---
title: "Nachlasskonkurs Elke Rulc, ausgeschlagene Erbschaft; Gläubiger, Schuldner und Pfandgläubiger werden aufgefordert, Ansprüche beim Konkursamt Buchs anzumelden; Ausschluss- und Sanktionsandrohung; Kontaktstelle gültig für Auslandsgläubiger."
sdDatePublished: "2026-04-22T07:24:00Z"
source: "https://publikationen.sg.ch/ekab/00.258.629/publikation/"
topics:
  - name: "online media outlet"
    identifier: "medtop:20000048"
locations:
  - "Switzerland"
  - "Werdenberg"
  - "Rheintal"
  - "Austria"
---


Nachlasskonkurs Elke Rulc, ausgeschlagene Erbschaft; Gläubiger, Schuldner und Pfandgläubiger werden aufgefordert, Ansprüche beim Konkursamt Buchs anzumelden; Ausschluss- und Sanktionsandrohung; Kontaktstelle gültig für Auslandsgläubiger.

Konkurspublikation/Schuldenruf Elke Rulc, ausgeschlagene Erbschaft

Schuldenruf Elke Rulc, ausgeschlagene Erbschaft Elke Rulc, ausgeschlagene Erbschaft Staatsbürgerschaft: Österreich Geburtsdatum: 05.02.1944 Todesdatum: 22.03.2026 Wohnhaft gewesen: Heimstrasse 10 9444 Diepoldsau Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum der Konkurseröffnung: 13.04.2026 Rechtliche Hinweise Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird. Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 22.05.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG