliche Anzeige. Einsprachen gegen das Projekt sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Nesslau, 9650 Nesslau, einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 VRP). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten. Nesslau, 14. April 2026 Gemeinderat Nesslau