Vorläufige Konkursanzeige Zejnihe Zulfiji, ausgeschlagene Erbschaft; Gläubiger dürfen keine Zahlungen mehr an Zulfiji leisten; Vermögensverwalter müssen Gegenstände an Konkursamt herausgeben; rechtliche Konsequenzen bei Zuwiderhandlung.
Vorläufige Konkursanzeige Zejnihe Zulfiji, ausgeschlagene Erbschaft
Vorläufige Konkursanzeige Zejnihe Zulfiji, ausgeschlagene Erbschaft Zejnihe Zulfiji, ausgeschlagene Erbschaft Staatsbürgerschaft: Serbien Geburtsdatum: 15.04.1952 Todesdatum: 19.05.2025 Wohnhaft gewesen: Austrasse 19 9230 Flawil Datum der Konkurseröffnung: 20.04.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.