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title: "Bekanntmachung: Gesuchsgegner Haj Mohamad Mousa, derzeit unbekannter Aufenthaltsort, im Verfahren Persönlichkeitsverletzung muss binnen zehn Tagen Stellungnahme beim Kreisgericht Rorschach einreichen; keine Nachfrist, keine mündliche Verhandlung, Entscheidung schriftlich."
sdDatePublished: "2026-04-22T07:45:00Z"
source: "https://publikationen.sg.ch/ekab/00.258.611/pdf/"
topics:
  - name: "judiciary"
    identifier: "medtop:20000106"
  - name: "law"
    identifier: "medtop:20000121"
locations:
  - "Switzerland"
  - "St. Gallen"
  - "Rorschach"
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Bekanntmachung: Gesuchsgegner Haj Mohamad Mousa, derzeit unbekannter Aufenthaltsort, im Verfahren Persönlichkeitsverletzung muss binnen zehn Tagen Stellungnahme beim Kreisgericht Rorschach einreichen; keine Nachfrist, keine mündliche Verhandlung, Entscheidung schriftlich.

Aufforderung zur Stellungnahme - Publikationsplattform

Publikationsplattform
Kanton St.Gallen und St.Galler Gemeinden
Publ.-Nr.:
00.258.611
Stelle:
Kreisgericht Rorschach
Rubrik:
Kantonales Amtsblatt / Vorladungen und Entscheide / Vorladung
und Aufforderung
Veröffentlicht:
22.04.2026
Aufforderung zur Stellungnahme
In den Streitsachen A.T., S.T. und J.B. gegen Haj Mohamad Mousa betreffend
Persönlichkeitsverletzung / Vorsorgliche Massnahmen ZPO wird der
Gesuchsgegner Mousa Haj Mohamad, geb. 01.02.1980, von Goldach SG, zurzeit
unbekannten Aufenthaltes, aufgefordert, innert zehn Tagen nach Veröffentlichung beim
Kreisgericht Rorschach seine Stellungnahme zum vorsorglichen Massnahmebegehren
schriftlich im Doppel einzureichen. Bei unbenütztem Ablauf der Frist wird keine
Nachfrist angesetzt. Verspätete Eingaben werden nicht berücksichtigt. Das
vorosorgliche Massnahmebegehren sowie die dazu eingereichten Akten können nach
telefonischer Voranmeldung bei der Gerichtskanzlei eingesehen werden. Die
Gerichtsferien gelten nicht. Eine mündliche Verhandlung ist nicht vorgesehen. Der
Entscheid wird später schriftlich zugestellt.
9400 Rorschach, 22. April 2026 / Die Kreisgerichtskanzlei
Kreisgericht Rorschach
© Kanton St.Gallen 2026
ABl 2026-00.258.611
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