---
title: "Gesellschaft project work GmbH, CHE-494.041.451, vormals Buchs SG, durch Urteil des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland aufgelöst, Liquidation nach Konkursrecht angeordnet, kein Fristenstillstand, Beschwerderecht möglich."
sdDatePublished: "2026-04-22T07:45:00Z"
source: "https://publikationen.sg.ch/ekab/00.258.585/pdf/"
topics:
  - name: "judiciary"
    identifier: "medtop:20000106"
  - name: "business restructuring"
    identifier: "medtop:20001366"
locations:
  - "Switzerland"
  - "St. Gallen"
---


Gesellschaft project work GmbH, CHE-494.041.451, vormals Buchs SG, durch Urteil des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland aufgelöst, Liquidation nach Konkursrecht angeordnet, kein Fristenstillstand, Beschwerderecht möglich.

Auflösung einer Gesellschaft - Publikationsplattform

Publikationsplattform
Kanton St.Gallen und St.Galler Gemeinden
Publ.-Nr.:
00.258.585
Stelle:
Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland
Rubrik:
Kantonales Amtsblatt / Vorladungen und Entscheide / Mängel in
der Organisation der Gesellschaft
Veröffentlicht:
22.04.2026
Frist bis:
02.05.2026
Auflösung einer Gesellschaft
Der Einzelrichter des Kreisgerichtes Werdenberg-Sarganserland hat mit Entscheid vom
21. April 2026 in der Sache der
project work Gesellschaft mit beschränkter Haftung (CHE-494.041.451), vormals
Churerstrasse 35, 9470 Buchs SG,
entschieden:
Dieser Entscheid ist vollstreckbar. Unabhängig davon kann gegen diesen Entscheid
innert der nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Zustellung schriftlich und
begründet Berufung gemäss Art. 308 ff. ZPO beim Einzelrichter des Kantonsgerichts
St. Gallen, Klosterhof 1, 9001 St. Gallen, eingereicht werden. Die Berufungsschrift ist
dem Gericht zusammen mit dem angefochtenen Entscheid (je ein Exemplar für das
Gericht und für jede Gegenpartei) einzureichen. Sie ist zu unterzeichnen. Der
Kostenvorschuss für das Berufungsverfahren wird vom Kantonsgericht St. Gallen
festgelegt. Der Kostenentscheid ist selbständig nur mit Beschwerde anfechtbar (Art.
110 ZPO). Der Fristenstillstand gilt nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
1. Die project work Gesellschaft mit beschränkter Haftung (CHE-494.041.451), vormals
Churerstrasse 35, 9470 Buchs SG, wird aufgelöst, soweit sie nicht bereits aufgelöst
ist. Es wird die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
Diese ist vom Konkursamt des Kantons St.Gallen nach Rechtskraft des Entscheids
durchzuführen.
2. Gerichtskosten werden keine erhoben.
© Kanton St.Gallen 2026
ABl 2026-00.258.585
Seite 1/2

Publikationsplattform
Kanton St.Gallen und St.Galler Gemeinden
Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland
© Kanton St.Gallen 2026
ABl 2026-00.258.585
Seite 2/2