Vorladung im Zivilverfahren C. A. gegen LA JOLIE GmbH in Liquidation; neue Hauptverhandlung angesetzt; Parteien müssen erscheinen, sonst Verfahren eingestellt; Gerichtskosten geteilt; Akten einsehbar; Vertretung mit Vollmacht möglich.
Vorladung zur Hauptverhandlung
Vorladung zur Hauptverhandlung Im Zivilverfahren C. A. gegen LA JOLIE GmbH in Liquidation, betreffend Forderung (VV.2024.120-KHO
SG2ZE-KNI) wird die Hauptverhandlung vom Mittwoch, 29. April 2026 um 08:30 Uhr abzitiert und die Beklagte LA JOLIE GmbH in Liquidation wird neu aufgefordert, am Mittwoch, 6. Mai 2026, 08:30 Uhr, im Haus Hecht, Bohl 1, St.Gallen, 2. Stock, Zimmer 201, Anmeldung 2. Stock, vor der Einzelrichterin zur Hauptverhandlung zu erscheinen. Die Akten des Verfahrens können nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 058 229 06 21) bei der Gerichtskanzlei eingesehen werden. Sofern eine Übersetzung benötigt wird, wird um umgehende Mitteilung an die Gerichtskanzlei gebeten (Angabe der Sprache). Die Parteien können sich durch eine handlungsfähige Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Bleiben beide Parteien der Verhandlung fern, wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben. Die Gerichtskosten werden den Parteien je zur Hälfte auferlegt (Art. 234 Abs. 2 ZPO). Erscheint nur eine Partei zur Verhandlung, berücksichtigt das Gericht die Eingaben, die nach Massgabe dieses Gesetzes eingericht worden sind. Im Übrigen kann es seinem Entscheid unter Vorbehalt von Art. 153 ZPO die Akten sowie die Vorbringen der anwesenden Partei zur Grunde legen (Art. 234 i.V.m. Art. 219 ZPO). 9004 St. Gallen, 21. April 2026 Die Kreisgerichtskanzlei