Aufhebung der Vertretungsbeistandschaft für Nasser Chelkhi wegen unbekannten Aufenthalts, Verfügung durch KESB Region Rorschach, keine Verfahrenskosten, Beistand muss Bericht und Schlussrechnung einreichen, Beschwerden innert 30 Tagen möglich.

Aufhebung der Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung - Publikationsplattform

Publikationsplattform Kanton St.Gallen und St.Galler Gemeinden Publ.-Nr.: 00.258.587 Stelle: KESB Region Rorschach Rubrik: Kantonales Amtsblatt / Verschiedene amtliche Anzeigen / Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Veröffentlicht: 22.04.2026 Frist bis: 23.05.2026 Aufhebung der Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung Verfügung der KESB Region Rorschach Nasser Chelkhi, geb. 17. September 1980 mit unbekanntem Aufenthalt, wird zur Mitteilung gebracht, dass mit Beschluss-Nr. 2026/207 vom 15. April 2026 der KESB Region Rorschach folgendes entschieden wurde: Entscheid Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen Beschwerde bei der Verwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen, Unterstrasse 28, 9000 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen. Eine Kopie dieses Entscheids ist beizulegen. Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 14 EG- KES).

  1.  Die Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung nach  Art. 394 Abs. 1 i.V.m. Art. 395 Abs. 1 und Abs. 3 ZGB von Nasser Chelkhi wird per   15. April 2026 aufgehoben.
  2.  Das Amt des Beistandes endet per 15. April 2026.  Der Beistand wird aufgefordert,   spätestens bis am 15. Juli 2026 den Schlussbericht und die Schlussrechnung für die Zeit   vom 1. November 2024 bis 15. April 2026 der KESB Region Rorschach einzureichen.
  3.  Auf die Erhebung der Verfahrenskosten wird verzichtet. © Kanton St.Gallen 2026 ABl 2026-00.258.587 Seite 1/2

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