Teilrevision Baureglement Art. 2 Thema Zuständigkeiten Baubewilligungsverfahren; fakultatives Referendum möglich. Referendumsquorum: 222 Stimmberechtigte. Einreichung Referendumsbegehren an Gemeinderat Rorschacherberg. Öffentliche Auflage Gemeindehaus.

Revision Art. 2 Baureglement / Fakultatives Referendum

Fakultatives Referendum Der Gemeinderat hat am 21. Oktober 2025 die Teilrevision des Baureglements betreffend Anpassung der Zuständigkeiten im Baubewilligungsverfahren (Art. 2 BauR) genehmigt. Die Unterlagen zur Teilrevision des Baureglements lagen vom 3. November bis 3. Dezember 2025 öffentlich auf. Die Teilrevision des Baureglements untersteht gemäss Art. 23 lit. a Gemeindegesetz (sGS 151.2, abgekürzt GG) und Art. 36 Abs. 1 lit. a Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1, abgekürzt PBG) im Weiteren dem fakultativen Referendum. Gegenstand der Referendumsvorlage Revision Art. 2 Baureglement (Anpassung der Zuständigkeiten im Baubewilligungsverfahren). Referendumsfrist 23. April 2026 bis 1. Juni 2026 Öffentliche Auflage Gemeindehaus Rorschacherberg, Gemeinderatskanzlei, Goldacherstrasse 67, 9404 Rorschacherberg (um Voranmeldung der Einsichtnahme wird gebeten) Quorum Das Referendum kommt zustande, wenn 222 Stimmberechtigte schriftlich die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Rorschacherberg einzureichen.