Ersatzwahl wegen Demission eines OMR-Ratsmitglieds; Einreichung von Wahlvorschlägen für Schulbehörde Mittelrheintal nötig; Formulare online/bei Verwaltung; Fristen für Wahlvorschläge; möglicher zweiter Wahlgang; stille Wahl möglich.
Ersatzwahl Behördenmitglied der Oberstufenschulgemeinde Mittelrheintal für den Rest der Amtsdauer 2025 bis 2028
Ersatzwahl Behördenmitglied der Oberstufenschulgemeinde Mittelrheintal für den Rest der Amtsdauer 2025 bis 2028 Ersatzwahlen für ein Mitglied des Oberstufenschulrats der Oberstufe Mittelrheintal (OMR) Aufgrund der Demission eines Mitglieds des Oberstufenschulrates finden am 27. September 2026 Ersatzwahlen nach dem Gesetz über Wahlen und Abstimmungen vom 05.12.2018 (sGS 125.3 WAG) statt. Einreichung von Wahlvorschlägen für Stimmzettel Die Schulgemeinde stellt die Formulare zur Einreichung der Wahlvorschläge zur Verfügung. Die Formulare können auf der Internetseite der Oberstufe Mittelrheintal oder bei der Schulverwaltung bezogen werden. Für telefonische Auskünfte steht die Schulverwaltung unter 071 726 76 76 zur Verfügung. Die ausgefüllten und unterzeichneten Formulare «Wahlvorschläge» sowie «Kandidatur» müssen bis spätestens Freitag, 26. Juni 2026, 12.00 Uhr bei der Oberstufe Mittelrheintal, Schulverwaltung, Karl-Völker-Strasse 7, 9435 Heerbrugg eingereicht werden. Das Datum des Poststempels genügt nicht zur Wahrung der Frist. Zweiter Wahlgang Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am Sonntag, 29. November 2026 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis Freitag, 2. Oktober 2026, 12.00 Uhr, analog dem ersten Wahlgang einzureichen (Poststempel genügt nicht). Es ist auch eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.