Einbürgerungsrat Bad Ragaz erteilt mehreren Personen aus Deutschland, Italien, Irak das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht; Auflagedossiers öffentlich einsehbar; Stimmberechtigte können Einsprache gegen Beschlüsse erheben.

Einbürgerungsrat Bad Ragaz - Amtliche Bekanntmachung der Einbürgerungsbeschlüsse

Einbürgerungsrat Bad Ragaz - Amtliche Bekanntmachung der Einbürgerungsbeschlüsse Gemeinde Bad Ragaz Amtliche Bekanntmachung Der Einbürgerungsrat Bad Ragaz hat gestützt auf das Einbürgerungsgesetz (sGS 121.1; BRG) folgenden Personen das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht von Bad Ragaz erteilt: Berger Walter, geb. 17.12.1977, von Deutschland, Berger Lina, geb. 20.04.1980, von Deutschland, - Berger Sofia, geb. 31.03.2009, von Deutschland, - Berger Alessia, geb. 19.11.2018, von Deutschland, alle wohnhaft St. Leonhardstrasse 24, 7310 Bad Ragaz. Platzer Hubert, geb. 08.06.1966, von Italien, wohnhaft Fläscherstrasse 35, 7310 Bad Ragaz. Rasul Gafor, geb. 01.01.1972, von Irak, - Rasul Dario, geb. 24.03.2017, von Irak, - Rasul Darvin, geb. 08.01.2024, von Irak, alle wohnhaft Pizolstrasse 13, 7310 Bad Ragaz. Die Auflagedossiers mit den Einbürgerungsbeschlüssen liegen öffentlich auf vom 23. April 2026 bis 22. Mai 2026 in der Gemeinderatskanzlei 2. Stock, Büro 204 (Art. 21 Abs. 1 BRG). In Bad Ragaz Stimmberechtigte können während der Auflagefrist Einsicht in die Dossiers nehmen (Art. 22 BRG) und gegen die einzelnen Einbürgerungsbeschlüsse schriftlich und begründet Einsprache erheben (Art. 24 Abs. 1 BRG). Einbürgerungsrat Bad Ragaz