Aufhebung der Vertretungsbeistandschaft für Nasser Chelkhi durch KESB Region Rorschach; Beistand endet, Schlussbericht und Rechnung gefordert; keine Verfahrenskosten; Beschwerde möglich bei Verwaltungsrekurskommission St. Gallen.

Aufhebung der Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung

Aufhebung der Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung Verfügung der KESB Region Rorschach Nasser Chelkhi, geb. 17. September 1980 mit unbekanntem Aufenthalt, wird zur Mitteilung gebracht, dass mit Beschluss-Nr. 2026

207 vom 15. April 2026 der KESB Region Rorschach folgendes entschieden wurde: Entscheid - Die Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung nach Art. 394 Abs. 1 i.V.m. Art. 395 Abs. 1 und Abs. 3 ZGB von Nasser Chelkhi wird per 15. April 2026 aufgehoben. - Das Amt des Beistandes endet per 15. April 2026. Der Beistand wird aufgefordert, spätestens bis am 15. Juli 2026 den Schlussbericht und die Schlussrechnung für die Zeit vom 1. November 2024 bis 15. April 2026 der KESB Region Rorschach einzureichen. - Auf die Erhebung der Verfahrenskosten wird verzichtet. Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen Beschwerde bei der Verwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen, Unterstrasse 28, 9000 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen. Eine Kopie dieses Entscheids ist beizulegen. Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 14 EG-KES).