Aufforderung an Haj Mohamad Mousa zur schriftlichen Stellungnahme im Fall von Persönlichkeitsverletzung, Frist zehn Tage ab Publikation, kein Wohnsitz bekannt, verspätete Eingaben ausgeschlossen, Entscheid schriftlich. Aufforderung zur Stellungnahme Aufforderung zur Stellungnahme In den Streitsachen A.T., S.T. und J.B. gegen Haj Mohamad Mousa betreffend Persönlichkeitsverletzung Vorsorgliche Massnahmen ZPO wird der Gesuchsgegner Mousa Haj Mohamad, geb. 01.02.1980, von Goldach SG, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, aufgefordert, innert zehn Tagen nach Veröffentlichung beim Kreisgericht Rorschach seine Stellungnahme zum vorsorglichen Massnahmebegehren schriftlich im Doppel einzureichen. Bei unbenütztem Ablauf der Frist wird keine Nachfrist angesetzt. Verspätete Eingaben werden nicht berücksichtigt. Das vorosorgliche Massnahmebegehren sowie die dazu eingereichten Akten können nach telefonischer Voranmeldung bei der Gerichtskanzlei eingesehen werden. Die Gerichtsferien gelten nicht. Eine mündliche Verhandlung ist nicht vorgesehen. Der Entscheid wird später schriftlich zugestellt. 9400 Rorschach, 22. April 2026 --- Source: https://publikationen.sg.ch/ekab/00.258.611/publikation/ sdDatePublished: 2026-04-22T07:45:00Z Topics: judiciary, law, online media outlet Locations: St. Gallen, Switzerland, Rorschach