Auflösung project work GmbH angeordnet; Liquidation als Konkurs durch Konkursamt St. Gallen; keine Gerichtskosten erhoben; Entscheid vollstreckbar, Berufung binnen 10 Tagen möglich; Kostenvorschuss durch Kantonsgericht St. Gallen. Auflösung einer Gesellschaft Auflösung einer Gesellschaft Der Einzelrichter des Kreisgerichtes Werdenberg-Sarganserland hat mit Entscheid vom 21. April 2026 in der Sache der project work Gesellschaft mit beschränkter Haftung (CHE-494.041.451), vormals Churerstrasse 35, 9470 Buchs SG, entschieden: - Die project work Gesellschaft mit beschränkter Haftung (CHE-494.041.451), vormals Churerstrasse 35, 9470 Buchs SG, wird aufgelöst, soweit sie nicht bereits aufgelöst ist. Es wird die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Diese ist vom Konkursamt des Kantons St.Gallen nach Rechtskraft des Entscheids durchzuführen. - Gerichtskosten werden keine erhoben. Dieser Entscheid ist vollstreckbar. Unabhängig davon kann gegen diesen Entscheid innert der nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Zustellung schriftlich und begründet Berufung gemäss Art. 308 ff. ZPO beim Einzelrichter des Kantonsgerichts St. Gallen, Klosterhof 1, 9001 St. Gallen, eingereicht werden. Die Berufungsschrift ist dem Gericht zusammen mit dem angefochtenen Entscheid (je ein Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei) einzureichen. Sie ist zu unterzeichnen. Der Kostenvorschuss für das Berufungsverfahren wird vom Kantonsgericht St. Gallen festgelegt. Der Kostenentscheid ist selbständig nur mit Beschwerde anfechtbar (Art. 110 ZPO). Der Fristenstillstand gilt nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). --- Source: https://publikationen.sg.ch/ekab/00.258.585/publikation/ sdDatePublished: 2026-04-22T07:45:00Z Topics: judiciary, business restructuring, online media outlet Locations: Switzerland, St. Gallen