Bauanzeige ausserhalb Bauzone Sargans, Sanierung Entwässerung Hinterschlossweg, Einsicht möglich im Bauamt, Einsprachen innerhalb Auflagefrist an Gemeinderat, betroffen: Ortsgemeinde Sargans als Bauherr und Eigentümer.
Bauanzeige Ortsgemeinde Sargans, Städtchenstrasse 63, 7320 Sargans - ausserhalb Bauzone
Bauanzeige Ortsgemeinde Sargans, Städtchenstrasse 63, 7320 Sargans - ausserhalb Bauzone Während der Auflagefrist vom 24. April 2026 bis 7. Mai 2026 liegt folgendes Baugesuch im Bauamt Sargans (Altes Rathaus, Städtchenstrasse 43, 3. Stock) zur Einsicht auf: Bauherrschaft Ortsgemeinde Sargans, Städtchenstrasse 63, 7320 Sargans Grundeigentümer Ortsgemeinde Sargans, Städtchenstrasse 63, 7320 Sargans Bauvorhaben Sanierung Entwässerung Baugrundstück Hinterschlossweg Einsprachen Gemäss Art. 153 ff. des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Sargans einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.