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title: "Aufhebung der Vertretungsbeistandschaft für Nasser Chelkhi wegen unbekannten Aufenthalts, Verfügung durch KESB Region Rorschach, keine Verfahrenskosten, Beistand muss Bericht und Schlussrechnung einreichen, Beschwerden innert 30 Tagen möglich."
sdDatePublished: "2026-04-22T07:45:00Z"
source: "https://publikationen.sg.ch/ekab/00.258.587/pdf/"
topics:
  - name: "judiciary"
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  - name: "law"
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locations:
  - "Rorschach"
  - "St. Gallen"
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Aufhebung der Vertretungsbeistandschaft für Nasser Chelkhi wegen unbekannten Aufenthalts, Verfügung durch KESB Region Rorschach, keine Verfahrenskosten, Beistand muss Bericht und Schlussrechnung einreichen, Beschwerden innert 30 Tagen möglich.

Aufhebung der Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung - Publikationsplattform

Publikationsplattform
Kanton St.Gallen und St.Galler Gemeinden
Publ.-Nr.:
00.258.587
Stelle:
KESB Region Rorschach
Rubrik:
Kantonales Amtsblatt / Verschiedene amtliche Anzeigen / Kindes-
und Erwachsenenschutzrecht
Veröffentlicht:
22.04.2026
Frist bis:
23.05.2026
Aufhebung der Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens-
und Vermögensverwaltung
Verfügung der KESB Region Rorschach
Nasser Chelkhi, geb. 17. September 1980 mit unbekanntem Aufenthalt, wird zur
Mitteilung gebracht, dass mit Beschluss-Nr. 2026/207 vom 15. April 2026 der KESB
Region Rorschach folgendes entschieden wurde:
Entscheid
Rechtsmittel:
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen Beschwerde bei der
Verwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen, Unterstrasse 28, 9000 St.
Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen.
Eine Kopie dieses Entscheids ist beizulegen. Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 14 EG-
KES).
1.  Die Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung nach
 Art. 394 Abs. 1 i.V.m. Art. 395 Abs. 1 und Abs. 3 ZGB von Nasser Chelkhi wird per 
 15. April 2026 aufgehoben.
2.  Das Amt des Beistandes endet per 15. April 2026.  Der Beistand wird aufgefordert, 
 spätestens bis am 15. Juli 2026 den Schlussbericht und die Schlussrechnung für
die Zeit   vom 1. November 2024 bis 15. April 2026 der KESB Region Rorschach
einzureichen.
3.  Auf die Erhebung der Verfahrenskosten wird verzichtet.
© Kanton St.Gallen 2026
ABl 2026-00.258.587
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Publikationsplattform
Kanton St.Gallen und St.Galler Gemeinden
KESB Region Rorschach
http://www.kesb.sg.ch
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ABl 2026-00.258.587
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