Bekanntmachung: Gesuchsgegner Haj Mohamad Mousa, derzeit unbekannter Aufenthaltsort, im Verfahren Persönlichkeitsverletzung muss binnen zehn Tagen Stellungnahme beim Kreisgericht Rorschach einreichen; keine Nachfrist, keine mündliche Verhandlung, Entscheidung schriftlich.

Aufforderung zur Stellungnahme - Publikationsplattform

Publikationsplattform Kanton St.Gallen und St.Galler Gemeinden Publ.-Nr.: 00.258.611 Stelle: Kreisgericht Rorschach Rubrik: Kantonales Amtsblatt / Vorladungen und Entscheide / Vorladung und Aufforderung Veröffentlicht: 22.04.2026 Aufforderung zur Stellungnahme In den Streitsachen A.T., S.T. und J.B. gegen Haj Mohamad Mousa betreffend Persönlichkeitsverletzung / Vorsorgliche Massnahmen ZPO wird der Gesuchsgegner Mousa Haj Mohamad, geb. 01.02.1980, von Goldach SG, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, aufgefordert, innert zehn Tagen nach Veröffentlichung beim Kreisgericht Rorschach seine Stellungnahme zum vorsorglichen Massnahmebegehren schriftlich im Doppel einzureichen. Bei unbenütztem Ablauf der Frist wird keine Nachfrist angesetzt. Verspätete Eingaben werden nicht berücksichtigt. Das vorosorgliche Massnahmebegehren sowie die dazu eingereichten Akten können nach telefonischer Voranmeldung bei der Gerichtskanzlei eingesehen werden. Die Gerichtsferien gelten nicht. Eine mündliche Verhandlung ist nicht vorgesehen. Der Entscheid wird später schriftlich zugestellt. 9400 Rorschach, 22. April 2026 / Die Kreisgerichtskanzlei Kreisgericht Rorschach © Kanton St.Gallen 2026 ABl 2026-00.258.611 Seite 1/1